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In einem Klassenraum sitzt eine Schülerin im Rollstuhl neben einer Schülerin, die auf einem Stuhl sitzt.

© dpa

Inklusion: Barrierefrei in die Auslandsschule

Was tut der Bund für die Inklusion? Das wollte der Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu vom Bundesbildungsministerium wissen. Eine der Antworten: Konkrete Bundeshilfen gibt es nur für Auslandsschulen.

Das Kooperationsverbot wird gelockert, aber nur für den Hochschulbereich. Die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bleibt Sache der Länder. Was der Bund gleichwohl tut, um die 2009 unterschriebene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Bildung zu erfüllen, wollte jetzt Özcan Mutlu, Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen für Bildungspolitik, in einer Kleinen Anfrage wissen. In seiner Antwort verweist Stefan Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), unter anderem auf den neuen Schwerpunkt „Inklusion im Bildungssystem“, den sein Ministerium derzeit vorbereite. Ministerin Johanna Wanka (CDU) hatte ein solches Programm im Juni dieses Jahres angekündigt, nachdem im Nationalen Bildungsbericht Forschungslücken zur Frage, wo welche Schüler inkludiert werden sollen, moniert wurden.

"Seit fünf Jahren Stillstand"

Mutlu wirft dem Bund vor, dass in dieser Frage „seit fünf Jahren Stillstand“ herrsche: „Es könnten längst Ergebnisse vorliegen, die bei der Umsetzung helfen würden.“ Der Grünen-Politiker wirft dem BMBF zudem vor, zu „tricksen“, wenn es um die Höhe der Bundesmittel für die Förderung inklusiver Bildung geht. Tatsächlich listet Müller neben BMBF-geförderten Studien wie der „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements“, für die von 2012 bis 2015 insgesamt 1,8 Millionen Euro fließen, auch die gesamte „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ auf. Dafür will der Bund bis 2024 rund 500 Millionen Euro investieren, allerdings geht es keineswegs nur um Inklusion, sondern auch um eine bessere Vorbereitung der angehenden Lehrkräfte auf die schulische Praxis und den Umgang mit heterogenen Schülergruppen.

Eine neue Schule für Kirgisien

„Wie absurd das Kooperationsverbot ist“, zeigt aus Mutlus Sicht eine Aufstellung der Inklusionsprojekte des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amts. So fördert das BMZ Projekte zur inklusiven Bildung für Kinder in Burkina Faso oder den Neubau eines Schulgebäudes für den integrativen Unterricht von Kindern mit Behinderungen in Kirgisien. Etliche Auslandsschulen, etwa in Paris und Washington, erhalten barrierefreie Zugänge. Gegen diese Projekte sei nichts zu sagen, betont Mutlu. Es könne aber nicht angehen, dass solche Bundeshilfen im Ausland erlaubt, aber im Inland wegen des Kooperationsverbots dauerhaft nicht möglich sein sollten. Insgesamt fehle eine „nationale Strategie hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“.

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