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Exzellente Forschung in Berlin: Grünes Licht für die Einstein-Stiftung

Der Senat von Berlin hat der Gründung der Einstein-Stiftung zugestimmt. Damit könne die Stiftung zur Förderung exzellenter Forschung noch in diesem Jahr errichtet werden, sagte Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Doch der monatelange Streit um die Stiftung könnte weitergehen: Der Senator will Unis und außeruniversitären Instituten Forschungsfelder vorgeben.

Der Senat von Berlin hat der Gründung der Einstein-Stiftung zugestimmt. Damit könne die Stiftung zur Förderung exzellenter Forschung noch in diesem Jahr errichtet werden, sagte Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Dienstagnachmittag nach der Senatssitzung. Falls die Dachstiftung jedoch nicht mehr im Dezember ihre Arbeit aufnehmen sollte, könnten schon bereitgestellte Mittel auf das kommende Jahr übertragen werden.

Der Grundstock des Stiftungskapitals von fünf Millionen Euro kommt vom Land Berlin, die Stiftung soll mit den jährlich rund 200 000 Euro Zinsen ihre laufenden Kosten bestreiten. Für die geförderten Projekte von Wissenschaftlern aus Universitäten und außeruniversitären Instituten, für Gastprofessuren, Master- und Graduierten-Programme stehen jährlich 35 bis 40 Millionen Euro aus dem Masterplan für die Berliner Wissenschaft zur Verfügung. Die Dachstiftung „Einstein-Stiftung-Berlin“ verteilt das Geld an eine zweite Ebene, die gemeinnützige Gesellschaft „Einstein-Stiftung-Berlin Gmbh“.

Wer aber bestimmt, was gefördert wird? Bei der Vorstellung der Einstein-Stiftung am 17. Oktober hatte Zöllner gesagt, der Vorstand der Dachstiftung könne vorgeben, welche großen gesellschaftlichen Probleme die Forscher anpacken sollten. Dies hatten die Universitäten, aber auch die Opposition im Abgeordnetenhaus scharf kritisiert. Entscheidungen des mit dem Wissenschafts- und Finanzsenator, dem Präsidenten der Berlin-brandenburgischen Akademie sowie Vertretern der Stifter besetzten Vorstandes wären nicht wissenschaftsbasiert, hieß es.

Ende November verkündete die Freie Universität, in diesem Punkt einen „Durchbruch“ erzielt zu haben. Als Zöllner die Stiftung mit dem Akademischen Senat der FU diskutierte, habe er der Auffassung zugestimmt, „dass nicht die Dachstiftung, sondern die Einstein-Stiftung gGmbH allein über die inhaltliche Auswahl von förderungswürdigen Forschungsgebieten entscheiden soll“. Auch gestern sagte Zöllner: „Die Felder, in denen man sich engagiert, wird der Vorstand der gGmbH festlegen.“ Die darin vertretenen Präsidenten der Unis und außeruniversitären Einrichtungen sollten entwicklungsfähige Forschungsfelder identifizieren. Gleichzeitig betonte der Senator aber, dazu stehe nicht in Widerspruch, „dass es Vorgaben vonseiten der Dachstiftung geben kann“. So müssten aus seiner Sicht transregionale Studien gefördert werden. Sollte die gGmbh diese Auffassung nicht teilen, „stehe ich zu der Möglichkeit, Vorgaben zu machen“.

Beunruhigt waren die Universitäten auch wegen der Finanzierung der Einstein-Stiftung: Sie wollten der Gründung nur zustimmen, wenn Zöllner ihnen in den anstehenden Hochschulvertragsverhandlungen ihren zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 157 Millionen Euro jährlich zusichere. Zöllner hatte zuletzt mehrfach versprochen, sich für die Erhöhung der Grundfinanzierung der Universitäten einzusetzen – und sogar sein politisches Schicksal daran geknüpft.

Die Opposition jedoch kritisiert weiterhin die Konstruktion der Stiftung. Sie will vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst prüfen lassen, ob es rechtlich zulässig ist, eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu gründen, die nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Geboten sei eine Stiftung öffentlichen Rechts, da es um wissenschaftliche Entscheidungen geht und Steuermittel verteilt werden. Zöllner wandte dagegen ein, dass der Wissenschafts- und der Finanzsenator auch als Vorstände der Dachstiftung „qua Funktion der parlamentarischen Kontrolle unterliegen“. Er sehe sich „mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes“. 

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