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Hautkrebs-Früherkennung: Vom Scheitel bis zur Sohle

Vom 1. Juli an haben Versicherte über 35 alle zwei Jahre Anspruch auf eine gründliche Untersuchung vom Scheitel bis zur Sohle auf Hautkrebs beim fortgebildeten Haus- oder Hautarzt.

Vom 1. Juli an haben Versicherte über 35 alle zwei Jahre Anspruch auf eine gründliche Untersuchung vom Scheitel bis zur Sohle auf Hautkrebs beim fortgebildeten Haus- oder Hautarzt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte sich im Frühjahr dazu durchgerungen, das weltweit bisher einmalige Screening zur Kassenleistung zu erklären, nachdem ein Modellprojekt in Schleswig-Holstein gezeigt hatte, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung hoch ist und der Anteil der entdeckten Melanome (des bösartigen schwarzen Hautkrebses), die noch keine Absiedlungen im Körper gebildet hatten, 43 Prozent statt der bisher üblichen 26 Prozent betrug. Ob die damit verbundenen Hoffnungen auf häufigere Heilung sich bewahrheiten, muss in den kommenden Jahren und Jahrzehnten die Auswertung der Daten erst noch zeigen. aml

Mehr Informationen unter: www.hautkrebs-screening.de

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