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Nahrungsergänzungsmittel: Lebensmittel in Pillenform

Obwohl Nahrungsergänzungsmittel in Form von Tabletten, Dragees oder Pulver angeboten werden, gelten die Produkte, die Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, Aminosäuren, aber auch Ballaststoffe oder Pflanzenextrakte enthalten, rechtlich als Lebensmittel. Als Ergänzung der normalen Ernährung dürfen sie nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden und müssen mit Angaben zur empfohlenen täglichen Verzehrmenge versehen sein.

Obwohl Nahrungsergänzungsmittel in Form von Tabletten, Dragees oder Pulver angeboten werden, gelten die Produkte, die Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, Aminosäuren, aber auch Ballaststoffe oder Pflanzenextrakte enthalten, rechtlich als Lebensmittel. Als Ergänzung der normalen Ernährung dürfen sie nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden und müssen mit Angaben zur empfohlenen täglichen Verzehrmenge versehen sein.

Im Unterschied zu Arzneimitteln brauchen sie aber keine Zulassung. Aus der Tatsache, dass ein Nahrungsergänzungsmittel im Handel ist, könne der Käufer nicht schließen, dass es sich um ein sinn- oder wertvolles Lebensmittel handle, heißt es aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Diätetische Lebensmittel sind für Gruppen wie Säuglinge und Kleinkinder oder Abnehmwillige gedacht und unterliegen einer eigenen Verordnung. Für neuartige Produkte wie etwa Diätmargarine gilt die Novel Foods Verordnung.

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