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POSITION: Kinder sind eine nationale Aufgabe

Die Kultusministerkonferenz ist zahnlos, wir brauchen einen Bildungsrat.

Deutschland bleibt föderal, das ist auch gut so. Doch wie wollen die Länder Kooperationsangebote des Bundes in Zukunft umsetzen? Woher kommen die Ideen, wie wer wo am intelligentesten fördert und worin die strategischen Ziele liegen sollten, oder kurz: Wer sorgt dafür, dass aus der deutschen Kleinstaaterei bei der Bildung künftig ein aufgeklärter Föderalismus wird?

Wollen Bund und Länder nach einer allfälligen Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz über derartige Fragen künftig gemeinsam beratschlagen, dann gibt es dafür kein Gremium. Die Kultusministerkonferenz ist eine reine Länderveranstaltung, zudem zahnlos und kompliziert. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz ist interessant vom Aufbau her, doch nur für die Wissenschaft zuständig – ebenso wie der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Länder seit Jahren kompetent berät. Was wir brauchen, ist ein Nationaler Bildungsrat. Ein Beratungsgremium, in dem Politiker und Experten aus Bund und Ländern über die richtigen Strategien für Bildung diskutieren.

Das ist übrigens keine gänzlich neue Erfindung. Schon mehrere Male, in den Fünfzigern, in den sechziger und siebziger Jahren der Bundesrepublik, gab es vergleichbare Gremien. Legendär etwa der „Deutsche Ausschuss“, der in den Adenauer-Jahren und darüber hinaus „die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens beobachten und durch Rat und Empfehlung fördern“ sollte. Er setzte die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf die Tagesordnung, plädierte erstmals für eine „Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinen öffentlichen Schulwesens“ und erfand den Begriff des Dualen Systems, hatte aber kaum eigene Befugnisse.

Anders der Deutsche Bildungsrat, in dem vom Bundespräsidenten berufene Bildungsexperten vertreten waren, darunter Ralf Dahrendorf. Der Deutsche Bildungsrat deckte Mängel beim freien Zugang zu Bildungseinrichtungen auf, gab eine Fülle von Empfehlungen ab und zeichnete für die Bildungsexpansion der sechziger Jahre verantwortlich – bis er 1975 am von der CDU entfachten ideologischen Streit um die Zweigliedrigkeit des Schulsystems zerschellte. Es ist deshalb eine Ironie der Geschichte, dass ausgerechnet CDU-Ministerin Annette Schavan sich heute wieder einen Bildungsrat vorstellen kann – ohne freilich detailliert zu erklären, wie ein solcher Bildungsrat genau aussehen könnte.

Dann will ich es skizzieren. Er sollte aus zwei Kammern bestehen: einer Expertenkommission, bestehend aus Fachleuten, Wissenschaftlern und Personen des öffentlichen Lebens, auch aus dem Ausland, und aus einer Verwaltungskommission aus Vertretern der Bundes- und Landesregierungen und der Kommunen.

Wie auch beim Wissenschaftsrat sollten beide Kommissionen Entscheidungen nur gemeinsam treffen können. Und ihre Beschlüsse brauchen Gewicht. Deshalb ist eine vorherige Abschaffung des Kooperationsverbots unabdingbar: Wenn Gemeinschaftsvorhaben zwischen Bund und Ländern wieder möglich sind, brauchen sie ein kluges Steuerungsgremium.

Der Rat wählt seinen Vorsitzenden aus seiner Mitte und sollte als ständige Einrichtung mit befristeter Mitgliedschaft eingerichtet werden. Auch sollte er eine kleine Geschäftsstelle haben. Und er muss das Recht bekommen, weitere Personen oder Institutionen zu Stellungnahmen auffordern zu können.

Ein solcher Bildungsrat macht niemanden überflüssig, erst recht nicht die Länder, die für die Bildung zuständig bleiben. Er nützt ihnen sogar. Denn während die Länder rund zwei Drittel der Gesamtausgaben bei der Bildung finanzieren, profitieren infolge besserer Qualifizierung bisher vor allem Sozialversicherungen und der Bund durch geringere Sozialausgaben und höhere Steuereinnahmen. Der Bildungsrat könnte hier für einen gerechteren Lastenausgleich sorgen und Reformvorschläge machen, wie die großen Herausforderungen für das deutsche Bildungssystem zu bewältigen sind.

Auch sollte er sich für die nationale Bildungsberichterstattung im Land verantwortlich fühlen. Die immer größere Fülle von teilweise widersprüchlichen Ergebnissen aus dem Bildungsmonitoring und aus der Sozial- und Bildungsforschung braucht eine gesellschaftspolitische Einordnung und Bewertung im Hinblick auf notwendige Entscheidungen in unterschiedlichen Politikbereichen (es ist ja nicht nur die Bildungspolitik, die hier handeln muss). Und Bildungspolitik spielt sich längst nicht mehr im nationalen Rahmen allein ab. Pisa und die Europäisierung von Elementen der Bildungspolitik sind dafür nur zwei Beispiele.

Der Bildungsrat sollte außerdem jährlich über die Erfolge und Probleme bei der Umsetzung seiner Empfehlungen berichten. Ist er erst einmal gegründet und arbeitsfähig, sollte der Bildungsrat seine Mitglieder selbst berufen; nur bei der Konstituierung kann ein Bund-Länder-Ausschuss Hilfestellung leisten.

Der Bildungsrat wird keine Superbehörde werden, aber auch kein Gremium von Abnickern oder Gelehrten ohne Befugnisse. Stattdessen wird er ein Beratungsgremium sein, in dem der neue Konsens bei der deutschen Bildungspolitik zum Ausdruck kommen wird – und eines, das sich der wirklichen Herausforderungen wie etwa eines gerechten Zugangs zur Bildung für alle Bevölkerungsschichten auch annimmt. Traditionell hoch kontroverse Entscheidungen und Maßnahmen der Bildungspolitik bekommen durch den Bildungsrat zudem ein Stück Legitimation, bevor sie im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden.

Die große Koalition der Vernunft bei der Bildung ist da. Diese Gelegenheit müssen wir nutzen, und das ganz schnell.

Die Autorin ist Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Bundestag (SPD)

Ulla Burchardt

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