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Wissen: Das Recht zur Promotion befristen?

Der Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Wolfgang Frühwald, hat Vorschläge der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Befristung des Promotionsrechts kritisiert. Die Idee des DFG-Präsidenten Matthias Kleiner, das Promotionsrecht auf zehn Jahre zu befristen, sei „problematisch“, schreibt Frühwald in der Zeitschrift „Forschung & Lehre“.

Der Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Wolfgang Frühwald, hat Vorschläge der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Befristung des Promotionsrechts kritisiert. Die Idee des DFG-Präsidenten Matthias Kleiner, das Promotionsrecht auf zehn Jahre zu befristen, sei „problematisch“, schreibt Frühwald in der Zeitschrift „Forschung & Lehre“. Es frage sich, ob das nicht „die letzte noch ausstehende Abwertung“ dessen sei, was „heute noch ,Professor’ heißt“.

Kleiner hatte Anfang Juli vorgeschlagen, das Promotionsrecht für Fachbereiche und Fakultäten auf zehn Jahre zu verleihen. Nur wer „intensive Forschung“ betreibe, könne Doktoranden „eine forschungsintensive wissenschaftliche Qualifizierung“ bieten. „Eine sehr hohe Qualität und genügend große fachliche Breite der Forschung sind Mindestanforderungen für das Promotionsrecht“, sagte Kleiner. Es stelle sich aber die Frage, „ob alle derzeit zur Promotion berechtigten Fachbereiche und Fakultäten diese Bedingung“ erfüllten. Womöglich müssten ein „hochschulinternes Qualitätssicherungssystem mit externer Systemakkreditierung“ sowie eine Befristung eingeführt werden, um die Standards zu halten. Das Promotionsrecht würde unter diesen Umständen als „Auszeichnung und Qualitätssiegel“ gelten und nicht als „Selbstverständlichkeit oder inhaltsschwaches Statussymbol“. Kleiner sagte zu der Kritik Frühwalds, er verstehe sie nicht als „Attacke“ auf seine Vorstellungen zum Promotionsrecht. Ihm ginge es vielmehr genauso wie Frühwald um die Qualitätssicherung beim Promotionsrecht. Um diese sei es „an den Universitäten derzeit nicht überall zum Besten bestellt“.

Frühwald wandte sich auch gegen den Wunsch von Fachhochschulen und außeruniversitären Instituten, Doktortitel verleihen zu dürfen. Das Promotionsrecht sei das „Herzstück der Universität“ und werde dadurch genauso bedroht wie von der „Inflation der verliehenen Ehrendoktorate“. tiw

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