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Vor der Fusion. Auch die geplante Kooperation von Charité und MDC in Berlin könnte profitieren.

© Kai-Uwe Heinrich

Grundgesetzänderung: Bund soll nur Unis helfen

Der Bund soll ganze Hochschulen dauerhaft finanzieren dürfen: Die Regierung will das Kooperationsverbot für die Wissenschaft aufheben. Auch die Charité in Berlin würde profitieren. Doch der Vorstoß von Schwarz-Gelb empört die Opposition.

Der schwarz-gelbe Koalition strebt eine Grundgesetzänderung an, die dem Bund mehr Kompetenzen für die Hochschulen übertragen würde: Der Bund soll ganze Hochschulen oder ihre Einrichtungen dauerhaft finanzieren dürfen. Der Koalitionsausschuss beschloss am Sonntag einen entsprechenden Vorstoß. Schon am 1. März des kommenden Jahres soll das geänderte Grundgesetz in Kraft treten. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden, kündigte Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) am Montag in Berlin an. Ein geändertes Grundgesetz sei „ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Universitäten“, sagte sie: „Die Hochschulen sind das Herz der Wissenschaft. Deshalb muss es möglich sein, dass Bund und Länder dort zusammenarbeiten.“

Tatsächlich würde die Grundgesetzänderung die Wissenschaftslandschaft in Deutschland verändern, der Bund würde eine noch bedeutendere Rolle darin einnehmen. Mit der Föderalismusreform 2006 war zwar das Privileg der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau abgeschafft worden – der Bund spielt seitdem nur noch bei der Finanzierung von Bauten und Laboren von überregionaler Bedeutung eine Rolle. Aber damals war es dem Bund auch erlaubt worden, Vorhaben in der Lehre an Hochschulen finanzieren zu dürfen. Auf dieser Basis baut der Bund seit Jahren massenhaft Studienplätze über den Hochschulpakt auf. Für die Forschung an Universitäten fließt Bundesgeld über die Exzellenzinitiative. Würde das Grundgesetz dem Bund wie von der Koalition gewünscht die „institutionelle“ Förderung von Hochschulen erlauben, könnte er dauerhaft ganze Einrichtungen finanzieren.

Bisher werden dafür juristisch waghalsige Wege gewählt. Wie beim Karlsruhe Institute of Technology (KIT). Dort stieg der Bund quasi durch die Hintertür in die TU Karlsruhe ein: indem die Uni mit dem dortigen Helmholtz-Zentrum fusionierte. Solche Projekte seien derzeit „mit vielen Problemen“ verbunden, gab Schavan zu. Das ändere sich nun. Profitieren werde auch das in Berlin geplante „Berlin Institute of Health“, in dem Teile der Forschung von Charité und Max-Delbrück-Centrum fusionieren sollen.

Universitäten quasi als „Bundesunis“ ganz übernehmen will Schavan weiterhin nicht: „Ein Trägerwechsel bringt nichts.“ Vielmehr gehe es ihr darum, die universitäre und die außeruniversitäre Forschung noch stärker miteinander zu verflechten, ohne die Unis dabei zu schwächen. Neben Karlsruhe, Berlin und Aachen/Jülich nannte Schavan Dresden als potenziellen Standort: „Dort finden bereits Gespräche zwischen den verschiedenen Trägern von Wissenschaftseinrichtungen statt.“ Prinzipiell müssten Vorschläge über geeignete Kandidaten „aus der Wissenschaft kommen“. Sie warte daher auf die Empfehlung des Wissenschaftsrats über die Entwicklung der Wissenschaft in Deutschland nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative, die das Gremium im kommenden Jahr vorlegen soll. Die für die Bundesförderung ausgewählten Vorhaben würden auch bei einer dauerhaften Finanzierung regelmäßig auf ihre Leistungsfähigkeit evaluiert: „Im Wissenschaftssystem ruht sich niemand aus.“

Schavan will den Artikel 91b des Grundgesetzes ergänzen, um die dauerhafte Unifinanzierung durch den Bund zu ermöglichen. Bundestag und Bundesrat müssen dem mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Schavan ist also auf die Stimmen der Opposition angewiesen, wenn im Herbst darüber beraten und abgestimmt wird, wie es der Zeitplan vorsieht. Schavan sagte, sie sehe einen „Konsens“ bei allen Parteien und Ländern, im Bereich der Wissenschaft das Grundgesetz zu ändern.

Hingegen hält es die SPD für eine „Fehlentscheidung“ der Koalition, nur das Kooperationsverbot für die Hochschule abschaffen zu wollen. Ulla Burchardt, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, kündigte an, von der SPD werde es dafür keine Zustimmung geben. Der Plan gehe an den Erwartungen der Bürger vorbei. „Das deutsche Bildungssystem ist nicht leistungsfähig genug“, erklärte Burchardt und verwies auf fast 60 000 Schulabbrecher und 7,5 Millionen Analphabeten: „Die von der Regierung vorgesehene ausschließliche Bündelung von Bundesmitteln auf den Wissenschaftsbereich wird die Schieflage in der Ressourcenverteilung zwischen Wissenschaft und Bildung noch weiter verschärfen“, meint Burchardt. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sprach im Deutschlandfunk von einer „Miniverfassungsänderung“. Gabriel plädierte dafür, das Kooperationsverbot so zu ändern, dass die Länder „deutlich mehr Geld vom Bund für Bildung bekommen, und zwar für den schulischen Bereich“. „Nur ein paar kleine Öffnungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich reichen nicht aus“, so der SPD-Chef.

Auch Kai Gehring, Sprecher für Bildungs- und Hochschulpolitik der Grünen im Bundestag, fordert den Fall des Kooperationsverbots in der Schule: „Eine echte ,Bildungsrepublik’ braucht eine breite und gute Basis vor allem in den Schulen, damit dann auch die Wissenschaft leistungsfähiger sein kann.“

Ingrid Sehrbrock, die stellvertretende DGB-Vorsitzende, bezeichnete die Streichung des Kooperationsverbots für die Hochschulen als „überfällig“. In einem zweiten Schritt müsse auch das Kooperationsverbot für die Schulen fallen: „Nach der Föderalismusreform darf der Bund zwar in Indonesien den Aufbau von Schulen finanzieren, in der Lausitz oder Lüneburger Heide aber nicht.“ Die Bundesländer seien mit der Finanzierung des Bildungswesens überfordert.

Die Bundesregierung lehnt es dagegen derzeit ab, das Kooperationsverbot auch für die Schule aufzuheben. Schavan sagte: „Wir müssen im Bereich der Schule erst einmal mehr Vergleichbarkeit und Mobilität zwischen den Ländern herstellen, bevor wir nur über Geld reden.“

Erfreute Reaktionen kamen aus der Wissenschaft. Karl-Ulrich Mayer, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, erklärte, es sei „außerordentlich wünschenswert“, wenn der Bund Einrichtungen an Unis mitfinanziere. Allerdings dürfe die Kooperation von Bund und Ländern sich dabei nicht auf einzelne Fächergruppen verengen: „Geistes- und Sozialwissenschaften müssen selbstverständlich angemessen Berücksichtigung finden.“

Peter-André Alt, Präsident der Freien Universität, sagte: „Die Hochschulen können ohne den Bund gar nicht überleben.“ Alt hofft, dass die Fusion der Charité-Forschung mit dem Max-Delbrück-Centrum nach einer Grundgesetzänderung unkomplizierter von statten geht.

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