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Der Autor ist Reproduktionsmediziner und Chefarzt der Berliner DRK-Frauenklinik Westend, sowie Mitbegründer des privaten Fertility-Centers Berlin.

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Präimplantationsdiagnostik: Die deutsche Krankheit

Gentests an Embryonen: Wer kümmert sich um die Rechte der Frauen?

In der aktuellen Debatte über Gentests an Embryonen, die Präimplantationsdiagnostik, spielen die Rechte der Frau kaum eine Rolle. Das ist umso erstaunlicher, als dies im vergangenen Jahr bei der Neuregelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes noch ganz anders war. Doch nun scheinen die Argumente vergessen.

2009 hatte man fraktionsübergreifend (unter der Federführung der CDU/CSU) erkannt, dass bei einer Abtreibung die Konfliktlage der Frau zum eigenen Kind im Vordergrund steht: Wenn der Frau das Austragen der Schwangerschaft nicht zumutbar ist und ein Arzt aus medizinischen Gründen eine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch sieht, dann gehen die Rechte der Frau gegenüber dem Ungeborenen vor. Voraussetzung ist aber, dass die Frau durch einen oder mehrere Ärzte ausführlich beraten worden ist, dass ihr das Angebot einer unabhängigen psychosozialen Beratung gemacht wurde und drei Tage Bedenkzeit vergangen sind.

In der damaligen Debatte ging es nicht um die Regelung eines 16-Zell-Embryos außerhalb des Körpers, sondern um einen Konflikt bei einer bereits eingetretenen Schwangerschaft – bis hin zur Möglichkeit, eine Schwangerschaft dann noch abzubrechen, wenn das Kind schon lebensfähig ist.

Aber auch bei der Präimplantationsdiagnostik befindet sich die Frau in einem Konflikt: Weil sie einerseits ein gesundes Kind zur Welt bringen will, andererseits aber vielleicht immer wieder Fehlgeburten erleidet, bekannte genetische Probleme hat oder weil sie bereits ein oder mehrere behinderte Kinder hat. In dieser Situation ließe sich eine Einzelfallentscheidung treffen. Voraussetzung wäre aber, dass die Patientin gut beraten wird von ihrem Arzt, eventuell einem Humangenetiker, und dass man ihr auch eine psychosoziale Beratung anbietet.

Würde man die Präimplantationsdiagnostik so regeln, dann entspräche dieses auch den Erwägungen, die 2009 zum Kompromiss beim Schwangerschaftskonfliktgesetz geführt hatten: Es erfolgt eine Einzelfallprüfung, es gibt kein generelles Screening für alle Embryonen, es gibt nicht die Möglichkeit, Designerbabys zu kreieren. Damals war ein fraktionsübergreifender Kompromiss möglich zur Wahrung der Rechte aller Betroffenen. Warum heute nicht?

Auch andere Konfliktfelder sollten umfassend geregelt werden. So werden in Deutschland nach künstlicher Befruchtung viel häufiger Zwillinge geboren als im Ausland. 37 Prozent der Kinder nach künstlicher Befruchtung stammen aus Mehrlingsschwangerschaften. Das führt zu einem höheren Risiko einer Frühgeburt, die mit langfristigen Schäden einhergehen kann. Hätte man (wie in Skandinavien) die Möglichkeit, aus mehreren Embryonen den besten auszuwählen, so hätte die Frau nicht nur eine gute Chance schwanger zu werden, sie hätte auch eine Wahrscheinlichkeit von 98 Prozent, dass nur ein einzelnes Kind geboren wird und dass sie keine langfristigen Folgen einer Frühgeburt zu erwarten hat.

Auch hier ist der Hintergrund der deutschen Regelung, dass die Menschenwürde des Vier-Zell-Embryos auf eine Ebene gestellt wird mit der Würde der Frau oder des Mannes, die sich Kinder wünschen. Zweifellos muss der Vier-Zell-Embryo geschützt werden. Es sollte aber ein abgestufter Schutz sein, denn die Gabe der „Pille danach“, um einen Embryo an der Einnistung in die Gebärmutter zu hindern, oder die Gabe einer intrauterinen Spirale nach dem Geschlechtsverkehr ist in Deutschland erlaubt und nimmt ebenso in Kauf, dass ein vorhandener Embryo im Mutterleib an seiner Entwicklung gehindert wird.

Eine rigoristische Sichtweise verbietet in Deutschland auch die Eizellspende. Viele Frauen haben bereits vor dem 40. Lebensjahr den Verlust ihrer Eierstöcke zu beklagen oder können aus genetischen Gründen keine eigenen Eizellen bilden. Weil in Deutschland die Samenspende erlaubt ist, die Eizellspende aber nicht, müssen diese Frauen ins Ausland gehen, wo die Eizellspenderinnen mitunter keinen hohen Schutz genießen. Auch das ist unverständlich.

Was ist die Ursache dieses Verbotsrigorismus, der im Ausland auch als „Deutsche Krankheit“ bezeichnet wird? Es scheint der mangelnde Respekt vor der autonomen Entscheidung des Paares zu sein, einen positiven Wunsch zu erfüllen, nämlich den Wunsch nach einem Kind. Eigentlich müsste unsere Gesellschaft, die seit Jahren den Wunsch nach einem Kind bewusst fördert, alles tun, um dem Ansinnen von Paaren mit Kinderwunsch zu entsprechen. Eigentlich müsste die autonome Entscheidung der Frau nach Beratung – ebenso wie im Schwangerschaftskonflikt – die höchste Priorität haben.

Oft wird angedeutet, dass wir aufgrund der Historie Deutschlands (menschenverachtende Medizin während der Nazidiktatur) besonders behutsam vorgehen sollten. Dieses Argument ist grundsätzlich richtig, es darf aber nicht zu rigoristischen Verboten führen. Wir sollten nicht vergessen, dass die Nazidiktatur durch die Alliierten besiegt wurde und dass vor allem England und die USA eine längere Tradition der Demokratie haben als wir.

Insbesondere im Bereich der Reproduktionsmedizin können wir von England viel lernen. Dort sind Präimplantationsdiagnostik, die Möglichkeit des Single-Embryo-Transfers und die Eizellspende erlaubt, wobei in England eine ausführliche ethische Debatte – allerdings ohne rigoristischen Hintergrund – geführt wurde. In England ist bei weitem nicht alles erlaubt. Aber man achtet die autonomen Entscheidungen des Paares.

Die Politiker aller Fraktionen sollten die Lehren aus der Debatte um das Schwangerschaftskonfliktgesetz ziehen. Das heißt: Sich des Konfliktes der Patientin und des Paares genau annehmen, ihr durch Beratung eine autonome Entscheidung ermöglichen und die Präimplantationsdiagnostik positiv regeln mit klaren Grenzen.

Heribert Kentenich

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