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Umstritten. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist in der EU streng geregelt.

© dpa

Forschung und Lebensschutz: Bürgerinitiative "Einer von uns" scheitert

EU-Kommission fördert die Forschung mit embryonalen Stammzellen weiter. Ein neues Gesetz, wie von der Initiative gefordert, wird es nicht geben.

Die Bürgerinitiative „Einer von uns“ ist gescheitert. Die Lebensschützer hatten 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt und griffen unter anderem die Forschung mit embryonalen Stammzellen an. Die EU dürfe keine Aktivitäten fördern, „bei denen menschliche Embryonen vernichtet werden“. Die Europäische Kommission wies den Antrag nun nach sorgfältiger Prüfung ab.

Die Bestimmungen im Programm „Horizon 2020“ zur Stammzellforschung wurden demokratisch ausgehandelt und Ende 2013 verabschiedet, schreibt die Kommission in ihrer 22-seitigen Begründung. Sie bildeten ein dreifach gesichertes System: Die Forscher müssen sich an das jeweilige nationale Recht halten, sie müssen ihr Projekt von Kollegen begutachten lassen und sie dürfen EU-Förderung nicht zur Gewinnung neuer Stammzelllinien verwenden – oder für Forschung, bei denen Embryos zerstört werden. Damit seien wichtige Forderungen der Bürgerinitiative bereits erfüllt. Ganz aufgeben könne man die embryonale Stammzellforschung nicht. Schließlich habe sie das Potenzial, in Zukunft bahnbrechende neue Therapien zu ermöglichen.

Forscher reagierten erleichtert auf die Entscheidung: „Die Förderung in diesem Gebiet einzuschränken, hätte negative Auswirkungen für unsere Gesundheit“, sagte Jeremy Farrar, Direktor des Wellcome Trust. Die Bürgerinitiative bezeichnete das Veto der Kommission als „verächtlich“ und „selbstherrlich“.

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