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Weniger forschen, mehr lehren. Die Unis wollen keine neuen Dozenten.

© TU/Ulrich Dahl

Hochschulgesetz: „Der Studienplatz ist kein Privatbesitz“

Die Berliner Koalition verteidigt ihre Hochschulnovelle. Die Opposition hält das Gesetz für überflüssig und wird von den Hochschulpräsidenten unterstützt.

Lassen sich die Berliner Abgeordneten noch von der vielstimmigen Kritik am neuen Berliner Hochschulgesetz beeindrucken? Am Mittwoch legten sich die Vertreter der Hochschulen ins Zeug, um den Parlamentariern im Wissenschaftsausschuss ihre Bedenken vorzutragen. Sogar der zurückhaltende FU-Präsident Peter-André Alt redete sich im Laufe der vierstündigen Anhörung in Rage: „Ich habe nichts gegen Regelungen, sondern gegen Überregulierungen!“, rief er.

Dozenten, die mehr lehren

Viele Details der Novelle sind unter den Studierenden, den Gewerkschaften, dem Mittelbaus oder den Unileitungen umstritten. Als aber die Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, Annette Fugmann-Heesing (SPD), zum Thema „Dozenten mit Aufgabenschwerpunkt Lehre“ kam und die zehn geladenen Experten fragte: „Wer äußert sich positiv?“, meldete sich niemand. Einhellig herrscht die Sorge, die nächste Sparrunde der Politiker könne die Unis zu den „Billigkräften“ zwingen, so dass sie mit weniger Geld so viele Studierende aufnehmen müssen wie jetzt – zu Lasten der Forschung.

Lars Oberg von der SPD sagte, die Dozenten sollten nicht nur als „Bedrohung“ gesehen werden. In Zeiten des Studierendenandrangs böten sie die Chance, bei gleichbleibenden Mitteln möglichst viele Abiturienten zuzulassen. Rainer Hansel (Personalrat) und Annette Simonis (Akademischer Mittelbau) befürchten für die Dozenten allerdings eine „Sackgasse“: Sie würden sich über die Lehre nicht für eine wissenschaftliche Laufbahn qualifizieren können, „denn da kommt es nun einmal auf die Forschung an“, wie Simonis sagte. Aber entfristet eingestellt würden sie auch nicht, so dass sie ein hohes Risiko eingingen. Besonders Frauen wären davon betroffen, wie die Frauenbeauftragte Andrea Blumtritt sagte. Sie seien schon jetzt stärker in der Lehre engagiert.

Wie viel die „Hochschuldozenten“ und die „Wissenschaftlichen Mitarbeiter“ für Lehre unterrichten müssten, wird erst noch geregelt. Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) will Reduktionen für die Forschung erlauben, das Deputat aber an dem der Fachhochschulprofessoren orientieren: 18 Semesterwochenstunden, für einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter vielleicht 16. „Der würde dann das Vierfache des bisherigen Deputats unterrichten,“ kritisierte Alt. Er schlägt statt dessen vor, den Nachwuchskräften der außeruniversitären Institute die Lehre an Unis zu ermöglichen. Sollte die Kapazitätsverordnung für diese Dozenten nicht gelten, die Unis also nicht gezwungen sein, für jede Lehrkraft mehr Studierende aufzunehmen, könnten dann kleinere Lerngruppen gebildet werden.

Teilzeitstudium

Bestimmte Gruppen von Studierenden, etwa Eltern oder auch solche, die jobben, sollen in Zukunft ein Recht auf ein Teilzeitstudium haben. „Ich halte das für einen Fehler!“, erklärte FU-Präsident Alt. Natürlich bemühten sich die Unis schon jetzt um entsprechende Angebote. Doch in Zeiten des stark verschulten Bachelors könnten nicht alle Pflichtkurse jedes Semester angeboten werden, weil dafür das Personal nicht reiche. „Wenn dann jemand klagt, verlieren wir“, sagte Alt. Die Hochschulen gehen zudem davon aus, dass tatsächlich nur wenige Studierende Teilzeit studieren werden, solange das Bafög und die Sozialversicherungen nicht entsprechend umgestellt seien.

„Zwangsexmatrikulationen“

Die Novelle macht die Studierenden abhängig von der „Willkür“ der Professoren, sagte Erik Marquardt (Landes-Asten-Konferenz). Denn sie erlaubt den Hochschulen, Studierende, die „Studienziele nicht erreichen“, zu einer Beratung zu verpflichten und dann Auflagen zu erteilen. Erfüllen die Studierenden diese nicht, können sie exmatrikuliert werden. Die Studierenden sollten so lange studieren können, wie es ihnen entspricht, sagte Marquardt – und geriet darum mit Wolfgang Albers von der Linken aneinander, der mit Nachdruck erklärte: „Die Gesellschaft stellt für einen Studienplatz viel Geld zur Verfügung, sie hat auch Anforderungen. Der Studienplatz ist kein Privatbesitz.“ Allerdings steht es den Hochschulen frei, ob sie überhaupt so verfahren. Studentischer Widerstand könnte das auch verhindern.

Fest steht zum Ärger der Asten aber, dass Studierende Prüfungen nur noch zwei Mal wiederholen dürfen. Abschlussarbeiten und daran anschließende mündliche Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden.

Wahlfreiheit im Studium

„Absurd“ nannte es Marquardt, dass Zöllner den Anteil wahlfreier Kurse nicht vorschreibt. Die Fächer dürfen den Anteil bemessen. Zum Glück, meinen die Unileiter. Denn zu Zeiten des Bachelors könne nicht jede Disziplin Studierenden aus anderen Disziplinen einen Platz anbieten.

Berufungsrecht

Auf der Wunschliste der Hochschulen steht das Berufungsrecht. Das ist keine Kritik an der Senatsverwaltung, die bislang das letzte Wort hat. Den Hochschulen geht es ums Prinzip. Acht bis zehn Länder hätten den Hochschulen das Berufungsrecht übertragen und so ihre Autonomie gestärkt, sagte Reinhard Thümer von der Beuth Hochschule. „Auch Berlin könnte sich einen Ruck geben.“ Andere Stimmen meinen aber, Mauscheleien könnten die Folge sein, sollte die Kontrolle durch den Senator entfallen.

Nicolas Zimmer von der CDU erklärte im Anschluss an die Anhörung, die Novelle sei überflüssig, die Koalition solle davon abrücken. Die Grüne Anja Schillhaneck befürchtet, dass SPD und Linke im wesentlichen bei der „Mischung aus Überregulierung und Unklarheiten“ bleiben. Im Mai geht das Verfahren weiter.

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