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Humboldt-Universität: Eine Frage der Ehre

Plagiatsvorwurf an der HU: Hinter den Kulissen ringen Professoren mit dem Präsidenten - der hat vor einem Monat den Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski öffentlich abgemahnt.

In einer öffentliche Erklärung bezichtigte der Präsident der Humboldt-Universität vor einem Monat den Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Umgang mit den Schriften und dem „geistigen Eigentum“ anderer Autoren. Seither ist aus dieser Erklärung mehr und mehr eine Verfahrensfrage entstanden, wie die Uni von Fall zu Fall überhaupt zu einer verbindlichen Missbilligung gegenüber einem Hochschullehrer gelangen und damit an die Öffentlichkeit treten kann. Darüber wird zurzeit hinter geschlossenen Türen heftig gestritten.

HU-Präsident Markschies bezeichnete es als „an einer Universität schlechterdings nicht akzeptabel“, wie sich Schwintowski in seinem neuesten Buch, einer „Juristischen Methodenlehre“, mit fremden Federn schmücke, ohne die Zitate ausreichend zu kennzeichnen. Zu dieser Ermahnung deutlich unterhalb eines disziplinarrechtlichen Verweises rang sich Markschies rund zwei Monate nach dem Untersuchungsergebnis der für gute wissenschaftliche Praxis zuständigen „Ehren-Kommission“ der HU durch.

Auch die stellt in einem unveröffentlichten „Beschluss“, der dem Tagesspiegel aber vorliegt, eine Verletzung der satzungsgemäßen „Zitiernorm“ an der HU fest, nämlich „eigene und fremde Vorarbeiten vollständig und korrekt nachzuweisen“. Aber trotzdem sieht die Kommission keine satzungswidrige „unbefugte Verwertung“ von Texten „unter Anmaßung der Autorschaft“. Bei diesem geistigen Spagat fällt auf, dass in dem Gremium zur akademischen Selbstkontrolle entgegen einer Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz kein sachverständiger Jurist sitzt. Prüfer sind vielmehr ein Altgermanist, ein Anglist und ein Klassischer Archäologe.

Von einer Missbilligung des Kollegen in der breiten Öffentlichkeit, wie sie der Präsident angesichts der Berichterstattung in der Presse für nötig hielt, wollte die Kommission offenbar nichts wissen (siehe Tagesspiegel vom 8. und 21. Februar und vom 16. Mai). Aus ihrem Befund zog sie vielmehr die Konsequenz, wie von Schwintowski vorgeschlagen, dass die Restauflage des Buches nur mit einer „entsprechenden Errata-Liste“ ausgeliefert werden dürfe, also einem Verzeichnis von (Zitier-)Fehlern und Korrekturen. So hätten die Beanstandungen in der Fachwelt ausgebügelt werden können, ohne größeres Aufsehen zu erregen.

Fünf Tage nach der Markschies-Erklärung, mehr als zwei Monate nach Abschluss der Kommissionsarbeit, sandte der Vorsitzende, Werner Röcke, seinen „Beschluss“ per E-Mail Schwintowskis Büro zu. Als Indiz für eine vom Präsidenten abweichende Meinung fand die Mail dann weitere Verbreitung sozusagen als Untergrund-Literatur in der Humboldt-Universität. Ob Röckes Info dem Dienstweg und der Geschäftsordnung entsprach, erscheint fraglich. Der Altgermanist selber bestätigt dem Tagesspiegel, „dass an der HU in dieser Angelegenheit zurzeit ein internes Prüfungsverfahren läuft“ und er deshalb nichts weiter sagen könne. HU-Sprecher Thomas Richter gibt dazu keinen Kommentar.

Offenbar ist zu prüfen, ob die Ehren-Kommission lediglich eine rein verwaltungsinterne und unverbindliche Empfehlung an die Unileitung geben kann oder aus eigenem Recht ihren eigenen Beschluss gegenüber dem verdächtigten Kollegen vertreten darf. Die Kommission, heißt es aus ihrem Umfeld, habe beim Präsidenten um einen Termin gebeten, um zu klären, wie vorzugehen sei, wenn die Unileitung einen Beschluss sozusagen „bescheuert“ finde. Wofür tage die Kommission denn überhaupt, wenn es auf sie nicht ankomme?

Dabei schreibt allerdings die Fachliteratur, etwa der Kölner Ombudsmann und Rechtsprofessor Stefan Muckel, allein der Hochschulleitung die maßgebliche Entscheidung zu, wie auf Fehlverhalten reagiert werden muss. Der HU-Präsident hat insoweit eine besonders starke Stellung, weil er – anders als Hochschulspitzen außerhalb Berlins – zugleich der Dienstvorgesetzte seiner Professoren ist, also keineswegs einfach der verlängerte Arm einer im Dienstrecht unzuständigen „Ehren-Kommission“.

Freilich hat Markschies’ bisheriges Vorgehen einen Haken: Nach seiner Erklärung von Anfang Mai gab er – scheinbar nachbessernd – über die Presse bekannt, „noch genauer prüfen“ zu wollen, ob im Falle Schwintowski „rechtliche Konsequenzen gezogen werden können“. Da runzelt der Vorsitzende des Vereins für deutsches und internationales Wissenschaftsrecht, Dieter Leuze, die Stirn: „Nach der förmlichen Missbilligung ist eine disziplinarrechtliche Neuaufnahme des Verfahrens gar nicht mehr möglich, wenn nicht gewichtige neue Tatsachen gegen Schwintowski vorliegen.“ Hermann Horstkotte

Hermann Horstkotte

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