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Kultusministerkonferenz: Schule im Klein-Klein

Ein Insider übt heftige Kritik an der Kultusministerkonferenz und am Bildungsföderalismus.

„In der Bildung alle Macht den Ländern!“ lautete die Devise bei der Föderalismusreform vor drei Jahren. Der Bund sollte daran gehindert werden, in Länderangelegenheiten mit dicken Schecks „hineinzuregieren“. Die Länder wollten die volle Verantwortung für die Schule übernehmen. Hat das dem Schulwesen gutgetan?

Eine bemerkenswert kritische Bilanz der Föderalismusreform hat jetzt ein Insider gezogen. Der ehemalige Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Frauen in Schleswig-Holstein, Wolfgang Meyer-Hesemann, hat jahrelang für die Sozialdemokraten in der Staatssekretärsrunde der Kultusministerkonferenz (KMK) eine wichtige Position eingenommen. Sein Resümee, soeben veröffentlicht in einer Broschüre der Friedrich-Ebert-Stiftung, lautet: Wenn es um aktuelle zentrale Probleme gehe, fühlten sich die einzelnen Länder „häufig überfordert“. Einzeln in ihrer Verantwortung gestärkt, stünden die Länder in der Gesamtheit meist schwächer da als je zuvor.

Seitdem der Bund in der Bildungsplanung keine Kompetenzen mehr hat, wollte die Kultusministerkonferenz nach eigenem Bekunden die ihr zufallende verstärkte nationale Verantwortung bewusst wahrnehmen. In der Realität ist jedoch die überfällige Stärkung der KMK weitgehend auf der Strecke geblieben, schreibt Meyer-Hesemann. Für die gewachsenen Aufgaben lasse sich mit jährlich wechselnden Präsidenten und dem Zwang der Einstimmigkeit „nicht wirklich Staat machen. Der Abstimmungsaufwand unter den Ländern ist im Vergleich zum Ertrag, der dabei erzielt wird, kaum noch zu rechtfertigen“.

Meyer-Hesemann beklagt ein offenbar wachsendes Desinteresse der Länder an gemeinsamen Angelegenheiten. Es gebe unter den Ländern bisher keinen Konsens darüber, wie ein kooperativer Bildungsföderalismus aussehen könnte. Nach der Abschaffung der gemeinsamen Bildungsplanung im Schulbereich sei es nicht gelungen, für gemeinsame Vorhaben der Länder gegenüber dem Bund, der Europäischen Union oder der OECD „eine tragfähige Infrastruktur zu schaffen“. Die Folge sei eine Zunahme von Differenzen und Unübersichtlichkeit. „Wir drohen immer stärker auf einen abschüssigen Pfad vom kooperativen Föderalismus zum Wettbewerbsföderalismus zu kommen.“ Mit anderen Worten: Jedes Land spiele seine Stärken und Besonderheiten gegenüber anderen Ländern aus.

Zum Beispiel habe die Kultusministerkonferenz versagt, zur Abwerbeaktion von Lehrern unter den Ländern Verbindlicheres als eine allgemeine Erklärung zu formulieren. Bei der Lehrerausbildung hätten die Vereinbarungen der KMK nur zu Unübersichtlichkeit und waghalsigen Konstruktionen geführt. Leider sehe die Kultusministerkonferenz auch keinen bundesweiten Handlungsbedarf bei Hochschulzugang, Zulassungspolitik, den Strukturen der Studiengänge und den Grundsätzen zur Qualifikation. Statt gemeinsamer Rahmenregelung gebe es unverbindliche Empfehlungen oder Entscheidungen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Viel zu häufig würden für dasselbe Problem 16 Länderlösungen entwickelt. Als positiv hebt Meyer-Hesemann lediglich die Schulreformen nach dem Pisadesaster, den alle zwei Jahre veröffentlichten Bildungsbericht und die Einigung auf länderübergreifend geltende Bildungsstandards heraus.

Einen Ausweg sieht Meyer-Hesemann nur in der Entwicklung zu einem solidarischen Föderalismus, verbunden mit einer Belebung der gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund und Ländern. Dazu müsse sich die Kultusministerkonferenz andere Führungs- und Entscheidungsstrukturen geben. Das in der Föderalismusreform II eingeräumte Hilfsangebot des Bundes bei Naturkatastrophen und Notsituationen reiche bei Weitem nicht aus für eine aktive Bildungsgestaltung in gesamtstaatlicher Verantwortung. Vielmehr sollte das Grundgesetz geöffnet werden „für eine allgemeine Kooperation von Bund und Ländern“. Die Mischfinanzierung müsse auch auf die Bildung ausgeweitet und nicht nur wie bisher auf den Hochschulbereich und die Forschung begrenzt werden.

Seit der Föderalismusreform darf der Bund im Schulbereich nur internationale Leistungsvergleiche mitfinanzieren und neuerdings helfend eingreifen, wenn es zu Katastrophen gekommen ist – wie in Wirtschaftskrisen oder bei Naturkatastrophen – und dadurch außergewöhnliche Belastungen in der Bildung entstehen. Auch diese minimale Öffnung ist erst dadurch möglich geworden, dass die Sanierung von Schulgebäuden in Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes und der Länder ohne diese Öffnungsklausel für den Katastrophenfall nicht mit Bundesgeldern hätte bezahlt werden können. Außerdem darf der Bund in Wissen und Forschung investieren, sofern alle Länder zustimmen. Damit darf der Bund Studienplätze an den Hochschulen der Länder mitfinanzieren. Uwe Schlicht

Uwe SchlichtD

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