zum Hauptinhalt
Im Exzellenzwettbewerb. In den neuen Hochschulverträgen will der Berliner Senat auch den Verbundantrag der drei großen Berliner Universitäten in der Exzellenzstrategie unterstützen.

© Rainer Jensen / picture alliance / dpa

Berliner Hochschulverträge: Unis ringen mit dem Senat

Die Verhandlungen über die finanzielle Ausstattung in den nächsten fünf Jahren gehen in die Endphase

Die Verhandlungen über die Berliner Hochschulverträge für die Jahre von 2018 bis 2022 gehen in den kommenden Tagen in die entscheidende Phase. Auf vieles hätten sich die Hochschulen mit dem Berliner Senat bereits geeinigt, berichtet ein Insider, der namentlich nicht genannt werden will. So sollen die Hochschulen über die fünf Jahre der Vertragslaufzeit zusätzlich 25 Millionen Euro für ihre Digitalisierungs- und Open-Access-Strategien bekommen. Für die Vorbereitung des gemeinsamen Antrags in der Exzellenzstrategie sollen die Unis in den Jahren 2018 und 2019 3,6 Millionen Euro bekommen. An die drei Kunsthochschulen fließen in der Vertragslaufzeit zusätzlich 1,8 Millionen Euro für ihre technische Ausstattung.
So müssten die vom Senat in Aussicht gestellten Mittel – schon im Koalitionsvertrag war eine Steigerung von jährlich 3,5 Prozent festgelegt worden – noch zwischen den Hochschulen aufgeteilt werden. Darin enthalten sind offenbar bereits die Sondertatbestände, also besondere Aufgaben der Unis wie der Botanische Garten der FU oder der Aufbau der islamischen Theologie an der Humboldt-Uni. Die Uni-Leitungen hatten sich hier zusätzliche Mittel erhofft. Der seit zwei Jahren bestehende Konflikt mit der HU, die sich gegenüber der FU um acht Millionen Euro vernachlässigt fühlt, sei aber gelöst.

Der Senat beharrt auf deutlich mehr Lehramtsabsolventen

Fest steht bereits, dass die Unis bei der Lehrerausbildung Kröten schlucken müssen. Der Senat bleibt offenbar bei der schon im Koalitionsvertrag festgelegten Erhöhung von jährlich 1000 auf 2000 Lehramtsabsolventen. Die Uni-Leitungen halten das angesichts der mangelnden Nachfrage gerade in Mathematik und den Naturwissenschaften für nicht machbar.
Umgesetzt wird jetzt auch eine andere Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag. Die Hochschulen sollen fortan einen deutlich höheren Anteil ihrer Finanzierung unabhängig von den erbrachten Leistungen bekommen. Bisher bekamen die Universitäten im Schnitt 34 Prozent ihrer Mittel über einen leistungsunabhängigen Sockelbetrag, die Fachhochschulen 26 Prozent. Fortan soll der Sockelbetrag für Unis und Fachhochschulen bei 45 Prozent liegen. Der der Kunsthochschulen soll bei 50 Prozent bleiben.
Die bei den Hochschulen unbeliebte Halteverpflichtung bleibt auch in den nächsten Jahren bestehen. Danach müssen die Hochschulen spürbare finanzielle Einbußen hinnehmen, wenn sie die vorgeschriebene Zahl von Studienanfängern nicht erreichen. Schließlich bekommt Berlin einen Teil seiner Mittel für Studienplätze aus dem Hochschulpakt 2020 vom Bund. In den vergangenen Jahren musste jede Hochschule für ihre eigene Minderauslastung einstehen. Dabei soll es offenbar bleiben. Die Zahl der aufzunehmenden Studienanfänger soll konstant bleiben. Nichts wird sich dem Vernehmen nach auch an der lange von den Fachhochschulen kritisierten Praxis ändern, wonach Geld für jeden einzelnen Studienanfänger im ersten Hochschulsemester fließt – nicht aber für Studierende, die von einer anderen Hochschule kommen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false