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Erfahren. Mit den Jahren sollen Professoren mehr Gehalt bekommen. „Altersdiskriminierung“, urteilen die Gutachter.

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Ringen um Professorengehälter: Gutachter: Gesetzentwürfe sind verfassungswidrig

Ulrich Battis, Verwaltungsrechtler an der Humboldt-Universität, kritisiert die Gesetzentwürfe der Länder zur neuen W-Besoldung. Gekürzte Leistungsbezüge und neue Erfahrungsstufen widersprächen dem Grundgesetz, schreibt er in einem Gutachten für die Hochschulerektorenkonferenz.

Für den Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis sind die Gesetzentwürfe der Länder zur Neugestaltung der W-Besoldung für Professoren verfassungswidrig. Sowohl die geplante Anrechnung bisheriger Leistungsbezüge auf die Erhöhung des Grundgehalts als auch die Einführung von Erfahrungsstufen widersprächen grundgesetzlichen Regelungen, stellt der Experte für Öffentliches Dienstrecht der Humboldt-Universität fest. Battis äußert sich gemeinsam mit Klaus Joachim Grigoleit von der TU Dortmund in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), mit dem sich die Rektoren jetzt bei ihrer Mitgliederversammlung in Göttingen befassten.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres die Besoldung von W2-Professoren als „evident unzureichend“ verworfen hatte, haben bislang sieben Länder Gesetzentwürfe vorgelegt. In weiteren Ländern, darunter in Berlin, gibt es Absichtserklärungen aus der Wissenschaftspolitik. Wie berichtet wollen die meisten Länder die Grundgehälter für W2- und für W3-Professoren zwar anheben. Im Gegenzug sollen aber die bisherigen individuellen Leistungsbezüge – ein wesentliches Element der W-Besoldung – vielerorts entsprechend gekürzt werden. Dies sei „wegen Verstoßes gegen das Leistungsprinzip verfassungswidrig“, schreiben Battis und Grigoleit in ihrem Gutachten. Denn die vorgesehene „Anrechnung“ der Leistungsbezüge sei nicht an Leistungskriterien gebunden und benachteilige einseitig die betroffenen Professoren „ohne hinreichende Rechtfertigung“. Professoren, die bislang schon Leistungsbezüge erhalten haben, würden solchen ohne Zulagen zu Unrecht gleichgestellt. Hintergrund der Verrechnung ist der Versuch der Länder, die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der W-Besoldung möglichst kostenneutral umzusetzen.

Indem sie jungen Professoren weniger zahlen als älteren, wollen die Länder die Kosten für die Erhöhung der Grundgehälter zusätzlich verringern. Doch auch die geplante Wiedereinführung von Dienstalterstufen erklären die Gutachter für unzulässig. Diese waren beim 2002 gesetzlich geregelten Übergang von der C- zur leistungsorientierten W-Besoldung abgeschafft worden. Die größere Erfahrung dienstälterer Professoren unter Leistungsgesichtspunkten zu honorieren, widerspreche der vom Bundesverfassungsgericht verlangten „Systemgerechtigkeit“, schreiben Battis und Grigoleit. Denn die Systeme von Grundgehalt und Leistungszulagen einerseits und von Erfahrungsstufen andererseits könnten nicht gleichzeitig angewandt werden. Zudem verletze die Berücksichtigung des Dienstalters das Verbot der Altersdiskriminierung durch den Europäischen Gerichtshof.

In Berlin sollen die Grundgehälter angehoben und die bisherigen Leistungszulagen verrechnet werden. Erfahrungsstufen lehnt Wissenschaftsstaatssekretär Knut Nevermann wie berichtet ab; ein Gesetzentwurf liegt allerdings noch nicht vor.

Bewerten will die Hochschulrektorenkonferenz jetzt auch die Bologna-Reform. Zehn Jahre nach der Einführung der neuen Studiengänge Bachelor und Master soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des neuen HRK-Vizepräsidenten Holger Burckhart, Rektor der Uni Siegen, eine „differenzierte Bilanz“ ziehen. Je nach Hochschulart und Fach soll geprüft werden, wie die Studienreform weiterentwickelt werden kann.

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