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Schleswig-Holstein promoviert Fachhochschulen: Streit um den FH-Doktor

Schleswig-Holstein will auch den Fachhochschulen das Promotionsrecht geben. Damit ruft das Land Politiker und Hochschulmanager auf den Plan, die das Promotionsprivileg der Unis verteidigen.

Die Unionsfraktion im Bundestag verteidigt das Promotionsprivileg der Universitäten. Den Plan der Wissenschaftsministerin von Schleswig-Holstein, Waltraud Wende (parteilos, für die SPD), Fachhochschulen (FHs) das Promotionsrecht zu geben, weisen die bildungspolitischen Sprecher zurück. Wer die Unterschiede zwischen forschungsstarken Unis und praxisorientierten FHs einebne, setze die Qualität der Forschung und die Fachkräfteausbildung aufs Spiel, erklärt Albert Rupprecht (CSU). Dass FH-Absolventen in Kooperation mit Universitäten einen Doktortitel erlangen können, sei ausreichend, teilt Tankred Schipanski (CDU) mit.

Der Präsident der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg (HAW), Michael Stawicki, lobt dagegen, Ministerin Wende habe „endlich diesen Knoten durchschlagen“. Die FHs bräuchten das Promotionsrecht, um leistungsstarke Studierende gewinnen zu können.

Ablehnend bleibt hingegen Horst Hippler, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz. Das Promotionsrecht müsse Privileg der Unis bleiben, sagte er in Berlin. Er bekräftigte seinen Vorschlag, forschungsstarke FHs in Universitäten umzuwandeln, wenn sie promovieren wollten.

Auch der Fakultätentag der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Wisoft) pocht auf die Abgrenzung der Universitäten „zu außer-universitären Wissenschaftseinrichtungen und nicht-universitären Hochschulen“. Wisoft kritisiert gleichzeitig die Fusion von BTU Cottbus und FH Lausitz. Vom Land Brandenburg wurde dabei argumentiert, die BWL sei „nach herrschender Meinung eine angewandte Wissenschaft“, daher sei „die Abgrenzung zwischen beiden Hochschulen künstlich und unnötig“. Dazu erklärt der Fakultätentag, dass sich ein FH- und ein universitäres BWL-Studium erheblich unterschieden, der Anwendungsbezug sei vor allem an der FH zentral. Brandenburg solle die Fusion bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage aus der alten BTU aussetzen.

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