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Ypsilanti

© dpa

Politische Agenda: Was Eltern wählen

Achtjähriges Gymnasium, Studiengebühren: In Hessen war Bildung entscheidend.

Ein erbitterter Schulkampf um die Einheitsschule. Verzweifelte Elternproteste gegen G 8 – das achtjährige Gymnasium. Und andauernde Studentendemonstrationen gegen Studiengebühren: Der hessische Wahlkampf war vom Streit um Bildungs- und Hochschulpolitik geprägt. Offensichtlich bestimmten diese Themen den Wahlausgang. Wie die ARD unter Berufung auf Infratest Dimap berichtet, nannten die Wähler Bildung als wichtigstes Entscheidungskriterium. Sie rangierte mit 52 Prozent klar vor dem zweitwichtigsten Thema Arbeitslosigkeit (33 Prozent). Wen die Hessen für besser geeignet auf dem Feld halten, ist ebenso eindeutig: 50 Prozent sagten, die SPD sei die kompetentere Partei, nur 28 Prozent nannten die CDU. Bei den von Bildungspolitik unmittelbar betroffenen Wählergruppen – den jungen Wählern unter 30 sowie der Elterngeneration der 45- bis 59-Jährigen – hat die CDU überproportional verloren, die SPD stark gewonnen.

Um welche bildungspolitischen Modelle streiten die Parteien? Andrea Ypsilantis Credo in der Bildungspolitik lautet: „Wir lassen kein Kind zurück und sortieren niemanden aus.“ Das hat weitreichende Folgen für ihr Modell eines gerechten Schulsystems: Die SPD-Spitzenkandidatin plant eine Einheitsschule von der fünften Klasse mindestens bis zum mittleren Bildungsabschluss, die sie „Haus der Bildung“ nennt. Bis 2012 soll es für jedes dritte Kind in Hessen einen Platz auf einer solchen Schule geben – mit großzügiger finanzieller Aufbauhilfe. Die Gymnasien sollen zwar ebenso wie Haupt- und Realschulen erhalten bleiben, aber allen Bewerbern offenstehen. Und Schüler, die den Anforderungen dort nicht gewachsen sind, müssen individuell gefördert werden und dürfen nicht mehr an die Real- oder Gesamtschule abgegeben werden.

Die Verkürzung der Gymnasialzeit um ein Jahr auf acht Jahre will Ypsilanti teilweise rückgängig machen. Damit reagiert sie auf Kritik am „Turbo-Abitur“, das die Schüler in einer 36-Stunden-Woche unter extremen Leistungsdruck setze. Kritik, die von Eltern und Lehrern aller politischen Orientierungen getragen wird. Ypsilanti schlägt vor, dass Schüler die Oberstufe wahlweise in zwei oder drei Jahren absolvieren können.

Die CDU-Bildungspolitik mit Kultusministerin Karin Wolff an der Spitze dagegen setzt auf die Beibehaltung des gegliederten Schulsystems mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Es sei dem Einheitsschulsystem überlegen; entsprechende Modelle seien in Deutschland immer wieder gescheitert. Die Hauptschule will Wolff mit „Schub-Klassen“ (Schule und Betrieb) attraktiver machen, in denen die Schulfächer schon früh mit praktischer Arbeit in Betrieben verknüpft werden. Ministerpräsident Roland Koch steht voll hinter Wolff. Im Fernsehduell mit Ypsilanti sagte er: „Die Gymnasiasten haben den Anspruch auf eine eigene Schule, die Hauptschüler auch.“ Koch verteidigte Ministerin Wolff auch gegen die Kritik am achtjährigen Gymnasium. Es gebe Probleme, aber kein Zurück mehr, weil fast alle Bundesländer auf G 8 umgestellt haben.

Zweiter großer Streitpunkt sind die Studiengebühren, die Hessen wie sechs weitere CDU-regierte Bundesländer einführte: 500 Euro müssen Studierende seit dem Herbst pro Semester zahlen. Die SPD kündigte im Wahlkampf frühzeitig an, bei einer Regierungsübernahme die Gebühren sofort zu kippen – und sie durch höhere staatliche Zuschüsse für die Hochschulen zu ersetzen. Um die Einführung der Studiengebühren wurde so heftig gestritten wie in kaum einem anderen Bundesland: Im Sommer blockierten protestierende Studierende Autobahnen, noch am Samstag vor der Wahl kam es am Rande einer Antigebührendemo zu Krawallen.

Die große Aufregung liegt auch an einer Besonderheit der Landesverfassung: Anders als in anderen Ländern schreibt dort ein Paragraf vor, dass an allen öffentlichen Schulen – und damit auch an Hochschulen – „unentgeltlicher“ Unterricht möglich sein müsse. Wie dieser Paragraf auszulegen ist und ob die Gebühren überhaupt verfassungsgemäß sind, darüber tobt seit langem ein Kampf zwischen Koch-Regierung und Gebührengegnern. Mehr als 70 000 Hessen unterschrieben eine Volksklage gegen das Gebührengesetz, SPD und Grüne reichten eine Normenkontrollklage ein. Der Staatsgerichtshof hat für den 13. Februar die erste Verhandlung zu dem Thema angesetzt.

Der Streit entzündet sich vor allem daran, dass der besagte Passus der Verfassung nicht eindeutig formuliert ist: Ergänzend heißt es, ein „angemessenes“ Schulgeld sei denkbar, wenn der Schüler oder seine Eltern dazu wirtschaftlich in der Lage seien. Bedürftige Studierende könnten ja ein Darlehen aufnehmen, die Gebühren seien also durchaus verfassungskonform, argumentierte die Regierung. Die aufgelegten Gebührenkredite seien im Gegenteil viel zu teuer, die Gebühren daher nicht sozial abgefedert, entgegneten die Kritiker. Sie konnten sich unter anderem auf die Landesanwältin am hessischen Staatsgerichtshof berufen. Die hatte in einem Gutachten festgestellt, der Gebührenkredit würde zur sozialen Abfederung nicht ausreichen, Hessen müsse also für die Gebühreneinführung seine Verfassung ändern. Auch die Verwaltungsgerichte in Gießen und Marburg haben bereits Klagen von Studierenden gegen die Gebühren stattgegeben.

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