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Wissen: Debatte über Verjährung von Plagiaten HU beschließt neue Promotionsleitlinien

Sollen Plagiate verjähren? Nachdem Wolfgang Löwer, Professor für Öffentliches Recht in Bonn, sich für eine Verjährungsfrist von zehn Jahren bei Plagiatsfällen ausgesprochen hat (Tagesspiegel vom 8.

Sollen Plagiate verjähren? Nachdem Wolfgang Löwer, Professor für Öffentliches Recht in Bonn, sich für eine Verjährungsfrist von zehn Jahren bei Plagiatsfällen ausgesprochen hat (Tagesspiegel vom 8. Mai), widerspricht ihm jetzt Gerhard Dannemann, Professor für Recht, Wirtschaft und Politik an der Humboldt-Universität: „Wer plagiiert, muss zeitlebens auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen“, schreibt Dannemann in der aktuellen Ausgabe von „Forschung und Lehre“. Wissenschaftlern, die in ihren Qualifikationsschriften plagiieren, dürfe nicht erlaubt werden, darauf eine wissenschaftliche Karriere aufzubauen. Dannemann geht davon aus, dass „unentdeckte, auch unzulänglich ermittelte Altfälle“ „weitaus zahlreicher und gravierender“ sein dürften, „als bisher vermutet“. Eine Verjährungsregelung würde die „überfällige Aufarbeitung im Keim ersticken“. Löwer hatte argumentiert, man müsse Menschen zugestehen, „sich von ihrem Fehltritt weit entfernt und ihr Leben weiter gelebt“ zu haben.

Die Humboldt-Universität schreibt in ihren jetzt verabschiedeten neuen „Leitlinien der Promotionskultur“ vor, dass eine Dissertation fortan immer auch in elektronischer Form eingereicht werden muss. Der Empfehlung des Wissenschaftsrats, die Notenstufen bis auf die Bestnote „summa cum laude“ abzuschaffen, folgt die HU nicht. Allerdings darf das Prädikat „summa cum laude“ nur noch vergeben werden, wenn mindestens drei Gutachter die Promotion schriftlich bewertet haben.  Den Fachbereichen wird empfohlen, eine Arbeit immer von zwei Professoren betreuen zu lassen. In einer „verbindlichen Betreuungsvereinbarung“ sollen Inhalt und Form der Betreuung geregelt werden. Den Fakultäten wird empfohlen, die Dissertation immer von einem Zweitgutachter von außerhalb der HU lesen zu lassen. akü

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