zum Hauptinhalt
Das Bild zeigt einen Richter in einer roten Robe.

© IMAGO

Moralphilosophie: „Schuldgefühle sind oft täterfixiert“

Die Philosophin Maria-Sibylle Lotter erklärt, warum "moralische Haftung" dem Opfer mehr helfen kann

Frau Lotter, gibt es so etwas wie Schuldgefühl in allen Kulturen?

Das hängt davon ab, was man unter Schuld versteht. Das menschliche Zusammenleben kann nur funktionieren, wenn es Praktiken gibt, um Verletzungen und Missachtungen von Personen zu bewältigen. Entsprechend finden sich in den meisten Kulturen Verpflichtungen, sich zu entschuldigen und Kompensation zu leisten. Ein Schuldgefühl als Bewusstsein der eigenen Schlechtigkeit ist dagegen eher christlichen Ursprungs. Schuld zu haben ist demnach eher ein Vorwurf an den Täter und weniger eine Klarstellung, dass das Opfer nicht so behandelt werden darf, wie es behandelt wurde. Das ist ein sehr täterfixiertes Bild von moralischer Schuld im Unterschied zu einem opferorientierten Verständnis von moralischer Verantwortung.

Woher kommt diese Verbindung von Schuld und Schlechtigkeit?

Sie stammt aus einer religiösen Tradition, die moralische Vergehen als Sünden versteht. Sünden sind ja nicht Vergehen gegenüber anderen Menschen, sondern Übertretungen der Gebote Gottes. Die Frage „Wie geht es den Opfern, was sollte ich für sie tun?“ ist dabei nicht entscheidend, sondern die Frage „Wie stehe ich beim jüngsten Gericht da?“. Hier sind die Opfer quasi ausgeblendet, weil es vornehmlich um den Eintrag in das Buch der Verdienste oder Verfehlungen geht, das für das eigene spätere Seelenheil den Ausschlag gibt. Ich bin motiviert, ein Gewissen auszubilden, meine eigenen Taten genau zu beobachten, damit sie nach meinem Tod nicht zu meinen Ungunsten Auskunft geben.

Mit solchen Vorstellungen hat aber nicht erst das Christentum angefangen.

Ja, schon im alten Ägypten, das viele Modelle von Unsterblichkeit kannte, findet sich die Vorstellung, dass nach dem Tod die Seele vor ein Göttergericht tritt. Dem Mythos zufolge wird das Herz auf einer Waagschale gegen eine Feder, das Zeichen der Gerechtigkeit, abgewogen. Neben der Waage wartet schon ein Krokodil, um die Herzen, die sich als zu schwer erweisen, mit einem Happs zu verschlingen. Dann ist die Seele weg. Hier liegt der Beginn einer Tradition, von der einige Elemente über verschiedene religiöse Transformationen dann in der frühen Neuzeit auch in die Vorstellung vom Jüngsten Gericht im Christentum eingegangen sind.

Für das soziale Zusammenleben ist das Schielen aufs eigene Seelenheil aber eher hinderlich. Sie würden daher zwischen „moralischer Schuld“ und „moralischer Verantwortung“ unterscheiden.

Moralische Schuld und das schlechte Gewissen sind Instanzen, die auf die oben erwähnte Gerichtsvorstellung bezogen sind. Unter „moralischer Verantwortung“ dagegen würde ich etwas viel Weiteres verstehen, nämlich den ganzen Komplex von Praktiken und Reaktionsweisen, die sich sozial bewährt haben, wenn sich Personen durch andere verletzt, geschädigt oder missachtet fühlen. Solche Situationen werfen immer Fragen auf: „Warum haben Sie das getan?“ – und sie verpflichten zu einer Antwort. Daher stammt ja der Begriff der Verantwortung, den es seit der frühen Neuzeit gibt. Moralische Schuldzuweisungen oder -bekenntnisse können durchaus eine sinnvolle Rolle dabei spielen, gehören aber nicht notwendig dazu.

Maria-Sibylla Lotter (53), ist Professorin für Ethik und Ästhetik an der Ruhr-Universität Bochum.
Maria-Sibylla Lotter (53), ist Professorin für Ethik und Ästhetik an der Ruhr-Universität Bochum.

© Promo

Welche Formen können solche Antworten, also die Übernahme von Verantwortung, haben?

Man kann etwa begründen, warum man so gehandelt hat, was die Tat vielleicht rechtfertigt. Man kann sich aber auch herausreden, wenn es keine Rechtfertigung gibt, etwa indem man vorbringt, man habe nicht gewusst, was man da tat, oder man hätte sich nie vorstellen können, welche Auswirkungen das hat, und es tue einem aufrichtig leid. Oder man kann die Schuld übernehmen – indem man bekennt, etwas Übles getan zu haben. Rechtfertigungen, Ausreden, Entschuldigungen, Schuldübernahmen – das alles sind Möglichkeiten der Reaktion. Aber auch wenn wir keine direkte Schuld tragen, fühlen wir uns oft zu Recht verpflichtet, moralische Haftung zu übernehmen. Das heißt, dass wir die Missachtung und Verletzung einer Person wiedergutmachen wollen, wenn wir die Ursache dieser Verletzung waren.

Sie finden Ausreden und Entschuldigungen also gar nicht so schlecht. Kommen die Täter da nicht zu billig weg?

Der Gedanke, dass Ausreden etwas ganz Schlimmes seien, weil sich damit jemand weigert, seine Schuld einzugestehen, ist nach dem christlichen Modell logisch, denn ich füge der ersten Sünde dann noch die zweite Sünde der Lüge oder mangelnden Reue hinzu. Dann muss ich noch einen weiteren schlechten Eintrag im Buch der Verdienste fürchten. Wenn wir aber Verantwortung sozial verstehen, können Ausreden manchmal eine viel bessere Funktion erfüllen als Schuldbekenntnisse, weil sie der Person, die man gekränkt hat, zeigen, dass die Kränkung gar nicht so gemeint war. Das kann die Situation oft entschärfen.

Ist es nicht auch eine Genugtuung für das Opfer, wenn der Täter sich schuldig bekennt, also im alten Sinne des „Ich bereue“?

Das kann durchaus sein, ich glaube aber nicht, dass die Genugtuung allein schon ein guter Grund wäre, ein Schuldbekenntnis einzufordern. Denn diese Forderung geht ja auch oft mit Machtspielen einher, was die Beteiligten meistens auch irgendwie wissen. Unter Umständen kann das Beharren auf einem Schuldbekenntnis etwas Demütigendes haben, was die Kränkung nur von einer Person auf die andere verlagert und den Konflikt verlängert. Wenn wir davon ausgehen, dass die Aufgabe von moralischen Verantwortungspraktiken darin liegt, die Beziehung wieder zu reparieren, wechselseitig Achtung wieder zu etablieren, dann ist es oft besser, wenn auch der Schadensverursacher sein Gesicht wahren kann.

Sie schlagen als Alternative zu „Schuld“ ein Konzept der „moralischen Haftung“ vor. Wie sähe das aus?

Ich gebe Ihnen ein einfaches Beispiel: Sie kommen spätnachts nach Hause, Sie haben den Schlüssel vergessen, auf Ihr Klingeln reagiert niemand, es ist bitterkalt, es regnet und Sie sind schon völlig durchnässt. Jetzt hilft nichts, Sie müssen das Kellerfenster des Nachbarn einschlagen, um in Ihr Haus zu kommen. In einem solchen Fall wäre es nicht fair zu sagen, dass Sie Schuld auf sich geladen haben, denn Sie haben sich durchaus vernünftig zwischen der Gefahr einer Lungenentzündung und der Alternative einer kompensierbaren Sachbeschädigung entschieden.

Mein nächtliches Treiben ist mir also nicht vorwerfbar?
Genau. Daraus folgt jedoch nicht, dass Sie – abgesehen von der rechtlichen Schadenshaftung – gegenüber dem Nachbarn von jeglicher Verantwortung entlastet wären. Ihr Nachbar hat ein Recht darauf, dass Sie ihn sogleich informieren, sich entschuldigen und ihm erklären, dass Ihr Handeln aus einer Notlage heraus geschah. Das wäre ein ganz einfacher Fall einer Haftung, die nicht nur rechtlicher, sondern auch moralischer Natur ist. Wir würden es als inadäquat betrachten, wenn Sie dem Nachbarn lediglich wortlos die Adresse Ihrer Haftpflichtversicherung schickten.

Woher kommt aber das Gefühl, moralisch verpflichtet zu sein? Brauchen wir da nicht doch die Institution des schlechten Gewissens?

Dieses Gefühl entwickeln wir durch unsere Sozialisation und den alltäglichen Umgang mit unseren Mitmenschen. Gemeinhin wissen wir, welche Art von moralischer Haftung wir in welchen Situationen übernehmen sollten. Man kann dieses Wissen als „Gewissen“ bezeichnen im Sinne eines verinnerlichten sozialen Gewissens. Ich glaube aber nicht, dass wir über ein Gewissen verfügen, das uns unabhängig von den sozial erlernten Standards sagt, was richtig oder falsch ist.

Wenn ich es recht verstehe, schwingt in Ihrer Moralphilosophie auch eine politische Intention mit, und die hieße, kurz formuliert: Kümmert euch weniger um die Täter und mehr um die Opfer?

Ich will nicht behaupten, dass es niemals Sinn macht, sich mit der eigenen Schuld auseinanderzusetzen. Aber es täte unserem Verständnis von moralischer Verantwortung gut, wenn wir uns dabei mehr am Gedanken der zivilrechtlichen Haftung orientieren würden als an dem der strafrechtlichen Schuld. Im Strafrecht geht es nicht um den Ausgleich zwischen Täter und Opfer, sondern darum, die Rechtsgemeinschaft gegen die Akte einzelner Bürger zu schützen. Moralische Verantwortung, so wie ich sie verstehe, betrifft dagegen weder den Staat noch das eigene Seelenheil, sondern die Wiedergutmachung von Verletzung und Missachtung.

Maria-Sibylla Lotter (53), ist Professorin für Ethik und Ästhetik an der Ruhr-Universität Bochum.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false