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Sparkompromiss. Hessen, Bayern und Berlin wollen auch W 3-Professoren besser bezahlen, dafür aber Leistungszulagen anteilig kürzen.

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Professorengehälter: Berlin will Grundgehalt erhöhen, aber Zulagen kürzen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung ist Eile geboten: Das neue Gehaltsgefüge muss bis zum 1. Januar 2013 stehen. Berlin plant, die Grundgehälter für W2- und W3-Professoren zu erhöhen, will aber die Leistungszulagen damit verrechnen.

Zum Beginn des Wintersemesters macht den Ländern nicht nur der Ansturm von Studienanfängern zu schaffen und die Frage, wie zusätzliche Studienplätze finanziert werden können. Wenn die Kultusminister am Donnerstag in Hamburg tagen, stehen auch die Gehälter der Professoren auf der Tagesordnung. Lösungsansätze in einzelnen Ländern sind schon heute umstritten.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar eine Anhebung der mittleren Besoldungsstufe W2 gefordert hatte, ist Eile geboten. Der Gehaltssprung muss laut Gericht ab dem 1. Januar 2013 greifen. In Berlin gibt es anders als in Brandenburg, Hessen und Bayern noch keinen Gesetzentwurf, aber Wissenschaftsstaatssekretär Knut Nevermann sagt: „Wir wollen das bis zum 1. Januar hinbekommen.“ Laut Nevermann sollen Professoren in den Gruppen W 2 und W 3 ein höheres Grundgehalt bekommen. Allerdings werden Leistungszulagen, die sie bisher erhalten haben, mit der Gehaltserhöhung verrechnet. Davon ausgenommen sind nur die Funktionszulagen, die etwa Dekane und Unipräsidenten bekommen. Leistungsanreize für Professoren zu setzen, ist der Grundgedanke der zwischen 2002 und 2005 für neu Berufene eingeführten W-Besoldung.

Der Präsident der Humboldt-Universität, Jan-Hendrik Olbertz, reagiert empört. Leistungszulagen zu streichen, „widerspricht dem Charakter der W-Besoldung und nimmt den Unileitungen ein wichtiges Gestaltungsinstrument“, sagte er dem Tagesspiegel. Diese Position sei mit den anderen Unipräsidenten abgestimmt. Das Land Berlin wolle versuchen, „aus dem Problem kostenneutral herauszukommen“. Doch die Wissenschaftsstadt werde erhebliche Nachteile haben, wenn die Unis in Berufungs- und Bleibeverhandlungen keinen Spielraum mehr bei den Leistungszulagen hätten, sagt Olbertz.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dieses Jahres der Klage eines hessischen W2-Professors zugestimmt. Das Grundgehalt von W2-Professoren sei „evident unzureichend“, lautete der Spruch aus Karlsruhe. Die Besoldung verstoße gegen das beamtenrechtliche „Alimentationsprinzip“, nach dem der Staat in angemessener Weise für seine Beamten sorgen muss. Im Vergleich mit dem Gehalt eines jungen Regierungsdirektors oder Studienrats in der Besoldungsgruppe A 15 würden W2-Professoren zu schlecht bezahlt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) leitete daraus im Juni ab, künftig sollte das Grundgehalt an der Beamtenbesoldung A 15 „mit mindestens der Dienstalterstufe 8“ orientiert werden. Ob auch die höchste Gehaltsstufe W 3 angehoben werden muss, ließen die Wissenschaftsminister noch offen.

Hessen und Bayern haben mit ihren im Sommer vorgelegten Gesetzentwürfen schon die Antwort gegeben. In Hessen soll die Grundvergütung W 2 auf 4780 Euro steigen, W 3 auf 5300 Euro – beides gemäß A 15 beziehungsweise A 16. Zusätzlich führt Hessen „Erfahrungsstufen“ wieder ein, die beim Übergang von der C-Besoldung zur W-Besoldung zugunsten der Leistungszulagen abgeschafft wurden. Danach steigen die Gehälter in einem Fünf-Jahres-Rhythmus in vier Stufen. Die bereits gewährten Leistungszulagen, die Professoren etwa bei der Berufung aushandeln oder für eine bestimmte Zahl von Publikationen und Prüfungen erhalten, sollen auf die Anhebung des Grundgehalts angerechnet werden.

Bayern will ähnlich verfahren, die Leistungsbezüge allerdings nur zur Hälfte anrechnen. Brandenburg weicht von der KMK-Empfehlung ab und will einen „Mindestleistungsbezug“ von 644 Euro pro Professor einführen, die Grundgehälter sollen unverändert bleiben.

Schätzung: Wie viel Berliner Professoren ab 2013 verdienen könnten

In Berlin sollen die Grundgehälter ebenfalls in beiden Gehaltsgruppen pauschal auf das Niveau von A 15 und A 16 angehoben werden, sagt Staatssekretär Nevermann. Erfahrungsstufen wolle Berlin nicht einführen, das würde eine Rückkehr zur C-Besoldung bedeuten. Eher könnten die neuen Gehälter auf einer mittleren Stufe der A-Besoldung festgelegt werden. Das Prinzip der W-Besoldung, besondere Leistungen zusätzlich zu honorieren, solle erhalten bleiben. Mittelfristig müssten Land und Hochschulen dafür sorgen, dass es „Luft für neue Leistungszulagen“ gibt, sagt Nevermann.

Wegen der geplanten vollen Verrechnung der Leistungszulagen könnten indes nur die W 2-Professoren deutlich mehr Geld erhalten, die weniger erfolgreich verhandelt haben oder weniger geleistet haben als andere. Den größten Sprung würden im Unijargon „nackte Professoren“ genannte W2’ler ohne jegliche Leistungszulagen machen. Sie bekämen nach den derzeitigen Senatsplänen statt bisher 4027 künftig gut 4600 Euro Grundgehalt (A 15, mittlere Stufe). W2-Professoren mit einer durchschnittlichen Zulage von bislang 800 Euro könnten neben dem Grundgehalt nur noch knapp 200 Euro extra erhalten, weil ihre Zulage verrechnet wird.

W 3-Professoren kommen nach Aussage von HU-Präsident Olbertz im Schnitt auf 1750 Euro Leistungszulagen. Ihr Grundgehalt könnte nach den Senatsplänen von jetzt 4890 auf 5114 Euro (A 16, mittlere Stufe) steigen. Bei ihnen würde der Gehaltsprung mit 224 Euro niedriger ausfallen, folglich blieben ihnen im Schnitt 1526 Euro Zulage.

Olbertz bezweifelt, dass eine Kürzung der Leistungsbezüge rechtlich Bestand haben wird und kündigt eine juristische Prüfung der Landesgesesetze durch die Hochschulrektorenkonferenz an.

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