zum Hauptinhalt
Unsystematisch. Bibliothekare sehen sich überfordert, Plagiate einheitlich zu kennzeichnen. Foto: picture alliance/dpa

© picture alliance / dpa

Beanstandete Dissertationen in Bibliotheken: Plagiate mit Zukunft

Bibliotheken haben Probleme mit plagiierten Doktorarbeiten. Beanstandete Dissertationen bleiben im Regal, nicht alle werden mit einem Warnhinweis versehen – oder einfach umetikettiert.

Hunderte Plagiatoren hat die Wissenschaft in den vergangenen Jahren enttarnt. Die Arbeit hartnäckiger Plagiatsexperten, die prominente Fälle vor allem aus der Politik öffentlich machten, führte dazu, dass Universitäten vielfach Doktorgrade aberkannt haben. Doch wie gehen Bibliotheken mit den Plagiaten um? Noch immer höchst unterschiedlich, wie Stichproben in Online-Katalogen zeigen. Bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) gibt es auf den ersten Blick für Plagiatoren kein Recht auf Vergessen. Ob Guttenberg, Schavan oder andere: Der Katalog Sammelstelle für alle deutschen Bücher verweist auf die ursprüngliche Dissertation und, sogar mit Tagesdatum, auf den Entzug des Doktorgrades.

Auf den zweiten Blick offenbart der DNB-Katalog einen bibliothekarischen Gedächtnisschwund: Die plagiatsverseuchte Dissertation der früheren Europaparlamentarierin Koch-Mehrin wird als scheinbar ganz normale Monografie aufgelistet. Dass es sich dabei um eine Doktorarbeit gehandelt hat und die Autorin wegen Plagiierens ihren Doktortitel eingebüßt hat, ist inzwischen stillschweigend gelöscht.

Anders verfährt der Verbundkatalog der norddeutschen Bundesländer, der im Fall Koch-Mehrin ebenso wie für andere überführte Plagiatoren den Verlust des Doktorhutes korrekt vermerkt. Einheitlich ist der Umgang mit Plagiaten aber auch bei den norddeutschen Bibliotheken nicht: Dort firmiert eine Dissertation von 2008, deren weniger prominenter Verfasser ebenfalls des Plagiierens überführt wurde, nach wie vor als Doktorarbeit an den Universitäten von Dresden und Bratislava. Demgegenüber wird das Werk bei der Nationalbibliothek seit einigen Wochen nicht mehr als Hochschulschrift, sondern als gewöhnliches „Archivobjekt“ geführt, allerdings ohne einen Warnhinweis auf Plagiate.

Bibliographisches Durcheinander

Ein solches bibliografisches Durcheinander erstaunt umso mehr, als man sich unter Bibliotheken Orte ausgefeilter Systematik vorstellt. Hans-Peter Krieger, Justiziar der Nationalbibliothek, dämpft die Erwartungen: Die Bibliothekare seien mit der Publikationsflut, zunehmend auch durch digitale Medien, überfordert.

Ein nachgewiesenes Plagiat aus dem Regal zu nehmen, wäre tatsächlich nur eine Scheinlösung. Denn bevor der Wissenschaftsbetrug auffällt und geahndet wird, ist der Titel längst in Datenbanken erfasst und damit weiter zugänglich – mit dem Risiko, erneut verbreitet zu werden. Deshalb kann es nur darauf ankommen, auch fragwürdige Veröffentlichungen in der Bibliothek ordentlich zu verwalten. Ein herkömmlicher Grundsatz lautet dabei: „katalogisiert wie eingeliefert“. So sieht es auch Juraprofessor Eric Steinhauer von der Humboldt-Universität, Experte für Bibliotheksrecht. Für ihn ist die Bücherei kein Investigativ-Büro, und zwar unabhängig von der Arbeitslast. Steinhauer sieht ergänzende Katalogangaben zum Verlust des Doktorhutes grundsätzlich kritisch, wenn der Autor in den Hinweis nicht selber eingewilligt hat. Ansonsten müsse der Staat insoweit den personenbezogenen Datenschutz gesetzlich aufheben. Die Autorenrechte haben aber weiterhin Vorrang vor dem Informationsanspruch der Bibliotheksnutzer auf Wahrheit und möglichste Klarheit.

Es gibt keine einheitlichen Verfahren

Als Gegenstimme verweist Steinhauer auf den Medien-Professor Gerhard Fröhlich, zugleich engagierter Plagiatsfahnder in Österreich. Dieser fordert, dass Verlage (als Rechteinhaber) die Öffentlichkeit über einen Wissenschaftsbetrug informieren und Bibliothekskataloge das dann vermerken müssen. So etwas hat übrigens schon vor Jahren der Rechtsexperte Volker Rieble in seinem Klassiker über das „Wissenschaftsplagiat“ vergeblich gefordert. Aus dieser Sicht soll der Durchblick des Lesers immer Vorrang vor falschem Autorenglanz haben. Als Vorbild betrachtet Fröhlich die Kultur der Fehlerkorrektur (retraction) in einigen führenden internationalen Fachzeitschriften. Auch für Bibliotheken gelte: „Systeme, die Fehler nicht korrigieren, sind dumme Systeme“, sagt Fröhlich.

Zu einem zwischen Wissenschaft und Bibliotheken ausgehandelten einheitlichen Verfahren, wie es der Bibliotheksdirektor der HU, Andreas Degkwitz 2012 angeregt hat, ist es nicht gekommen. Weiterhin werden Plagiatsfälle nur in einem Teil der Sammlungen im Online-Katalog und vereinzelt im Buch gekennzeichnet. In anderen gibt es keine Hinweise, oder die beanstandeten Werke werden nicht mehr als Hochschulschrift geführt. Armin Talke, Vorsitzender der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes, sieht keine treibende Kraft für eine Vereinheitlichung: juristische Gesichtspunkte würden nur dann relevant, wenn es zum Streit mit den Autoren komme.

Aber welcher Wissenschaftsbetrüger will wegen eines Katalogeintrags wirklich vor Gericht und damit in die Öffentlichkeit ziehen? „Eine einschlägige Rechtsprechung ist uns nicht bekannt“, heißt es an der Unibibliothek Göttingen, wo etwa Koch-Mehrin als Ex-Doktorin gebrandmarkt ist.

Hermann Horstkotte

Zur Startseite