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Nach der Einigung bei den Bildungsmilliarden: Viele Bundesunis in Sicht?

Nach dem Deal um die Bildungsmilliarden: Wenn die Verfassung geändert wird, könnte sich der Bund dafür einsetzen, bei den Hochschulen drei Förderklassen einzurichten.

Wenn der Bund nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes wirklich Hochschulen dauerhaft fördern kann, eröffnet ihm das neue politische Möglichkeiten. Erwartet wird, dass Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) ihren „Zukunftsvertrag“ wieder ins Spiel bringt, über den schon im Zuge der Koalitionsverhandlungen gesprochen worden war. Öffentlich hat Wanka sich noch nicht geäußert.

Während der Koalitionsverhandlungen soll sie aber damit sympathisiert haben, drei Förderklassen in der Hochschullandschaft einzurichten. Fünf bis sieben „Spitzenunis“ bekämen im Jahr jeweils 20 bis 30 Millionen Euro vom Bund. Aktuell fördert der Bund elf „Exzellenzuniversitäten“. In Gruppe zwei („Profilstandorte“) gäbe es bis zu 50 Hochschulen mit einzelnen, besonders leistungsstarken Bereichen. Sie bekämen jährlich jeweils zehn Millionen Euro vom Bund. In einer dritten Gruppe wären weitere bis zu 50 Hochschulen zusammengefasst, nämlich Fachhochschulen, von denen jede drei bis fünf Millionen jährlich bekäme.

Käme es wirklich so, würden damit insgesamt jährlich bis zu 900 Millionen Euro vom Bund an über hundert Hochschulen fließen. Für die Spitzengruppe ginge es aber erst nach dem Auslaufen der Exzellenzmittel in der nächsten Legislaturperiode los.

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