Erbgut : Hypothek der Humangenetik

15.07.2008 00:00 UhrVon Adelheid Müller-Lissner

Kongress in Berlin: Wissenschaftler nehmen Stellung zur "Euthanasie" in der NS-Zeit und fordern eine Debatte über Gentests vor der Geburt.

Gestern vor genau 75 Jahren, am 14. Juli 1933, trat in Deutschland das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Es bildete die Grundlage für geschätzte 400 000 Zwangssterilisierungen von Behinderten und psychisch Kranken – teilweise mit tödlichen Folgen. Zu den erklärten Zielen gehörten die „Ausmerzung krankhafter Erbanlagen“ und die „allmähliche Reinigung des Volkskörpers“. In Ansätzen vergleichbare Gesetze gab es auch in den USA und in den skandinavischen Ländern, doch nur in Deutschland folgte darauf das geheime Programm, das unter dem beschönigenden Begriff „Euthanasie“ in die Geschichte einging.

Der Zufall will es, dass der Jahrestag mitten in die Woche fiel, in der sich 2000 Gäste zum bedeutendsten Treffen der Forscher auf dem Bereich der Genetik, dem 20. International Congress of Genetics, im Berliner ICC treffen.

Grund genug für die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH), eine grundsätzliche Erklärung zur eigenen Rolle in der NS-Zeit abzugeben. „An der inhaltlichen Vorbereitung und pseudowissenschaftlichen Begründung dieses Gesetzes sowie an der Ausführung der Zwangsmaßnahmen waren deutsche Ärzte und Wissenschaftler maßgeblich beteiligt“, heißt es in dem Papier, das auch die Deutsche Gesellschaft für Genetik unterzeichnet hat. In ihrer Erklärung prangern die Humangenetiker nicht nur die „biologistische Auslese-Ideologie“ der Nationalsozialisten an. Speziell die Humangenetiker hätten dabei auch fachlich wider besseres Wissen gehandelt, um sich für die eigene Forschung Vorteile zu verschaffen, sagte bei der Vorstellung der Erklärung Wolfram Henn, Humangenetiker an der Universität des Saarlands und Vorsitzender der Ethikkommission der Fachgesellschaft. Denn schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts war mittels mathematischer Modelle nachgewiesen worden, dass Erbanlagen, die rezessiv vererbt werden, also bei den Eltern selbst nicht zum Tragen kommen, in der Bevölkerung viel zu häufig vorkommen, als dass man sie aus dem Genpool so einfach entfernen könnte. Außerdem habe man 1933 längst gewusst, dass Leiden wie Epilepsie, Schizophrenie oder auch Alkoholismus allenfalls zum Teil genetisch bedingt sind. „Dieses von falschen Prämissen ausgehende Gesetz ist daher auch ein historisches Dokument des Versagens von Wissenschaftlern.“

Einige von ihnen lehrten und forschten nach dem Krieg trotzdem weiter: Eugen Fischer, der seit den zwanziger Jahren im renommierten Kaiser-Wilhelm-Institut geforscht hatte und dessen Thesen die Grundlage für einschlägige Passagen in Hitlers „Mein Kampf“ bildeten, war bis 1956 Professor an der Uni Göttingen, Otmar von Verschuer, der Doktorvater von Josef Mengele, war sogar bis 1965 Lehrstuhlinhaber in Münster. Erst mit der Gründung der GfH im Jahr 1989 habe sich ein „bewusster Neubeginn mit einem Paradigmenwechsel des Faches“ vollzogen, so heißt es in der Erklärung.

Dass sich die Geschichte wiederholen könne, fürchten die Humangenetiker nicht. Statt in staatlich initiierten „Eugenik“-Programmen liege die Gefahr heute eher in einer „Eugenik von unten“. André Reis, Vorsitzender der GfH, plädierte dafür, vor allem die Anwendung von Methoden der vorgeburtlichen Gendiagnostik immer wieder zu prüfen und in der Gesellschaft zu diskutieren.

Adelheid Müller-Lissner

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