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Krankenhausreform: Uniklinika befürchten neue Defizite

Deutsche Hochschulmedizin: Neues Krankenhausgesetz bringt "teils drastischeBudgetkürzungen schnell und verbindlich"

Die Deutsche Hochschulmedizin kritisiert die anstehende Krankenhausreform. Es zeichne sich ab, dass den ohnehin unterfinanzierten Uniklinika ab dem Jahr 2017zusätzlich zwischen 150 bis 250 Millionen Euro fehlen werden, teilen der in der Deutschen Hochschulmedizin zusammengeschlossene Verband der Universitätsklinika und der Medizinische Fakultätentag mit. Dies gehe aus dem Entwurf zum Krankenhausstrukturgesetz (KSHG) hervor.

Zwar enthalte der Entwurf begrüßenswerte Anteile. So sei geplant, besonders gute Leistungen durch Zuschläge besser zu vergüten, die Notfallversorgung ebenfalls mit Zuschlägen zu honorieren und medizinische Zentren zu fördern, die sich hoch spezialisierten Aufgaben widmen, wie etwa die Zentren der Uniklinika für seltene Erkrankungen oder Krebstherapien. Doch wie und vor allem wann diese Maßnahmen, die die wirtschaftliche Lage der Uniklinika verbessern würden, in Kraft treten, sei völlig unklar, weil das Parlament die Umsetzung der Maßnahmen an den Gemeinsamen Bundesausschuss delegiert habe. So würden die für die Uniklinika relevanten Teile des Gesetzes frühestens ab 2017/2018 wirksam, vermutlich aber sehr viel später.

Keine Lösung für Extremkostenfälle

Hingegen würden „die teils drastischen Budgetkürzungen schnell und verbindlich“ wirken. Bereits Ende 2016 werde der Versorgungszuschlag gestrichen, was bei den Uniklinika zu einem Verlust von jährlich 75 Millionen Euro führe. Im Jahr 2017 werde mit dem „Fixkostendegressionsabschlag“ quasi ein Mengenrabatt für Krankenkassen eingeführt, wenn die Fallzahlen eines Krankenhauses wachsen. Die Uniklinika rechnen dadurch mit jährlichen Ausfällen von 50 bis 100 Millionen Euro. Weil außerdem bei den Fallpauschalen sinkende Sachkosten schneller berücksichtigt werden sollen, gingen weitere 25 bis 75 Millionen verloren. Enttäuschend sei auch, dass der Gesetzentwurf keine Lösung für die Extremkostenfälle vorsieht – also für die Behandlung von Patienten mit komplexen und mehrfachen Erkrankungen.

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