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Unter Durck. Die vom Land vorgegebene Mindestlaufzeit von Arbeitsverträgen wird derzeit vor allem an der HU unterschritten.

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Berliner Hochschulen: Befristet an der Uni

In Berlin sind noch immer viele wissenschaftliche Mitarbeiter mit einer Vertragslaufzeit von unter drei Jahren angestellt. Dabei sollte das mit den Hochschulverträgen anders werden.

Mindestens drei Jahre sollen in Berlin in der Regel Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern laufen, wenn die Hochschulen diese aus Landesmitteln finanziert. So sehen es die Hochschulverträge vor, die seit 2014 gelten; damit soll den umstrittenen Kurzzeitbefristungen entgegengetreten werden. Noch sind allerdings viele WiMis (wie die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Unijargon abgekürzt werden) kürzer angestellt. Das gilt insbesondere für die Humboldt-Universität, wo derzeit 57 Prozent der Erstverträge eine Laufzeit von weniger als drei Jahren haben. An der TU sind es 51 Prozent, an der FU 31 Prozent (dort stammt der Wert aus dem Jahr 2014, da noch keine aktuelleren Zahlen vorliegen).

Im Durchschnitt liegen die Vertragslaufzeiten bei drei Jahren

Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Wissenschaftsverwaltung auf eine Anfrage von Anja Schillhaneck (Grüne) hervor. Die Antwort listet auch die durchschnittliche Dauer der Verträge auf. Da einige Forscherinnen und Forscher im Mittelbau auch länger als drei Jahre angestellt sind, liegen FU und TU im Schnitt der Vertragslaufzeiten bereits bei drei Jahren. An der FU beträgt die durchschnittliche Dauer 36,2 Monate (also genau drei Jahre), an der TU 33,4 Monate. An der Universität der Künste sind es sogar 53,1 Monate, fast viereinhalb Jahre.

Deutlich unter drei Jahren liegt nur die HU mit derzeit 25 Monaten. Die HU weist darauf hin, dass erst zum April eine Richtlinie in Kraft getreten sei, nach der die entsprechenden Verträge künftig mindestens drei Jahre laufen sollen. Zum Semesterbeginn sei mit zahlreichen Neueinstellungen zu rechnen, sodass sich die durchschnittliche Länge der Erstverträge dann erhöhen werde.

"Schleppende Umsetzung" wird kritisiert

Der Senat ist daher überzeugt, mit den Hochschulverträgen „die Sensibilität der Berliner Hochschulen für die Befristungsproblematik geschärft zu haben“, wie Wissenschaftsstaatsekretär Steffen Krach schreibt. Da die aktuellen Verträge erst seit 2014 laufen und die Unis pro Jahr nur zwischen 120 und 190 aus Landesmitteln finanzierte Erstverträge abschließen, könne sich empirisch noch nicht viel geändert haben. Tatsächlich liegen die aktuellen Zahlen auf dem Niveau der Vorjahre. Anja Schillhaneck kritisiert dagegen die „schleppende Umsetzung“ der Verträge. Zwar würden sich die Hochschulen bewegen – aber zu langsam für die jetzige Generation der Promovierenden und jungen Wissenschaftler.

Besonders kurz sind die Vertragslaufzeiten auch an der Charité. Dort liegen die Durchschnittsvertragslaufzeiten für WiMis aktuell bei 25 Monaten. Das Land hat die Charité aber auch nur zu Vertragslaufzeiten von zwei Jahren verpflichtet. 19 Prozent der Verträge liegen derzeit unter dieser Frist.

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