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DNS-Spuren: Phantombild aus dem Genom

Neue molekularbiologische Methoden ermöglichen es, noch mehr Informationen aus der hinterlassenen "Genspur" herauszulesen, über den Tathergang oder sogar über den Täter, so Augen- und Haarfarbe.

Freiheit dank DNS-Test. Über 35 Jahre lang saß James Bain unschuldig im Gefängnis. Erst der Vergleich seines Erbgutprofils mit Spuren am Tatort bewies: Der Amerikaner konnte nicht derjenige gewesen sein, der den neunjährigen Jungen aus Lake Wales, Florida, im März 1974 gekidnappt und vergewaltigt hatte. Heutzutage wäre so ein tragischer Irrtum wohl nicht passiert. Fast überall auf der Welt werden bei Verbrechen sofort Analysen des Ergbuts zur Beweissicherung angeordnet. Seit der Entwicklung des „genetischen Fingerabdruckes“ in den 1980er Jahren ist die Technik immer empfindlicher und schneller geworden.

Neue molekularbiologische Methoden ermöglichen es, noch mehr Informationen aus der hinterlassenen „Genspur“ herauszulesen, über den Tathergang oder sogar über den Täter. Das ist gerade dann hilfreich, wenn der Abgleich mit einer Datenbank erfolglos bleibt. In Deutschland wurde 1998 eine DNS-Analyse-Datei eingerichtet, die mittlerweile gut 700 000 Personenprofile und über 180 000 Spurendatensätze umfasst. Laut Bundeskriminalamt konnten seit Bestehen der Datei mehr als 86 000 Mal Tatortspuren einem Spurenverursacher zugeordnet werden.

Entscheidend für den Beweiswert dieser Treffer – ob sie etwa zur Be- oder Entlastung eines Verdächtigen beitragen – ist, wie die DNS an den Tatort gelangt ist. Und ob sie tatsächlich etwas mit dem Verbrechen zu tun hat. Natürlich macht es etwa einen Unterschied, ob die DNS aus dem Speichel oder dem Sperma einer unbekannten Person stammt. Diese beiden Flüssigkeiten lassen sich mit herkömmlichen Labormethoden bereits unterscheiden. Derzeit werden neue Tests erprobt, die anhand bestimmter Moleküle namens „Boten-RNS“ (mRNS), noch besser ermitteln, mit welcher Körperflüssigkeit oder welchem Gewebe es die Kriminalisten zu tun haben.

Die DNS ist in allen Körperzellen zu finden. In jedem Gewebe sind aber unterschiedliche Gene aktiv, daher findet man hier jeweils andere mRNS-Muster. Inzwischen haben Forscher einige für Körpergewebe typische „RNS-Marker“ ausgemacht. Indem diese nachgewiesen werden, lassen sich auch bisher schwierige Kandidaten wie etwa Vaginalsekret erkennen oder venöses Blut von Menstruationsblut unterscheiden. In Deutschland werde die Methode bereits von Rechtsmedizinern mehrerer Institute angewendet, sagt Lutz Roewer, Leiter der Forensischen Genetik am Institut für Rechtsmedizin an der Berliner Charité. Noch gäbe es aber keine kommerziellen Tests, die das Verfahren zur breiten Anwendung führen könnten.

Einen großen praktischen Nutzen verspricht ein weiteres Verfahren, das ein Team um Manfred Kayser an der Erasmus Universität Rotterdam entwickelt hat. Dabei wird die Analyse des Erbguts mit der Messung spezieller RNS-Moleküle der Haut kombiniert. Damit könnte die vor Gericht häufig diskutierte Frage nach dem Ursprung eines DNS-Profils geklärt werden, sagt Kayser. Hat der Verdächtige tatsächlich Hand angelegt oder landete sein Erbmaterial nur wegen einer feuchten Aussprache, also vielleicht rein zufällig auf dem Tatwerkzeug?

Kaysers Forschungsgruppe für Forensische Molekularbiologie ist ausgesprochen aktiv. Das mag auch an der rechtlichen Situation in den Niederlanden liegen. Anders als beispielsweise in Deutschland ist es dort prinzipiell erlaubt, aus der DNS-Spur abgeleitete, äußerlich sichtbare Merkmale einer unbekannten Person zu erfassen. Das Rotterdamer Team hat nun Verfahren entwickelt, die auf die Augen- und die Haarfarbe sowie das ungefähre Alter des unbekannten „DNS-Spenders“ verweisen.

„Diese Tests können dann eingesetzt werden, wenn das DNS-Profil nach dem Abgleich mit einer Datenbank keinen Hinweis auf eine konkrete Person bringt“, sagt Kayser. Am weitesten seien die Forscher bisher bei der Bestimmung der Augenfarbe gekommen. Die Methode durchläuft gerade die Zulassungsprüfung beim niederländischen Justizministerium.

Nach einer ausführlichen Genomanalyse hatten die Rotterdamer dafür sechs Variationen einzelner Basenpaare an sechs verschiedenen Genorten ausgemacht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Augenfarbe stehen. Die Genanalyse, für die die DNS-Menge aus sechs Zellen genügt, wird mit einem statistischen Vorhersagemodell kombiniert. So können blaue oder braune Augen mit über 90-prozentiger Präzision prognostiziert werden. „Auch wir benutzen diese ,Iris-Plex-Methode’ schon bei uns im Labor“, berichtet Lutz Roewer.

Bei der Bestimmung der Haarfarbe geht es ebenfalls voran. Hier ließ sich bisher mit hoher Sicherheit nur die seltene rote Variante aus der DNS ableiten. Wie die Rotterdamer kürzlich im Fachblatt „Human Genetics“ berichteten, gelang ihnen auch die Vorhersage anderer Haarfarben: schwarz mit fast 90-prozentiger Sicherheit, bei blond und braun noch mit gut 80 Prozent Trefferquote. Für diese Analyse genügen 13 DNS-Marker aus elf verschiedenen Orten im Genom.

Sogar für die ungefähre Altersbestimmung hat Kaysers Team ein Verfahren entworfen. Es basiert auf dem Umstand, dass die Aktivität des Thymus, einem kleinen Organ, in dem Immunzellen heranreifen, mit dem Alter nachlässt. Im gleichen Maße finden sich im Blut immer weniger „sjTRECs“. Das sind typische kreisförmige DNS-Moleküle, die als Abfallprodukte bei der Herstellung spezieller Rezeptorstrukturen der T-Zellen anfallen.

Bei einer Studie an 195 Personen im Alter von wenigen Wochen bis 80 Jahren konnten Kayser und sein Team die Probanden anhand kleiner Blutproben treffsicher in Altersgruppen von 0 bis 20 Jahre, 20 bis 40 und so weiter einteilen. Allerdings kann das „immunologische Alter“, das mit diesem Verfahren bestimmt wird, durch gewisse Krankheiten und Medikamente in die Höhe getrieben werden.

Nach der Vorstellung von Kayser könnte das „Phantombild aus dem Genom“ zukünftig, ähnlich einem Augenzeugenbericht, helfen, den Kreis verdächtiger Personen einzugrenzen. Auch sein Berliner Kollege Roewer sieht in den neuen Methoden einen großen Gewinn. „Bei der Ermittlungsarbeit werden sie in der Zukunft sicher eingesetzt werden“, sagt er. Zwar sei es in Deutschland nicht erlaubt, aus der DNS abgeleitete Daten über äußere Merkmale systematisch zu erfassen. „Aber kein Polizist wird sich bei einem langwierigen, täterlosen Fall scheuen, Untersuchungsaufträge auch international zu vergeben, um an neue Informationen zu kommen.“

Die neuen Methoden eignen sich nicht nur für die Fahndung nach einem unbekannten Täter. Sie können auch bei der Suche nach vermissten Personen helfen, wenn etwa nur Überreste oder Teile eines menschlichen Körpers gefunden werden. Die Charité habe gerade eine Anfrage aus der Schweiz bekommen, sagt Roewer. „Unser Labor hilft bei der Identifizierung eines zerstörten Leichnams, der aus dem Radkasten eines Flugzeuges gefallen ist.“ Mit Hilfe einer Genanalyse soll die wahrscheinliche Herkunftsregion des Toten ermittelt werden. Ein Fall für Spezialisten, denn anders als bei einem Massenscreening ist in dieser Frage zusätzliches Wissen über Humanevolution und Populationsgenetik erforderlich.

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