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Wissen: Aussage gegen Aussage

Die Professur für Rechtspsychologie ist bedroht

Er ist ein klassischer Fall für Max Steller: der Mordprozess um den Wurf eines Holzklotzes von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg. Im derzeit laufenden Verfahren soll der forensische Psychologe im Auftrag des Gerichts feststellen, was im Fall des drogensüchtigen Angeklagten Nicolai H. der Wahrheit entspricht: das abgelegte Geständnis oder der Widerruf mit der Begründung, er habe damals unter Entzugserscheinungen gelitten. In einem Glaubhaftigkeitsgutachten wird der renommierte Berliner Psychologie-Professor Steller klären, wie beide Aussagen zu bewerten sind.

Die Aussichten, dass dieser Sachverstand in einem sehr spezialisierten Feld auch weiterhin an Studenten weitergegeben wird, sind allerdings schlecht. Wenn Steller im April kommenden Jahres in den Ruhestand geht, soll seine Stelle nicht mehr neu besetzt werden. Die Universitätsklinik Charité muss sparen, und auch die Freie Universität – auf deren Campus sich das Institut für Forensik befindet – macht keine Anstalten, die Professur zu übernehmen. Sie sei bei der Einrichtung von Professuren durch den Strukturplan gebunden, und darin sei keine Professur für Rechtspsychologie vorgesehen, teilt die Universität mit.

„In einer Zeit, in der 5 000 Opel-Mitarbeiter auf der Straße stehen, ist der Aufschrei wegen einer gestrichenen Professur nicht überzeugend“, räumt Steller ein. Nur handelt es sich hier um die einzige Professur für Rechtspsychologie in ganz Deutschland – und ihre Abschaffung wird für die Strafjustiz vermutlich nicht folgenlos bleiben.

Die Begutachtung mutmaßlicher Täter ist ein ähnlich wichtiger Bereich der Strafjustiz wie die Gerichtsmedizin oder die Kriminologie. Weit weniger Beachtung findet hingegen die 100 Jahre alte Tradition der Aussagenanalyse von Opferzeugen. Damit werden jene Menschen bezeichnet, die nicht nur Zeugen einer Straftat, sondern zugleich davon betroffen sind. Sie sind vor allem bei der Beurteilung von Übergriffen wichtig, die ohne weitere Zeugen geschehen: Missbrauch, Nötigung oder Vergewaltigung. Oft liegen weder Spuren noch sonstige Beweise vor, es steht Aussage gegen Aussage.

Während die Justiz den Schwerpunkt auf den Täter legt, befassen sich forensische Psychologen wie Steller mit den Zeugen und Opfern – und auch solchen, bei denen es sich herausstellt, dass sie keine sind: „Denn wir schützen auch diejenigen, die falsch beschuldigt worden sind, etwa durch einen irregeleiteten Zeugen“, sagt Steller. Die sensationelle Aufdeckung falscher Aussagen macht jedoch den kleineren Teil seiner Arbeit aus. Weitaus häufiger geht es um den Schutz rechtloser Opferzeugen. Dazu gehören Kinder, psychisch labile Menschen, minderbegabte Vergewaltigungsopfer, die außer einem Glaubhaftigkeitsgutachten keine Beweise haben.

„Die Rechtspsychologie ist zweifelsohne ein gesellschaftlich relevantes Gebiet“, sagt Steller. Die Gesellschaft leiste sich Hochschulen nicht nur für die Grundausbildung, sondern auch für die Expertise in Spezialbereichen. Bislang habe Berlin mit der Professur für forensische Psychologie eine Besonderheit vorzuweisen. Steller hofft nun, dass die Universität mit ihrem Exzellenzanspruch diese Besonderheit auch künftig erhalten möchte.Laura Wieland

Laura Wieland

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