zum Hauptinhalt

Professorengehälter: Was dem Hochschullehrer gebührt - und der Bildung

Junge Professorinnen und Professoren werden sich freuen über die Anerkennung, die das Bundesverfassungsgericht ihnen zollt. Doch darüber hinaus geht es auch um die Bildungsfinanzierung von der Kita bis zur Hochschule. Bund und Länder müssen gemeinsam mehr Geld ins System bringen.

An einer Massenuniversität ist ein Professor nicht mehr das, was er einmal war. Vom hoch bezahlten Ordinarius zum mäßig besoldeten Hochschullehrer, das schien der Preis für die Bildungsexpansion zu sein. Wenn immer mehr Studenten an die Hochschulen drängen, die Ressourcen der öffentlichen Haushalte aber begrenzt sind, müssen auch die Gehälter der Lehrenden beschnitten werden. So lautete die Logik von Bund und Ländern, als die sogenannte W-Besoldung eingeführt wurde. Wer am Anfang der Karriere auf eine W2-Professur berufen wird, verdient mit gut 4000 Euro gerade einmal so viel wie eine junge Studiendirektorin. Leistungszuschläge werden in Aussicht gestellt, aber die muss man sich erst verdienen.

Dieser Realität an den Hochschulen stemmen sich die Verfassungsrichter nun entgegen. Sie sprechen vom „Ansehen dieses Amtes in den Augen der Gesellschaft“, das honoriert werden müsse. Das Professorengehalt habe den hohen Anforderungen an den akademischen Werdegang zu entsprechen, den anspruchsvollen Aufgaben in Forschung und Lehre und fordernder Gremienarbeit, die mit dem Professorenamt verbunden sind. Das ist eine Wertschätzung, auf die junge Professoren lange gehofft haben. Viele sahen sich schon als unterbezahlte Lehrknechte.

Bei ihrem Urteil geht es den Richtern jedoch um mehr als Standespolitik. Indem sie die Entwertung der Professur stoppen, werten sie die Bildung insgesamt auf. Das macht den Spruch der Verfassungsrichter zu einem hochpolitischen Urteil mit weitreichender gesellschaftspolitischer Relevanz. Wissen ist die wichtigste Ressource für künftigen Wohlstand in Deutschland.

Das Urteil sollte vielmehr ein Weckruf für alle die sein, die in Deutschland Bildungspolitik machen

Aber der Schatz muss auch gehoben werden und zwar mit Investitionen in die gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Universität. „Wir setzen die Priorität auf Bildung!“ – wie oft hat jede noch so verarmte Landesregierung und zumal die Bundesbildungsministerin dies in den vergangenen Jahren ausgerufen.

Jetzt nehmen die Verfassungsrichter sie beim Wort. Ihr Ultimatum an die hessische Landesregierung, die Professorenbesoldung nun in kurzer Frist zu überarbeiten, sollte nicht nur Länder wie auch Berlin und Bremen mobilisieren, die ebenfalls direkt von den zu niedrigen W2-Gehältern betroffen sind. Diese Länder werden es nämlich kaum aus eigener Kraft schaffen, ihre Hochschulen besser auszustatten.

Das Urteil sollte vielmehr ein Weckruf für alle die sein, die in Deutschland Bildungspolitik machen – und für die Finanzminister. Bund und Länder sollten schleunigst das Kooperationsverbot abschaffen und den Weg frei machen für gemeinsame Investitionen in die Hochschulen. Dass es dabei um mehr geht als einige Tausend Professoren, liegt auf der Hand. Denn die Bildungsexpansion schreitet voran, wie die drastisch nach oben korrigierte Prognose der Studienanfängerzahlen zeigt.

Wenn der Bund die betroffenen Länder jetzt alleine lässt, dann droht ein ganz anderes Szenario als das der Wissensgesellschaft: Einige Professoren werden besser bezahlt, dafür werden aber insgesamt weniger eingestellt. Die Hochschulen erhöhen die Zulassungshürden, weil sie nicht genug Personal haben, um die Studenten zu betreuen. Und der wissenschaftliche Nachwuchs kehrt, weil er keine Aufstiegsmöglichkeiten mehr sieht, den Unis den Rücken. Dieses Urteil zur angemessenen Besoldung der Professoren sollte endlich den Anstoß geben zur angemessenen Finanzierung der Bildung insgesamt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false