zum Hauptinhalt
Annette Schavan

© dpa

Doktortitel: Jetzt verhandelt das Gericht über Schavan

Am Donnerstagmorgen verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf über den Fall Annette Schavan. Bis heute hat die Ex-Ministerin nicht eingewilligt, dass die Uni ihre Urteilsfindung online dokumentieren darf.

Über den Fall Schavan verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf am heutigen Donnerstag ab 10 Uhr im Saal 240. Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) klagt gegen den Entzug ihres Doktortitels für ihre 1980 vorgelegte Dissertation durch die Philosophische Fakultät der Uni Düsseldorf. Die Fakultät hatte ihr den Doktorgrad im Februar 2013 wegen schwerer Verstöße gegen wissenschaftliche Zitierregeln und wegen „systematischer und vorsätzlicher“ Vortäuschungen eigener gedanklicher Leistungen aberkannt.

Das öffentliche Interesse ist zwar etwas geringer, als das Gericht erwartet hatte: 60 der 80 Plätze im Saal waren für die Presse reserviert, doch nur 40 Medienvertreter haben sich angemeldet, heißt es am Gericht. Gleichwohl ist bei einem Urteil über eine prominente Politikerin damit zu rechnen, dass es nicht wie üblich den Parteien Wochen später zugestellt, sondern am Nachmittag des Verhandlungstages verkündet wird. Schavan selber werde nicht anwesend sein, wie die sie vertretende Bonner Kanzlei Redeker mitteilte.

Klären muss das Gericht unter dem Vorsitz von Simone Feuerstein, Expertin für Hochschul- und Promotionsrecht, ob das Verfahren an der Universität Düsseldorf rechtmäßig war. Schavans Anwälte machen geltend, die Entscheidung der Fakultät sei „in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen“ und „auch materiell rechtswidrig“. Die Anwälte kritisieren unter anderem, die Vertraulichkeit sei verletzt worden, weil Informationen vor Abschluss des Verfahrens an die Öffentlichkeit gelangten. Ein externes Fachgutachten sei nicht eingeholt worden.

Die Universität hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. In einem eigenen Rechtsgutachten hieß es, das Urteil der Fakultät sei nicht dadurch beeinflusst worden, dass die „Sachstandsermittlung“, in der die anstößigen Stellen dokumentiert wurden, an die Presse durchgestochen wurde. Ein externer Gutachter sei nicht nötig gewesen, ohnehin habe Schavan zwei auswärtige Stellungnahmen eingereicht. Das Mehraugenprinzip sei durch die Entscheidung der 15 stimmberechtigten Mitglieder des Fakultätsrats gewahrt worden. Klären müssen die Richter auch, ob es verhältnismäßig war, Schavan den Doktortitel zu entziehen. Weil sie ihr Studium direkt mit der Promotion abschloss, hätte sie ohne den Doktorgrad keinen akademischen Abschluss mehr. Dies hatte die Fakultät bei ihrem Urteil bereits berücksichtigt.

Schon unmittelbar nach der Entscheidung hatte die Philosophische Fakultät angeboten, ihre Urteilsfindung „transparent“ zu machen, also alle für die Entscheidung relevanten Unterlagen, darunter die „Sachstandsermittlung“, im Internet zu veröffentlichen. Schavan hätte zustimmen müssen, da ihre Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Doch bis heute habe sie nicht reagiert, sagte ein Uni-Sprecher am Mittwoch. Der damalige Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg hatte dagegen einer Veröffentlichung des Gutachtens auf der Uni-Homepage zugestimmt, als die Uni Bayreuth ihm den Doktorgrad entzog.

Zur Startseite