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DFG zu Whistleblowern und Uni-Finanzierung: „Fehlverhalten schadet der Wissenschaft“

Wie sollen Unis mit "Whistleblowern" umgehen? Die DFG gibt Empfehlungen, die Spielraum lassen. Zu anonymen Anzeigen, etwa bei Plagiatsverdacht, äußert sich die DFG grundsätzlich negativ.

Verstoßen „Whistleblower“ gegen gute wissenschaftliche Praxis, wenn sie ihren Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten frühzeitig öffentlich machen? So sieht es die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in ihren Empfehlungen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Kritiker sehen darin wie berichtet einen Maulkorb für akademische Hinweisgeber. Sie befürchteten, auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) werde sich der Sichtweise anschließen, hatte doch die HRK auf eine „geplante“ Ergänzung der entsprechenden DFG-Empfehlungen verwiesen. Die DFG hat jetzt aber in ihren am Donnerstag vorgestellten „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ bei dem Thema Whistleblower Spielraum gelassen.

Die Empfehlungen fußen auf denen, die die DFG 1998 veröffentlichte. Jetzt wurden sie um einige Passagen ergänzt. Prinzipiell setzt sich die DFG in den Ergänzungen für den Schutz von Hinweisgebern ein: „Nicht der Whistleblower schadet der Wissenschaft, sondern der Wissenschaftler, der ein Fehlverhalten begeht.“ Vertraulichkeit stehe zunächst im Vordergrund eines Verfahrens: Die „Vorverurteilung“ der betroffenen Person müsse „unbedingt vermieden werden“. Daher solle sich ein Hinweisgeber nicht an die Öffentlichkeit wenden, „ohne zuvor die Hochschule über den Hinweis eines Verdachts zu informieren“. Dass ein Whistleblower auch dann weiter öffentlich schweigen sollte, wenn etwa die Uni seinen Hinweisen gar nicht oder nur zögerlich nachgeht, lässt sich daraus aber nicht ablesen. Die DFG vermeidet auch jegliche Aussage dazu, welche Folgen eine Verletzung der Vertraulichkeit hat: „Die untersuchende Einrichtung muss das im Einzelfall entscheiden.“

Spielraum bleibt auch bei der Frage, wie mit anonymen Anzeigen umgegangen wird. Diese seien "abzuwägen", heißt es einerseits. Andererseits stellt sich die DFG auf den Standpunkt, diese müssten eine Ausnahme bleiben: "Grundsätzlich gebietet eine zweckmäßige Untersuchung die Namensnennung des Whistleblowers."

Als weitere Reaktion auf die jüngsten Plagiatsfälle legt die DFG Hochschulen nun nahe, eine „Höchstdauer“ für die Durchführung von Verfahren festzulegen. Insgesamt verzichtet die DFG aber wie gehabt darauf, eine Art minutiöses „Musterverfahren“ darzulegen, dem die Hochschulen bei Verdachtsfällen folgen sollten.

Die DFG präsentierte am Donnerstag auch ihr „Positionspapier“ zur „Zukunft des deutschen Wissenschaftssystems“ – elf Tage bevor der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen vorlegen will. Anlass ist, dass die Politik sich bald mit der Wissenschaftsfinanzierung befassen muss. Die milliardenschweren Pakte laufen mittelfristig aus: der Hochschulpakt für neue Studienplätze, die Exzellenzinitiative für die Forschung an Unis und der Pakt für Forschung und Innovation für die außeruniversitäre Forschung.

Die DFG wünscht sich „statt dreier Pakte mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Laufzeiten“ lieber eine Verabredung von Bund und Ländern über die Finanzen, im DFG-Deutsch „Rahmenvereinbarung kooperative Wissenschaftsfinanzierung“ genannt, aus der alles Weitere folgen soll.

Die DFG schlägt der Politik vor, die in der Exzellenzinitiative geschaffenen Graduiertenschulen und Cluster nach dem Ende der Initiative im Jahr 2017 in das Programm der DFG zu übertragen. Die Cluster sollen wie die DFG-Forschungszentren zu jedem Zeitpunkt beantragt werden, auch eine Förderung über die bisherige Frist von zwölf Jahren hinaus soll nicht ausgeschlossen werden. Eine Herauslösung von Exzellenzclustern aus den Unis lehnt die DFG ab. Zur Zukunft der dritten Linie des Exzellenzwettbewerbs, den „Zukunftskonzepten“ (vulgo: „Eliteunis“), äußert sich die DFG nicht.

Zum wiederholten Mal kritisierte die DFG „die Erosion der Grundfinanzierung“ der Unis. Die Drittmittel würden dadurch dermaßen bedeutend, dass im Jahr 2012 trotz des wachsenden DFG-Etats nur noch 32 Prozent der Neuanträge bewilligt werden konnten. Im Jahr 2009 seien es noch 47 Prozent gewesen. Die DFG empfiehlt der Politik auch, „verlässliche Karrierewege“ zu schaffen. Es müsse möglich sein, auch ohne die Berufung auf eine Professur dauerhaft in der Wissenschaft beschäftigt zu sein.

Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern reichten die Fortschritte nicht aus, heißt es im Bericht über die Umsetzung der Gleichstellungsstandards, die die DFG 2008 beschlossen hat. Im Jahr 2010 hatten zwölf Hochschulen die höchste von vier Umsetzungsstufen erreicht, im Jahr 2012 waren es 22 von 68, darunter auch die FU und die TU Berlin. In Zukunft sollen in DFG-Anträgen „genaue Angaben“ darüber gemacht werden sollen, „wie viele Wissenschaftlerinnen auf welchen Qualifizierungsstufen“ beteiligt werden sollen.

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