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Studieren damals. Im Jahr 2003 übergibt der damalige FU-Präsident Peter Gaehtgens Immatrikulationsurkunden an FU-Studierende.

© Thilo Rückeis

Illegale Rückmeldegebühren in Berlin: Alle Studierenden bekommen Geld zurück

Der Berliner Senat gibt grünes Licht: Alle Berliner Studierenden, die zwischen 1996 und 2004 eingeschrieben waren, bekommen ihre Rückmeldegebühren erstattet - auf Antrag. Wer über den gesamten Zeitraum immatrikuliert war, erhält knapp 870 Euro.

Tausende ehemalige Studierende der Berliner Hochschulen können Rückmeldegebühren zurückbekommen, die sie 1996 bis 2004 gezahlt haben. Dafür hat jetzt Staatssekretär Knut Nevermann aus der Wissenschaftsverwaltung grünes Licht gegeben. Er sei „nach eingehender Prüfung der Rechtslage“ zu dem Ergebnis gekommen, dass allen Studierenden der betreffenden Jahre eine Rückerstattung zusteht, schreibt Nevermann an die Hochschulleitungen. Die Ansprüche – 100 DM, später 51,13 Euro pro Semester – müssten die Ehemaligen bis zum 31. Dezember dieses Jahres geltend machen.

Hintergrund ist ein Verfassungsgerichtsurteil vom November, nach dem die zwischen dem Wintersemester 1996/97 und dem Wintersemester 2004/2005 erhobenen Rückmeldegebühren in Berlin unrechtmäßig waren. Wer über die gesamten 17 Semester eingeschrieben war, bekommt knapp 870 Euro erstattet.

Zurückgezahlt wird nur auf Antrag an die frühere Hochschule; Vordrucke dafür haben die Studierendenvertretungen wie berichtet im Januar ins Netz gestellt (hier die entsprechenden Seiten für FU, HU und TU). An den drei großen Berliner Unis sind bereits tausende Anträge eingegangen – allein an der FU seien es „mehr als 6000“, wie es auf Anfrage heißt. Die FU werde in Kürze auf einer neuen Webseite über das Verfahren informieren und ein eigenes Antragsformular veröffentlichen. Wer bereits mithilfe des Vordrucks der Studierendenvertretungen einen Antrag gestellt hat, müsse keinen neuen stellen. Die Rückzahlungsansprüche würden „sukzessive“ bearbeitet.

An der HU kamen bisher rund 1000 Anträge an, sagt eine Sprecherin. Sie würden „sorgfältig geprüft“, dann bekämen die Antragsteller aus der Studienabteilung einen Zwischenbericht. In den nächsten Tagen wolle die HU entscheiden, ob das vom Referat ins Netz gestellte Formular überarbeitet werde. Die TU hat schon 2000 Anträge erhalten. Ehemalige, die Fragen zu dem Vorgang haben, sollten sich an das TU-Campus Center wenden (Telefon: 314-29999).

Die Höhe der Kosten für das Land hängt davon ab, wie viele Anträge bis Jahresende abgegeben werden. Nach früheren Schätzungen kämen 90 Millionen Euro zusammen, würden alle Ehemaligen die Gebühren zurückfordern. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit erklärte bereits 2006, das Land werde die Kosten übernehmen, sollte das Gericht gegen Berlin entscheiden. Bisher sagt die Wissenschaftsverwaltung allerdings noch nicht konkret, wie und wann den Hochschulen das Geld erstattet werden könnte. Erst sollen die Unis mitteilen, mit welchen Beträgen sie rechnen, sagte ein Sprecher auf Anfrage: „Wenn wir diese Informationen haben, werden wir klären, wie die Mittel aufgebracht werden“. Die Unis appellierten an den Senat, die Summe voll zu übernehmen.

In Baden-Württemberg hatte Karlsruhe die Rückmeldegebühren schon 2003 für verfassungswidrig erklärt; dort stellte knapp die Hälfte der Berechtigten einen Antrag. Allerdings wurde den früheren Studierenden dort eine Antragsfrist von drei Jahren gewährt. Auf das Urteil in Baden-Württemberg reagierte Berlin damals mit einer Änderung im Hochschulgesetz, das die Gebühren verfassungskonform machte. Seitdem wird offen gelegt, für welche Leistungen die Gebühren von 50 Euro im Semester erhoben wurden.

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