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Bonner Absolventen jubeln im Talar. Mathiopoulos promovierte dort schon 1986, eine Verjährung liege nicht vor, so die Richter.

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Plagiatsskandale: Gericht: Mathiopoulos verlor den Doktortitel zu Recht

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Entscheidung der Universität Bonn bestätigt, der FPD-Politikerin Margarita Mathiopoulos den Doktortitel zu entziehen. Die Plagiate seien ihr eindeutig nachgewiesen worden.

Die Politikwissenschaftlerin und FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos ist im Kampf um ihren Doktortitel unterlegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag ihre Klage gegen die Entscheidung der Universität Bonn abgewiesen, ihr wegen Plagiierens den 1986 verliehenen Titel zu entziehen (Az.: 6 K 2684/12). Der Beschluss der Philosophischen Fakultät vom April dieses Jahres sei rechtmäßig, erklärte das Gericht. Mathiopoulos habe „weite Passagen ihrer Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen“, ohne diese eindeutig zu kennzeichnen. Die Fakultät habe nach umfangreichen Erwägungen „zu Gunsten und zu Lasten der Klägerin“ richtig entschieden.

Margarita Mathiopoulos.
Margarita Mathiopoulos.

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Mathiopoulos droht auch ihre Honorarprofessuren zu verlieren. Die Unis in Potsdam und Braunschweig wollten diese widerrufen, sobald der Titelentzug rechtskräftig ist. Mathiopoulos kann allerdings noch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen.

Mathiopoulos’ Arbeit war schon einmal 1991 von der Bonner Philosophischen Fakultät untersucht worden, damals sah man keinen Anlass, ihr den Titel zu entziehen. Erneut überprüft wurde sie nach Plagiatsvorwürfen einer Internetplattform. Dass Mathiopoulos nun gut 20 Jahre nach dem ersten Verfahren und 25 Jahre nach Fertigstellung der Arbeit belangt wurde, ist für die Kölner Richter ausdrücklich kein „Ermessensfehler“ der Universität.

Eine zehnjährige Verjährungsfrist für wissenschaftliches Fehlverhalten in Promotionen hatte Wolfgang Löwer, Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im Mai vorgeschlagen. Er bezog sich dabei auf die Plagiatsvorwürfe gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), die ihre Dissertation 1980 in Erziehungswissenschaften an der Universität Düsseldorf über „Person und Gewissen“ vorlegte. Die Hochschulen müssten über einen Zeitraum nachdenken, nach dem sie sich die Arbeiten „amtlich nicht mehr anschauen“, hatte Löwer, Professor für Öffentliches Recht in Bonn, erklärt. Er hält es für problematisch, Betroffenen nach langer Zeit „die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen“. Für Schavan, die eine Direktpromotion ablegte, würde ein Titelentzug bedeuten, dass sie keinen Studienabschluss mehr hätte.

Wann die Universität über den Fall entscheidet, ist indes nicht abzusehen. Schavans Anwälte haben der Uni im Oktober verboten, sich zum Stand des Verfahrens zu äußern, nachdem ein vertrauliches Gutachten des Vorsitzenden der Promotionskommission, Stefan Rohrbacher, an die Öffentlichkeit gekommen war. Mitte November hatte Rektor Michael Piper allerdings wie berichtet in einem Brief an Freunde der Universität, der dem Tagesspiegel vorliegt, erklärt, das Verfahren „befindet sich immer noch im Stadium der Vorprüfung durch die Promotionskommission“.

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