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Hochschulen: „Copy & Paste“ – Abschreibern droht Uni-Rauswurf

Studenten, die Studienarbeiten aus dem Internet kopieren, soll in Baden-Württemberg ab März der Rauswurf drohen. Das Wissenschaftsministerium hat dem Landtag eine Verschärfung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen.

Studenten, die Studienarbeiten aus dem Internet kopieren, soll in Baden-Württemberg ab März der Rauswurf drohen. Das Wissenschaftsministerium hat dem Landtag eine Verschärfung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen. Demnach wird das Anfertigen eines Plagiats ausdrücklich zu einem Exmatrikulationsgrund erklärt. „Wir erhoffen uns eine Signalwirkung“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Mehrere Universitäten begrüßten die geplante Neuregelung. Auch die bundesweit renommierteste Kämpferin gegen Plagiate an Hochschulen, die Berliner Informatikprofessorin Debora Weber- Wulff, lobte die Initiative des Landes.

In der Vergangenheit war immer wieder über eine steigende Zahl von Studenten berichtet worden, die Studienarbeiten aus dem Internet abschrieben oder kopierten – die Rede war von der Generation „Copy & Paste“. Bislang konnten Hochschulen ihnen nur mit Umweg über das Prüfungsrecht mit Rauswurf drohen. Etwa, wenn der wegen des Täuschungsversuchs Durchgefallene alle Prüfungsversuche aufgebraucht hatte. Nun wird ein Plagiat als eigenständiger Grund für einen Hochschulausschluss verankert. Die Exmatrikulation steht dabei im Ermessen der Hochschule. Diese muss abwägen, ob die schärfste Sanktion auch angemessen ist.

Die Sprecherin der Uni Karlsruhe sagte: „Das begrüßen wir grundsätzlich.“ Die Universität habe bereits eine eigene Satzung zur Redlichkeit bei Prüfungen und Praktika erlassen. Der Beauftragte für Lehre an der Uni Konstanz, Nikolaus Zahnen, hob die symbolische Wirkung der Gesetzesverschärfung hervor.

Das neue Gesetz könne Studenten die Tragweite eines Plagiates vor Augen führen, sagte Zahnen. Dabei helfe aber auch Information. Im Konstanzer Fachbereich Literatur habe eine Aufklärungskampagne die Zahl der Plagiate sinken lassen.

Debora Weber-Wulff sagte, die Änderung des Gesetzes erspare den Hochschulen, solche Fälle jeweils selbst und mit Rechtsunsicherheit in Prüfungsordnungen zu klären. Wichtig sei aber auch, in Schule und Universität redliches Arbeiten zu lehren. Die Forscherin bildet Dozenten in der Erkennung von Plagiaten fort und testet entsprechende Software. Jeder Verdachtsfall müsse weiter individuell beurteilt werden, mahnte sie. fvb

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