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Eine junge Frau hält ein Schild mit der Aufschrift We love BTU in der Hand.

© dpa

BTU Cottbus: Brandenburgs höchste Richter bestätigen Hochschulfusion

Nur einige wenige Punkte moniert das Brandenburgische Verfassungsgericht bei der Hochschulfusion in der Lausitz. Damit ist die Klage von 19 Landtagsabgeordneten gescheitert.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil festgestellt,  dass die Fusion der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus mit der Hochschule Lausitz (FH) im Einklang mit der Landesverfassung stehen. Das gelte auch für die wesentlichen organisationsrechtlichen Vorgaben für die neue Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg. Lediglich die Vorschrift über die Bestellung eines hauptamtlichen Vizepräsidenten, die Regelung zur staatlichen Aufsicht sowie eine bereits 2014 vom Gesetzgeber geänderte Vorschrift zur Bestimmung der Hochschullehrermehrheit bei bestimmten Entscheidungen stehen demnach nicht mit der Landesverfassung in Einklang.

Fusion, um Attraktivität der Hochschulregion zu steigern

19 aktive oder frühere Landtagsabgeordnete hatten gegen das Gesetz zur Zusammenlegung geklagt. Ihnen geht es nach eigenen Angaben um eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Betroffenen. Die Landesregierung hatte 2013 die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz zur Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) fusioniert. Die Kläger kritisierten, damals sei weitgehend über die Köpfe der Professoren und Hochschulgremien hinweg gehandelt worden. Sie seien nicht ausreichend gehört worden. Das Land habe Alternativen zur Fusion ignoriert.

Das Land argumentierte, es habe wie vorgeschrieben eine Anhörung gegeben. Die Regierung habe die Fusion als geeignetes Instrument ergriffen, um die Attraktivität der Hochschulregion zu sichern. Laut einer Stellungnahme des Wissenschaftsrates herrscht an der BTU inzwischen ein „Wir-Gefühl“, das eine gute Grundlage für die weitere Fusion sei. Ein Vertreter der Kläger sprach dagegen vor Gericht von „drei verlorenen Jahren“ wegen des Umbauprozesses: „Es sind viele Studierende gegangen. Viele Professorenstellen sind nicht besetzt. Eine Unterfinanzierung besteht weiterhin.“

Gericht: Fusion verfassungsgemäß, Bestellung des hauptamtlichen Vizepräsidenten aber nicht

Das Landesverfassungsgericht sah im Einzelnen das Gesetz zur Zusammenlegung in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Weder das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit noch das Grundrecht auf Hochschulselbstverwaltung würden eine weitergehende Anhörung begründen. Die Auflösung der beiden Einrichtungen und die Errichtung der neuen Universität würden nicht gegen die Wissenschaftsfreiheit verstoßen. Die Fusionsentscheidung stehe auch mit der  Garantie der Hochschulselbstverwaltung im Einklang, so die Richter. Die Vorschriften über die Fusion der beiden Hochschulen seien nicht willkürlich getroffen, hieß es weiter. Auch die wesentlichen organisationsrechtlichen Vorschriften für die neue Universität bewerteten die Richter als verfassungsgemäß.

Die Vorschriften über die Bestellung eines hauptamtlichen Vizepräsidenten  sowie eine bereits 2014 vom Gesetzgeber geänderte Vorschrift zur Bestimmung der Hochschullehrermehrheit bei bestimmten Entscheidungen in unmittelbar forschungsrelevanten Angelegenheiten verstößt laut Gerichtsbeschluss hingegen gegen die Landesverfassung. Das Gericht beanstandete dabei zum einen, dass die Mitwirkung der Hochschulselbstverwaltung bei der Bestellung des hauptamtlichen Vizepräsidenten nur unzureichend ausgeprägt ist. Zum anderen bemängelte es, dass die staatliche Aufsicht gegenüber der neuen Universität eine mit der Hochschulselbstverwaltung unvereinbare „Einmischungsaufsicht“ ermöglicht. Die entsprechenden Regelungen sollen nun  – so nicht bereits geschehen – überprüft werden, gegebenenfalls müsse das Gesetz insoweit entsprechend geändert werden, erklärte das Wissenschaftsministerium.

Die BTU Cottbus-Senftenberg gilt als Motor für die regionale Entwicklung der Lausitz

„Das Urteil schafft weitere Rechtssicherheit und bestätigt uns nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr einmal mehr, dass wir den grundsätzlich richtigen Weg gewählt haben, um die Hochschulregion Lausitz neu zu strukturieren, das Studienangebot attraktiver zu gestalten und die Forschung zu profilieren“, sagte Brandenburgs Wissenschaftsministerin Martina Münch (SPD) am Mittwoch zu der Gerichtsentscheidung. Die BTU Cottbus-Senftenberg sei ein Motor für die regionale Entwicklung der Lausitz, so Münch. „Daher gilt es, die bereits begonnene stärkere Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft weiter auszubauen und den Wissenstransfer noch zu verstärken.“ Die BTU sei wesentlich für die Innovation, wirtschaftliche Entwicklung und Fachkräftesicherung in der Region.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits im Juni 2015 über die Verfassungsbeschwerden von Professoren und Fakultäten der ehemaligen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus entschieden und dabei die Verfassungsmäßigkeit der Neugründung im Jahr 2013 in nahezu allen beklagten Punkten bestätigt. (mit dpa)

Jan Kixmüller

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