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Prüfungsordnung: Langsame dürfen an der FU weiter studieren

150 Studierende kamen in die Sitzung des Akademischen Senats der Freien Universität, um noch einmal über die neue Prüfungsordnung zu diskutieren. Ein Teilerfolg: Die "Zwangsberatung" für langsame Studierende taucht im Entwurf nicht mehr auf.

Wie oft Studierende an der Freien Universität eine Prüfung wiederholen dürfen, steht weiterhin nicht fest. Der Akademische Senat (AS) der Uni vertagte am Mittwoch im Konsens mit dem Präsidium der FU den Beschluss über die umstrittene neue Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO). Diese soll die Verfahren an der FU einheitlich regeln, so verlangt es das neue Berliner Hochschulgesetz. Bislang verfuhren die Fachbereiche unterschiedlich, in vielen Studiengängen ist die Zahl der Prüfungswiederholungen nach Darstellung von Uni-Angehörigen gar nicht begrenzt.

FU-Präsident Peter-André Alt sagte am Mittwoch, man wolle die Entscheidung „nicht übers Knie brechen“, erst im nächsten Semester solle entschieden werden. Bis dahin will die Unileitung weiter Meinungen aus den Fachbereichen einholen. Studierendenvertreter befürchten übergangen zu werden und fordern einen Runden Tisch.

Am Mittwoch kamen etwa 150 Studierende zur Sitzung des AS. Das Gremium zog ins Audimax um, um mit den vielen Interessierten zu diskutieren. Seit Monaten treibt FU-Studierende die Sorge um, der Leistungsdruck werde sich erhöhen. Der jüngste Entwurf des Präsidiums der RSPO sieht vor, Studierenden, die im ersten Versuch in einer studienbegleitenden Prüfung durchfallen, nur zwei weitere Wiederholungen zu erlauben. Das entspricht der Regelung an der TU Berlin und der Humboldt-Universität. Vermutlich als Reaktion auf viel studentische Kritik schlägt die FU-Leitung nun vor, erst ab Herbst 2014 so zu verfahren.

Eine Entschärfung gegenüber dem vorherigen Entwurf haben die Studierendenproteste erreicht: Die zunächst vorgesehene verpflichtende Studienberatung für Studierende, die nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit weniger als ein Drittel der vorgesehenen Leistungspunkte erbracht haben, taucht im Entwurf nicht mehr auf. Auch von Auflagen, aus deren Nicht-Erfüllung ursprünglich die Exmatrikulation resultieren sollte, ist nicht mehr die Rede.

Alt erklärte, in Studiengängen, in denen sehr viele Studierende durch Prüfungen fallen, werde das Präsidium auf einen Kulturwandel hinwirken. Ein Student erwiderte: „Der Kulturwandel muss vor den neuen Regelungen kommen.“ Eine Studentin sagte, wie schwierig eine Prüfung sei, hänge entscheidend vom prüfenden Professor ab.

Die Physik-Dekane Robert Bittl und Volkhard Nordmeier verwahrten sich gegen Behauptungen, in der Physik gebe es dramatisch hohe Durchfallquoten. Die erste Hauptklausur werde von der großen Mehrheit bestanden. Nur unter der kleinen Zahl von durchgefallenen Studierenden, die schon nach zwei Wochen einen zweiten Versuch wage, sei die Quote hoch. Offenbar sei die Zeit für eine bessere Vorbereitung dann einfach zu kurz. Unbegrenzt viele Wiederholungen zu erlauben, halten beide für keine gute Idee: „Irgendwann muss man sehen, dass das Studium nicht das richtige für einen ist“, sagte Nordmeier. Die protestierenden Studierenden wollen diese Entscheidung aber für sich selbst treffen.

Die Informatik-Professorin Elfriede Fehr schlug vor, die Zahl der möglichen Wiederholungen von der Prüfungsform abhängig zu machen. Bei Klausuren, die von Studierenden als besonders riskant empfunden würden, sollten drei Wiederholungen erlaubt sein. Viel Zustimmung von Professoren bekam der Romanist Joachim Küpper für seinen Vorschlag, den Fachbereichen selbst mehr Gestaltungsräume zu erlauben und in der RSPO auf „Detailregelungen“ zu verzichten. Allerdings kritisiert der FU-Asta bereits, der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften habe soeben „restriktive Zwei-Wiederholungsversuche sowie verpflichtende amtsärztliche Atteste“ beschlossen. Atteste bei Krankheit sind auch im aktuellen RSPO-Entwurf vorgesehen. Die Kosten dafür könnten sich auf bis zu 57 Euro (inklusive Praxisgebühr) belaufen, rechnete ein Student während der Debatte vor.

Zu den umstrittenen Punkten gehören auch Regelungen zur Anwesenheitspflicht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen soll bei mindestens 75 Prozent liegen, aber auch über 85 Prozent könnten verlangt werden, wenn die Fachbereiche das beschließen. Ferner vermissen die Studierenden eine Regelung fürs Teilzeitstudium, die das Berliner Hochschulgesetz vorsieht.

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