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Neue Kuratorien: Die Macht der Hochschulräte

Hochschulräte sollen seit ihrer Einführung in der Mitte der 1990er Jahre die Reformblockaden und Binnensicht der Gruppenuniversitäten überwinden.

Inzwischen sind in 15 von 16 Bundesländern solche Hochschulräte oder Kuratorien neuer Art wie in Berlin etabliert worden. Jetzt haben der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und die Heinz-Nixdorf-Stiftung Bilanz gezogen.

Bei der Auswahl der Hochschulratsmitglieder sollte man sich in Deutschland „an Habermas und nicht an Harvard orientieren“, sagte der Generalsekretär des Stifterverbandes, Andreas Schlüter. Die Hochschulräte sollten sich nicht als Fundraising-Clubs verstehen, sie hätten vielmehr für den gesellschaftlichen Diskurs zu sorgen. Idealerweise beraten in diesen Gremien erfahrene Politiker, Manager aus der Wirtschaft und externe Wissenschaftler zusammen mit Repräsentanten der jeweiligen Universität über Schlüsselfragen. Dazu gehören die strategische Ausrichtung der Universität, die Vorauswahl für die Spitzenposition von Präsidenten, Rektoren und Kanzlern und die Etablierung von Leistungsanreizen.

Die Stiftungen empfehlen, Hochschulräte nicht mit kleinteiligen Aufgaben zu überlasten. Es sei verfehlt, sie wie im Saarland mit der Beurteilung von Prüfungsordnungen zu überfordern. Ebenso wenig sollte die Zustimmung zu Beurlaubungen und Verbeamtungen wie in Nordrhein-Westfalen in die Zuständigkeit der Hochschulräte fallen. Landeshochschulräte wie in Brandenburg und Schleswig-Holstein seien eine „Fehlkonstruktion“. Weil sie zugleich die Leistungen verschiedener Hochschulen beurteilen müssten, fehle ihnen die Identifikation.

Zwei Vertreter von Hochschulräten, der ehemalige Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer (Universität Frankfurt am Main) und die ehemalige Berliner Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (Universität Bielefeld) waren sich einig, dass man unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten sollte. Aber Tagesordnung und Beschlüsse sollten anschließend über das Internet zugänglich gemacht werden. Andernfalls lasse sich das Misstrauen zwischen Hochschulräten und akademischen Senaten nicht überwinden. Breuer charakterisierte die Rolle von Hochschulräten als „learning by doing“. Mangels Tradition müssten sie sich selbst erst erfinden. Fugmann-Heesing und Breuer forderten außerdem, dass die Vertreter der Wirtschaft in den Hochschulräten auch durch regelmäßige Anwesenheit und gute Vorbereitung zu einem Brückenschlag in die Gesellschaft hinein beitragen müssten.

An der Stiftungsuniversität in Frankfurt am Main reichen die Kompetenzen von Rolf Breuer so weit, dass er als Vorsitzender des Gremiums mit dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Kanzler Managerverträge mit Leistungsboni abschließen kann. Uwe Schlicht

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