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FU-Bewerber: Warten auf die Absage

Der Asta der Freien Universität Berlin kritisiert den Umgang mit Studienbewerbern: Man würde dort viel zu lange mit den Zusagen für Nachrücker warten, für die betroffenen Studenten sei es nun zu spät für die Wohnungssuche.

Der Asta der Freien Universität Berlin (FU) wirft der Hochschule vor, mit ihren Zulassungsverfahren für Studienbewerber „völlig im Verzug“ zu sein. „Während die meisten deutschen Universitäten schon längst ihre Ab- und Zusagen verteilt haben, vertröstet die FU ihre BewerberInnen auf Ende September“, heißt es in einer Erklärung des Asta-Mitglieds Ralf Hoffrogge.

Wenn die Erstsemester erst zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn erführen, ob sie einen Platz an der FU bekommen oder nicht, könnten sie sich nicht rechtzeitig auf die Wohnungssuche machen, kritisiert Hoffrogge. Er geht davon aus, dass viele Bewerber inzwischen lieber einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angenommen haben, als noch länger auf Post aus der FU zu warten.

Die FU wies die Vorwürfe zurück. Die Zusagen seien bereits bis zum 17. August verschickt worden, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Rund 90 Prozent der Studienplätze seien in diesem Jahr schon Ende August angenommen worden. Allerdings würden die Ablehnungsbescheide erst von der kommenden Woche an verschickt. Der Grund dafür sei, dass noch nicht alle Studienplätze im Nachrückverfahren besetzt werden konnten, die Universität aber gesetzlich verpflichtet sei, ihre Kapazität voll auszuschöpfen. Von 4200 in diesem Wintersemester zu vergebenden Studienplätzen seien etwa zehn Prozent im Hauptverfahren noch nicht besetzt worden – zum Teil auch, weil es zu wenig Bewerber gebe, wie etwa in Alt-Orientalistik oder in Physik mit Berufsziel Lehrer.

Die Humboldt-Universität teilte auf Anfrage mit, sie habe ihr Hauptverfahren bereits am 10. August abgeschlossen – und anders als die Freie Universität auch gescheiterte Bewerber informiert. Das Nachrückverfahren an der Humboldt-Universität ende an diesem Freitag. Blieben dann noch Restplätze übrig, könne die Verwaltung sie verlosen.

Von der Technischen Universität Berlin war lediglich zu erfahren, das Nachrückverfahren laufe bereits, das Hauptverfahren sei abgeschlossen – seit wann, bleibt ein Betriebsgeheimnis der Hochschule. (akü)

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