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IM GRUNDGESETZ: Streit um die Schule

Der Bund soll Hochschulen auch auf Dauer finanzieren dürfen: Das plant die schwarz-gelbe Koalition. Dazu will sie Artikel 91b des Grundgesetzes ergänzen.

Der Bund soll Hochschulen auch auf Dauer finanzieren dürfen: Das plant die schwarz-gelbe Koalition. Dazu will sie Artikel 91b des Grundgesetzes ergänzen. Dieser erlaubt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bisher bei „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“, womit befristete Projekte gemeint sind. Er würde neu lauten: „Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ – das Wort Einrichtungen würde die dauerhafte Förderung von Unis erlauben. Der SPD geht das nicht weit genug. Sie will das Kooperationsverbot auch für die Schule aufheben und dafür zusätzlich einen neuen Artikel 104c einführen. Er würde es dem Bund erlauben, den Ländern unbefristet Finanzhilfen für Bildung zu gewähren. Voraussetzung sei, dass die Länder die Hilfe einstimmig annehmen. tiw

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