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Die Vergabe von Medizin-Studienplätzen muss teilweise neu geregelt werden.

© Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa

Nach Medizin-Urteil: Was der Reform des Numerus Clausus im Weg stehen könnte

Nach dem NC-Urteil muss die Vergabe von Studienplätzen teilweise neu geregelt werden. Auch die Bewerbungssoftware muss dann erneuert werden - doch könnten Probleme drohen.

Die Vergabe vom Medizin-Studienplätzen muss in mehreren Punkten geändert werden: So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bis Ende 2019 haben die Richter wie berichtet dem Gesetzgeber dafür Zeit gegeben. Doch mit neuen Regeln allein ist es nicht getan – auch die entsprechende Software auf dem Bewerberportal „Hochschulstart.de“ muss den neuen Vorgaben angepasst werden. Das Neuprogrammieren der Software dürfte allerdings eine Herausforderung für die Stiftung für Hochschulzulassung werden, über die die Studienplätze vergeben werden. Denn schon die Entwicklung der einschlägigen Programme gestaltete sich in den vergangenen Jahren ziemlich pannenträchtig.

Zur Erinnerung: Die Einführung des „Dialogorientierten Serviceverfahrens“ – so der offizielle Name des Bewerbungssystems für die Fächer mit einen lokalen Numerus clausus – war eine jahrelange Hängepartie. Inzwischen läuft es halbwegs, auch wenn längst nicht alle Studiengänge abgebildet sind. Auch für die Medizin – als eines von vier Fächern mit einem bundesweiten NC – müssen sich Abiturienten online in einem separaten Verfahren bewerben.

Ein neues Bewerbungsportal ist erst für 2021/22 anvisiert

Eigentlich sollen künftig alle Studiengänge über ein einheitliches Portal vergeben werden, das derzeit entwickelt wird. Damit würde sich die Übersichtlichkeit für Bewerber erhöhen. Das wäre theoretisch eine gute Gelegenheit, die von Karlsruhe geforderten Änderungen einzupflegen. Als Zeitpunkt für das neue Bewerbungsportal ist bislang allerdings erst 2021/22 anvisiert. Für die Vorgaben Karlsruhes ist das zu spät.

Könnte man die Entwicklung des neuen Portals beschleunigen? Oder wird es wie früher zu Verzögerungen kommen, weil es jetzt in Teilen neu konzipiert werden muss? „Wir müssen prüfen, was die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den bisherigen Ablaufplan bedeuten“, sagt Ulrike Gutheil, Wissenschaftsstaatssekretärin in Brandenburg und Vorsitzende des Rats der Stiftung für Hochschulzulassung. Verzögerungen seien nicht zwangsläufig. „Vielleicht beschleunigt es die Entwicklung ja auch, wenn sich die Länder auf einheitlichere Vergabekriterien einigen können.“

Eine Aktualisierung der alten Software könnte schwierig werden

Sollte das neue Portal nicht pünktlich fertig werden, müsste die alte Bewerbersoftware für die Medizin aktualisiert werden. Doch auch das könnte schwierig werden. Sie ist so ausgelegt, dass die Bewerber sechs Ortswünsche angeben. An diesen Ortspräferenzen hat sich Karlsruhe massiv gestoßen: Diese hätten ein zu großes Gewicht. Auch sei „eine Begrenzung des Zulassungsantrags auf sechs Studienorte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“. Laut „Spiegel Online“ ist die Software aber ausgerechnet bei den Ortswünschen nicht änderbar. „Auch hier müssen wir zunächst prüfen, was das Karlsruher Urteil bedeutet“, sagt Gutheil.

Was passiert, wenn sich die Software nicht rechtzeitig ändern lässt? Werden Abiturienten wie früher zu Bewerbungen auf Papier zurückgreifen müssen? Für Gutheil ist das „nicht vorstellbar“. Auf „Hochschulstart.de“ werden Bewerber darauf hingewiesen, dass man sich bald zu den Auswirkungen des Karlsruher Urteils äußern wird. Von Detailfragen bitte man abzusehen.

Lesen Sie hier einen Kommentar zum Medizin-NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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