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„Biopiraterie“: Forscher unter Spionage-Verdacht

Reinhold Leinfelder, Direktor des Berliner Naturkundemuseums: Die Vermarktung biologischer Ressourcen und der Kampf gegen „Biopiraterie“ kann die Wissenschaft behindern.

Auch beim Schutz der Ökosysteme und Arten setzen viele Regierungen inzwischen aufs Geld – allerdings auf teilweise äußerst kontraproduktive Weise.

Im Mittelpunkt der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn steht die Frage, wie Länder an ihrer Biodiversität verdienen können. Denn viele Tier- und Pflanzenarten lassen sich industriell zum Beispiel zur Gewinnung von Wirkstoffen für Medikamente nutzen. Schon im Jahr 1992 wurde dafür ein Prinzip beschlossen, das „Access and benefit sharing“ (ABS) heißt. Demnach sollen Länder an Schutz und Nutzung ihrer biologischen Ressourcen ebenso verdienen wie sie es an der Förderung von Erdöl tun. Doch das ABS-Regelwerk droht zum automatischen Blockiersystem für die Biodiversitäts-Forschung zu werden.

Der Grundgedanke von ABS erscheint zwar plausibel und gerecht. Der Regenwald, die Korallenriffe und viele andere Ökosysteme stecken voller Wirkstoffe, die für die Pharmazie von großem Interesse sein können. Werden daraus marktfähige Produkte gewonnen, soll ein definierter Anteil in die Ausgangsländer zurückfließen, aus denen die Ressourcen stammen. Gerade indigene Völker sollen davon profitieren.

Das Projekt ist gut und richtig gemeint, läuft aber leider häufig in die falsche Richtung. Zwischenzeitlich steht nämlich fast jeder Wissenschaftler, der zu Feldforschungen im Urwald oder in einer Rifflandschaft war, im Verdacht, wertvolle Ressourcen außer Landes schmuggeln zu wollen. Wer Pflanzenteile oder Tiere zur wissenschaftlichen Forschung sammeln und über Landesgrenzen transportieren möchte, sieht sich einem Wall von Vorschriften und Auflagen gegenüber.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Biopiraterie muss unterbunden werden. Aber die Bestimmungen vieler Länder zur Entnahme wissenschaftlicher Proben sind aus Angst vor Missbrauch derart komplex geworden, dass Genehmigungen oft mehrere Jahre dauern, um dann gegebenenfalls doch verweigert zu werden. Da ist es vorstellbar, wenn auch nicht richtig, dass vielleicht so mancher Wissenschaftler der Versuchung nicht widerstehen kann, Proben doch im Waschbeutel oder in den Socken ohne Genehmigung ins heimische Institut zu schmuggeln.

Natürlich ist ein gerechter Vorteilsausgleich nötig, natürlich müssen Firmen, die pharmazeutische Produkte aus solchen Ressourcen entwickeln, hier entsprechende finanziellen Abgaben leisten. Aber vermutlich sind überzogene Hoffnungen geweckt worden, was sich über Pharmawirkstoffe mit der Biodiversität verdienen lässt. Und es ist auch nicht ohne weiteres zuzuordnen, aus welchem Ursprungsland die Anregung zu einem Produkt kam. Ginkgos oder Eiben gibt es in vielen Ländern, Schwämme, Kegelschnecken und andere für die Pharmaindustrie interessante Organismen kommen genauso in Hoheitsgewässern wie in internationalen Gewässern vor.

Diese komplexe Lage ist allerdings nicht nur den betroffenen Ländern, sondern auch vielen gut meinenden und erfreulich engagierten nichtstaatlichen Umweltgruppen schwer zu vermitteln, dennoch darf man sich vor dem Thema nicht scheuen. Pharmazeutische Wirkstoffe halten sich nicht an Landesgrenzen. Einmal gefunden, können sie oft auch halbsynthetisch oder gar synthetisch nachgebaut werden. Außerdem liegen Entwicklungszeiten für derartige Medikamente oft im Bereich von Jahren oder Jahrzehnten.

Die Delegierten der UN-Naturschutzkonferenz sollten sich auf jeden Fall große Mühe geben, die biologische Grundlagenforschung nicht zu gefährden. Nur wenn wir die Moleküle, Arten und Ökosysteme des Planeten besser kennen, können wir auch den Schutz der Lebensvielfalt effektiver gestalten. Eine Möglichkeit wäre, speziell für die biologische Grundlagenforschung die Genehmigungsverfahren für das Sammeln von Tier- und Pflanzenproben stark zu vereinfachen. Allerdings ist die Abgrenzung zur Industrieforschung nicht immer einfach.Es wäre deshalb vielleicht machbarer und auch gerechter, statt aufwendiger Einzelprüfungen jedes Medikament, welches aus einem Naturprodukt entwickelt wurde, mit einer „Biodiversitäts-Abgabe“ zu belegen. Das Geld könnte in einen globalen Fonds fließen, aus dem dann Zahlungen an Länder getätigt werden, die eine besonders hohe Artenvielfalt aufweisen und diese auch nachweislich schützen. Eventuelle Patentierungen von Naturprodukten sollten ebenfalls von so einer globalen Stelle geregelt oder alternativ verboten werden.

Gerade weil es noch keine verbindlichen ABS-Regularien gibt, liegt hier eine große Chance. Die Richtlilinien müssen klar, transparent und umsetzbar gestaltet werden, so dass sie nicht die gesamte, so dringend notwendige Biodiversitätsforschung beeinträchtigen. Hierin liegt eine wichtige Aufgabe für die Bonner UN-Konferenz, die am Freitag zu Ende geht.

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