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Forschung: Verordnete Freiheit

Außeruniversitären Forschungsinstitutionen und den wissenschaftlichen Bundesinstituten winkt mehr Freiheit. Die CDU will Forschungsinstitute flexibler machen

Pläne von Union und Bundeswissenschaftsministerium (BMBF) sehen vor, ihnen zusätzliches Geld zu geben, um exzellente Forscher einstellen oder halten zu können. Sie sollen leichter Joint Ventures eingehen und Bauvorhaben schneller verwirklichen können. Das „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, das Bundesministerin Annette Schavan (CDU) im August 2007 bei der CDU-Klausur in Meseberg angekündigt hatte, ist zwar vom Tisch. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte ein Veto eingelegt, weil ihm die geplanten finanziellen Freiräume für die Institute zu weit gingen. Statt durch ein Gesetz sollen die Vergünstigungen nun aber durch Verwaltungsvorschriften ermöglicht werden. Dafür hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag jetzt einen Entwurf vorgelegt.

„In der Spitzenwissenschaft brauchen wir andere Messlatten als im übrigen öffentlichen Dienst“, sagt Ilse Aigner (CSU), Sprecherin für Bildung und Forschung. Wenn die Forschungseinrichtungen einem herausragenden Forscher bislang ein Gehalt deutlich über den öffentlichen Tarifen geben oder ihre Pensionsansprüche aus dem Ausland kompensieren wollen, brauchen sie in letzter Instanz die Zustimmung des Finanzministeriums. Dies führe zu Verzögerungen der Verfahren, häufig verliere Deutschland dadurch Spitzenwissenschaftler ans Ausland. Beim BMBF solle ein „Zulagentopf“ eingerichtet werden, aus dem solche Extraausgaben unbürokratisch an die Institute überwiesen werden könnten. Mehr Flexibilität bei den öffentlichen Tarifen soll es auch für technisches Personal geben. Denn auch hier seien exzellente Leute mit den üblichen Gehältern kaum noch zu bekommen, sagt Michael Kretschmer, Autor des Papiers über „Freiräume in der Wissenschaft“. Flexibel gehandhabt werden sollen auch die Haushaltsmittel: Bislang dürfen bei Bedarf nur 20 bis 30 Prozent der Mittel vom Personal- auf den Sachkostenetat umgeschichtet werden, künftig sollen es 50 Prozent sein.

Auch Ausschreibungen, Planung und Vergabe von Bauaufträgen oder Investitionen etwa in Laborausstattungen, wie sie im öffentlichen Dienst vorgeschrieben sind, benachteiligen die Forschungsinstitute im internationalen Wettbewerb. Solche Verfahren sollen beschleunigt werden. Für Beschaffungen soll der Höchstwert für die freihändige Vergabe von derzeit 10 000 auf 30 000 Euro angehoben werden. Vorgesehen ist ferner, dass sich die Institute an Ausgründungen durch ihre Mitarbeiter finanziell beteiligen dürfen – und damit auch an deren Gewinn. Erleichtert werden sollen auch Joint Ventures mit Unternehmen.

Im BMBF werden Vorschläge der Fraktion begrüßt, sie blieben aber teilweise hinter einer Vorlage von Bundeswissenschaftsministerin Schavan zurück, heißt es. Die Verhandlungen mit dem Bundesfinanziministerium sollen bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Dann könnten die Verordnungen sofort erlassen werden. Amory Burchard

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