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Gesundheit: Vertrauen ist gut, Mitbestimmung besser

Beim 3. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit ging es auch um die Rechte der Patienten.

Krankheit schwächt den Menschen. Doch seine Rechte müssen deshalb nicht schwächer werden. Was im Jahr 2002 von den damaligen SPD-Ministerinnen Brigitte Zypries und Ulla Schmidt in einer Broschüre unter dem Titel „Charta Patientenrechte in Deutschland“ zusammengetragen wurde, ist beeindruckend: Patienten haben ein Recht auf gute Behandlung, auf umfassende Aufklärung und auf Einsicht in ihre Akten.

„An den Vollzugsdefiziten hat diese Charta jedoch nichts geändert, kritisiert der Juraprofessor Dieter Hart vom Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen. Hart wünscht sich nach dem Vorbild zahlreicher europäischer Nachbarländer ein eigenes Gesetz, das die Rechte der Patienten zusammenfassend festlegt. Wie Hart kürzlich beim 3. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit in Berlin darlegte, sollte ein solches Gesetz Patientenrechtegesetz, nicht Patientenschutzgesetz heißen. „Wer geschützt wird, ist Objekt von Fürsorge, wer Rechte hat, wird dagegen an Entscheidungsprozessen beteiligt.“

Die Forderung nach dieser Beteiligung durchzog den Kongress, den der Tagesspiegel als Medienpartner unterstützte, wie ein roter Faden. „Shared decision making“, die gemeinsame Entscheidungsfindung von Krankem und therapeutischem Team, gilt inzwischen als unumstrittenes Qualitätsmerkmal moderner Medizin. „In der Praxis hat sie jedoch noch nicht die ihr gebührende Entsprechung gefunden“, monierte Hart. Ein eigenes Gesetz könnte seiner Ansicht nach nicht nur diesem Patientenrecht auf Teilhabe an therapeutischen Entscheidungen, sondern auch dem Recht auf Sicherheit der Behandlung, für das etwa das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ kämpft, „eine andere Art von Aufmerksamkeit“ bescheren.

Hart sprach sich für eine verpflichtende Einführung von Fehlerberichtssystemen in Krankenhäusern aus. Hier sollen – teilweise unter dem Schutz der Anonymität – auch Fehler dokumentiert werden, die nicht oder nur beinahe dazu geführt haben, dass Menschen zu Schaden kamen. Denn gerade aus ihnen kann man lernen. Alle Kliniken auf ein Berichtssystem zu verpflichten, etwa das schon weit verbreitete „CIRS“ (für: Critical Incident Report System), hält der Jurist dagegen für falsch.

So gut und sicher die Behandlung auch sein mag, viele Kranke wissen nicht, wo sie die für sie richtige finden können. In einer Umfrage unter rund 1000 Mitgliedern, die die Betriebkrankenkassen vor kurzem in Auftrag gegeben haben, berichtete rund ein Viertel der Versicherten über noch frische negative Erinnerungen an einen Arztkontakt.

Vor allem aber zeigten sich die Mitglieder verwirrt angesichts der Vielfalt der Angebote. „Sie erwarten von ihrer Krankenkasse eine aktive Lotsenfunktion“, folgerte Thomas Isenberg von der Spectrum/k GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen der Verbände der Betriebskrankenkassen.

Viele Ratsuchende und von der Behandlung Enttäuschte melden sich schließlich bei den Verbraucherzentralen. „Wir beraten Menschen vor allem dann, wenn sie bereits in großer Bedrängnis sind, bei den Glücklichen haben wir weniger tiefe Einblicke“, berichtete Susanne Mauersberg, Referentin für Gesundheitspolitik beim Verbraucherzentrale-Bundesverband.

Viele Patienten wüssten zu Beginn einer Behandlung gar nicht, dass es hier überhaupt etwas zu entscheiden gäbe. „Diesem Mangel an Bewusstsein sollte ganz schnell abgeholfen werden“, sagt Susanne Mauersberg.

Bessere Aufklärungsmaterialien und Respekt für die individuelle Entscheidung wünscht sich Mauersberg auch für die Gesunden, nämlich im Bereich der Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Wenn man es als gutes Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger betrachte, eine angebotene Reihenuntersuchung nicht in Anspruch zu nehmen, dürfe man deren Erfolg nicht an der Teilnehmerquote messen. Adelheid Müller-Lissner

Adelheid Müller-Lissner

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