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Berliner Hochschulverträge: Noch immer kein Angebot von Zöllner

Was passiert, wenn der Senat die deutlich steigenden Kosten der Hochschulen nicht ausgleicht? Universitäten und Fachhochschulen beraten über Konsequenzen.

Die Berliner Hochschulen sind weiter im Ungewissen. Noch immer liegt kein konkretes Angebot über den Zuschuss des Landes für die Zeit ab 2010 vor, sagte Frank Eveslage, Vizepräsident der Humboldt-Universität, am Dienstag vor dem Akademischen Senat der Hochschule. Am Freitag wollen die Hochschulleitungen bei einem „Parlamentarischen Abend“ versuchen, Abgeordnete für ihre Position einzunehmen.

Was passiert, wenn der Senat die deutlich steigenden Kosten der Hochschulen nicht ausgleicht? Wenn zig Millionen fehlen, könnten Hochschulleitungen davon absehen, ihre Unterschrift unter einen neuen Hochschulvertrag zu setzen. „Wenn es Knebelverträge sind, wäre das für mich eine Option“, sagt Michael Heine, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Denn dann wäre die Hochschule zwar nicht mehr vor plötzlichen Haushaltsstopps des Landes geschützt. Sie müsste aber auch nicht die von der Politik in den Verträgen formulierten Leistungsanforderungen erfüllen. Franz Herbert Rieger, Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), sieht das genau- so: „Es wäre nicht das erste Mal, dass wir nicht unterschreiben.“ 1997, als Berlin erstmals Hochschulverträge abschloss und damit bundesweit Standards setzte, habe die Hochschule mit ihrer Weigerung zu unterschreiben eine Klausel erzwungen, derzufolge sie ihren Haushalt vorübergehend überziehen durfte.

Die TU wünscht sich einen Hochschulvertrag, solange er „Planungssicherheit und Steuerbarkeit“ gewährleistet, sagt TU-Präsident Kurt Kutzler. Diese Voraussetzungen wären aber womöglich nicht gegeben, würde der Wissenschaftssenator trotz massiver Einsparungen auch noch ein „Preismodell“ einführen.

Die Präsidenten der Universitäten wollen untereinander, aber auch mit ihren Gremien beraten, ob die Zulassungszahlen vorübergehend gesenkt werden sollen, um ein Zeichen zu setzen. Das geht rechtlich allerdings nur in Fächern, die überlastet sind. Denn die Hochschulen sind gezwungen, ihre Kapazitäten auszuschöpfen – selbst wenn sie in Zukunft viel Personal abbauen müssten. Die Gerichte interessiert nur die aktuell vorhandene Personaldecke. Eine „Nullzulassung“ wäre so zwar ein politisches Signal. Doch letztlich würden sowohl Senator Zöllner als auch die Gerichte die Hochschulen zwingen, Studierende aufzunehmen. Zöllner könnte sogar den flächendeckenden Numerus clausus abschaffen: „Dann hängen sie die Türen aus und jeder kann rein“, wie ein Hochschulleiter befürchtet.

Wegen der unsicheren Lage verschieben die meisten Hochschulen nicht unmittelbar zwingende Stellenbesetzungen. Kommt es zu einem „Katastrophenszenario“, müsste etwa die Universität der Künste (UdK) jede frei werdende Stelle nach dem Zufallsprinzip streichen, kleinere Studiengänge wären dann nicht mehr überlebensfähig, sagt UdK-Präsident Martin Rennert. Anja Kühne

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