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Annette Schavan

© dpa

Früherer Senator in Berlin: Jürgen Zöllner kämpft für die Ehre von Annette Schavan

Plagiate: Entzug des Doktorgrads nur noch mithilfe externer Gutachten - Jürgen Zöllner und Mitstreiter wollen, dass sich nach dem Fall Annette Schavan etwas ändert.

Die Debatte um das Plagiatsverfahren Annette Schavans geht weiter. Nachdem Bundestagspräsident Norbert Lammert eine Festrede an der Universität Düsseldorf abgesagt hatte, melden sich nun zwei bekannte ehemalige Wissenschaftspolitiker zu Wort: Jürgen Zöllner (SPD), lange Jahre in Rheinland-Pfalz Minister und danach Senator in Berlin, und Peter Frankenberg (CDU), einst Minister in Baden-Württemberg. Die beiden Professoren fordern, Unis sollten einen Doktorgrad grundsätzlich nur noch mithilfe externer Gutachter entziehen dürfen. Da die Unis selbst „Betroffene“ seien, könne sonst „der Verdacht der Selbstreinwaschung“ entstehen, schreiben Zöllner und Frankenberg in der aktuellen Ausgabe von „Forschung und Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbands, dem 28 000 Professoren angehören.

Zöllner und Frankenberg erwähnen die Uni Düsseldorf und ihr Plagiatsverfahren gegen die damalige Bundesbildungsministerin nicht. Aber dass es ihnen darum geht, ist klar – nicht nur, weil Zöllner zu den vielen gehört, die damals versuchten, das laufende Verfahren zu beeinflussen (siehe Tsp. vom 25. Juli „Schavans Jubelprofessoren“). Zöllner ist der einzige Politiker jenseits der Union, von dem eine solche Intervention bekannt ist – möglicherweise fühlt er sich Schavan gegenüber in der Pflicht. Schließlich verdankt er ihr die Bundesfinanzierung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG).

Gemeint ist natürlich die Uni Düsseldorf

„An sich selbstverständliche Regeln“ seien „in verschiedenen Verfahren in der jüngsten Vergangenheit“ nicht beachtet worden. „Hier genügte der Universität ein Gutachten eines fachfremden Wissenschaftlers, dort wurde kein wirklich unabhängiger fachnaher Rat eingeholt“, schreiben die Autoren. Gemeint ist natürlich die Uni Düsseldorf. Die gleichen Kritikpunkte wurden schon damals von Schavans vielen Unterstützern angeführt. Tatsächlich ist Schavans erziehungswissenschaftliche Dissertation („Person und Gewissen“, 1980) nicht von einem Pädagogen untersucht worden. Da es bei ihren Plagiaten aber nur um einfache Textübernahmen ging, war eine Expertise eines Pädagogen aus Sicht des Düsseldorfer Entscheidungsgremiums und später auch aus Sicht des Gerichts nicht nötig. Die von Schavan eingereichten erziehungswissenschaftlichen Stellungnahmen wurden aber berücksichtigt.

Zöllner und Frankenberg insinuieren auch erneut, die Uni Düsseldorf habe das Mehraugenprinzip missachtet. In Wirklichkeit waren aber fast 20 Personen mit der Sache befasst. Zuerst dokumentierte der Judaist Stefan Rohrbacher die ohne Kennzeichnung übernommenen Passagen. Diese Dokumentation prüften die sechs Mitglieder des Promotionsausschusses und empfahlen dem Fakultätsrat (mit 15 Mitgliedern), das Verfahren zu eröffnen, Rohrbacher hatte keine Stimme.

Zöllner und Frankenberg schreiben, „dankenswerterweise“ hätten sich der Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft „dieses Problems“ angenommen. Allerdings weicht das Vorgehen Düsseldorfs keineswegs von den Empfehlungen der DFG vom Juli 2013 ab. Vom Wissenschaftsrat war bis zum Redaktionsschluss keine Auskunft zu erhalten.

In der gleichen Ausgabe von „Forschung und Lehre“ weist Wolfgang Löwer, Jura-Professor in Bonn und Ombudsman für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bei der DFG, Zöllners und Frankenbergs Vorschläge zurück. In 20 Entscheidungen hätten die Gerichte den Fakultäten Recht gegeben, es gebe also keine „Unsicherheiten“ bei den Unis.

„Reichlich pauschal“ sei auch die Annahme, Täuschungen seien stets ein Hinweis auf mangelhafte Betreuung und Prüfung durch die Universität: In der Regel sei es anders: „Das Recht weiß das und verlagert das Täuschungsrisiko auch – was für eine Täuschung an sich eine bare Selbstverständlichkeit ist – vollständig auf den Täuscher“, schreibt Löwer.

Die Entscheidung über eine Täuschung sei dann „im Regelfall eine verhältnismäßig triviale Angelegenheit“, „jedenfalls nichts, wofür ein Gutachten eingeholt werden müsste“. Auch die Vorstellung, Unis könnten als Betroffene einen Verwaltungsakt nicht zurücknehmen, gehe an der Rechtslage vorbei. Nur die „Selbstbetroffenen“, nämlich Betreuer und Gutachter der Dissertation, seien wegen Befangenheit ausgeschlossen.

Der Judaist Rohrbacher will nicht mehr DFG-Gutachter sein

An der Uni Düsseldorf kursiert inzwischen eine Mail Rohrbachers an die DFG. Er reagiert darin auf die Bitte der DFG, an einem Begutachtungsverfahren mitzuwirken. Rohrbacher verweist aber auf die von der DFG angeprangerte „Unanständigkeit“ seines Vorgehens im Fall Schavan. Noch heute sei die Mitteilung der Allianz, der auch die DFG angehört, auf der Homepage der DFG sichtbar. Er werde darum nicht für die DFG gutachten, teilt Rohrbacher mit, schon damit die DFG keine „weitere öffentliche Erklärung wegen wissenschaftlicher Unanständigkeit im Begutachtungsverfahren herausgeben muss“.

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