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Geschichte: Verfassungsrecht: Nachhilfe für Franklin

Im Juni 1766 reiste Benjamin Franklin nach Deutschland. Er wollte offenbar auch politisch dazulernen - die US-Verfassung ist vom deutschen Reich inspiriert.

Erste Station war Bad Pyrmont. Franklin, berühmt als Erfinder des Blitzableiters, hatte ein wenig Erholung nötig nach monatelangen Streitigkeiten in London, wo der Politiker aus Pennsylvania die Interessen der nordamerikanischen Kolonien gegenüber dem Mutterland vertrat. In London hatte man über deren Status und vor allem das Steuerzahlen ganz andere Ansichten hatte als jenseits des Atlantiks.

Doch Franklin hatte die Reise nicht allein zur Erholung unternommen. Er wollte offenbar auch politisch dazulernen, denn schon seit Jahren reifte in ihm der Plan für eine Union der nordamerikanischen Kolonien. Das deutsche Reich galt ihm (eine verbreitete Ansicht im 18. Jahrhundert) als eine Föderation, und nun wollte er wissen, wie sie funktioniert. Dazu reiste er nach Göttingen, um sich bei dem wohl bedeutendsten deutschen Verfassungsrechtler der damaligen Zeit, Johann Stephan Pütter, ein wenig Nachhilfeunterricht geben zu lassen.

Das Alte Reich – ein Vorbild für die späteren USA? Der nordamerikanische Bundesstaat – mit deutschen Wurzeln? Die Historiker Jürgen Overhoff (Berlin), Volker Depkat (Regensburg) und Johannes Burkhardt (Augsburg) wollen solchen Fragen in einem von der DFG geförderten Projekt nachgehen. Dabei wollen die Wissenschaftler aufzeigen, dass die Nordamerikaner bei ihrem revolutionären Gründungsakt durchaus auf die europäischen Verfassungsvorstellungen zurückgriffen.

Der Einfluss der Antike, Macchiavellis oder der britischen Verfassung sind seit langem untersucht worden. Aber zu den bundesstaatlichen Vorbildern ist noch wenig geschrieben worden, vor allem eben über den Einfluss des deutschen Reiches. Was wohl auch daran liegt, dass dessen im Kern bundesstaatlicher Charakter von der deutschen Geschichtswissenschaft traditionell gern übersehen worden ist. Das hat sich in den letzten 20 Jahren geändert, und eine erstaunliche Spätwirkung hatte dabei auch Pütter: Denn auch dessen Charakterisierung des Reiches als ein „aus Staaten zusammengesetzter Staat“ (wir würden heute Bundesstaat sagen) regte eine Reihe von Historikern, nicht zuletzt Burkhardt, an, ein neues Bild vom Alten Reich zu zeichnen.

Overhoff hat Franklins Besuch bei Pütter wiederentdeckt, und der pennsylvanische Politiker dürfte kaum nur aus Zufall nach Göttingen geraten sein. Denn neben der Schweiz und den Niederlanden, so Overhoff, gab es als „lebendes Objekt“ eines föderalen Systems damals nur das deutsche Reich, und dessen Verfassungsstruktur kannte keiner besser als Pütter. „Inwiefern Franklin nun die Vorstellungen des Göttinger Gelehrten teilte, müssen weitere Forschungen in den USA zeigen“, sagt Overhoff. Immerhin wurde im nordamerikanischen Kongress in den Verfassungsdebatten seit 1775 auch über die „Germanic Federation“ als mögliches Vorbild debattiert, in den berühmten „Federalist Papers“ wurde häufiger die „confederate republic of Germany“ zum Thema gemacht. „Von Deutschland konnte man lernen, wie Staaten in einem Bund ihre Differenzen in finanziellen, wirtschaftlichen oder militärischen Fragen lösten“, betont Overhoff. Den deutschen Einfluss (ein Drittel der Einwohner Pennsylvanias im 18. Jahrhundert waren übrigens Deutsche) auf die USA sieht Overhoff auch in einem größeren Rahmen: als Teil einer atlantischen Wertegemeinschaft, die sich am Ende des 18. Jahrhunderts bildete.

Zwei Generationen später wirkte diese Gemeinschaft immer noch. In den Paulskirchendebatten 1848 waren vor allem die Vereinigten Staaten für Demokraten wie Linksliberale ein „Referenzsystem“ für den fester gefügten deutschen Bundesstaat, zu dem man den Deutschen Bund nach der Revolution umbauen wollte. Es hat bekanntlich nicht geklappt, und viele demokratische und liberale „48er“ wanderten später in die USA aus, wo nicht nur Carl Schurz eine politische Karriere machte. Und wenn heute 60 Jahre Grundgesetz gefeiert werden, wird häufig darauf verwiesen, dass vor allem die amerikanischen Besatzer einen nicht geringen Einfluss auf die Formulierung der westdeutschen Verfassung nahmen. Lucius D. Clay, der amerikanische Gouverneur, und seine Mitarbeiter taten das übrigens vor allem bei einem Thema: der bundesstaatlichen Ausgestaltung. Die war ihnen nicht bundesstaatlich genug, weshalb sie auf Änderungen drangen. 180 Jahre nach Franklins Deutschlandreise zum Lernen, was Föderalismus ist, gaben die Amerikaner so in gewisser Weise etwas zurück.

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