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Bildungsministerin Annette Schavan (CDU): Ihre Anwälte haben der Hochschule untersagt, sich öffentlich zum Stand des Verfahrens zu äußern.

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Schreiben an "Freunde und Unterstützer": Uni-Rektor verteidigt Vorgehen im Fall Schavan

Der Rektor der Universität Düsseldorf wirbt bei Freunden der Hochschule um Verständnis für das Vorgehen im Plagiatsverdacht gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Das geht aus einem Papier hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Michael Piper, der Rektor der Universität Düsseldorf, wirbt bei Freunden der Hochschule um Verständnis für das Vorgehen im Plagiatsverdacht gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). In einem dreiseitigen Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, erläutert Piper das Verfahren der Universität, das öffentlich in die Kritik geraten war. Er wolle den „Freunden und Unterstützern“ damit helfen, ihr „eigenes Vertrauen in die Universität zu festigen“, erklärt Piper in dem Brief vom 8. November.

Schavans Anwälte hatten der Hochschule untersagt, sich öffentlich zum Stand des Verfahrens zu äußern, nachdem ein vertrauliches Gutachten des Vorsitzenden der zuständigen Promotionskommission über Schavans Dissertation an die Öffentlichkeit gelangt war. In seinem Schreiben an die Freunde der Universität setzt Piper sich über das Redeverbot hinweg.

Die in der Presse aus dem Gutachten zitierten Passagen könnten „den Eindruck erwecken, eine Entscheidung in diesem Verfahren sei bereits gefallen“, schreibt Piper. Tatsächlich hatte der „Spiegel“ unter anderem den demnach letzten Satz des Gutachtens zitiert: „Eine leitende Täuschungsabsicht ist (...) zu konstatieren.“ In der Öffentlichkeit entstand dadurch der Eindruck, der Gutachter Stefan Rohrbacher habe nicht nur eine Vorprüfung vorgenommen, sondern bereits ein dezidiertes Urteil gefällt – jedenfalls für sich selbst.

„In Wirklichkeit verhält es sich anders: Der jetzige Stand des Verfahrens ist ergebnisoffen und befindet sich immer noch im Stadium der Vorprüfung durch die Promotionskommission“, schreibt Piper. Er betont, die Fakultät habe „ein mehrstufiges Sachklärungs- und Prüfungsverfahren gewählt, wie es in solchen Fällen üblich ist.“ Dabei werde die Promotionskommission mit einer Vorprüfung beauftragt, „dann befasst sich der Fakultätsrat mit der Angelegenheit“.

Piper erklärt weiter, die Universität sei den „Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet“, zu der auch die „gründliche Überprüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen“ „im Falle begründeter Zweifel an deren Richtigkeit“ gehöre. Diese Qualitätskontrolle gehöre „zum Kern des gesellschaftlichen Auftrags einer jeden Wissenschaftsinstitution“: „Deshalb kann im Falle besonderer Prominenz der Autorin einer in Zweifel geratenen wissenschaftlichen Arbeit kein Abstand von einer Untersuchung genommen werden.“ Darum sei es notwendig gewesen, „dass die Philosophische Fakultät das für solche Fälle vorgesehene normale Verfahren und kein irgendwie anders geartetes, besonderes Vorgehen gewählt hat“. Es sei „zwar politisch oder menschlich verständlich“, wenn „eine Vielzahl von Stimmen“ Schavan das Verfahren ersparen wollten oder „die wissenschaftlichen Standards der Angabe geistiger Urheberschaft bei geisteswissenschaftlichen Arbeiten generell in Abrede“ stellten, schreibt Piper: „Kaum verständlich sind allerdings solche Stimmen, wenn sie aus Kreisen der Wissenschaft selbst kommen.“ Denn damit würde „ein irreparabler akademischer Legitimitätsverlust eintreten“.

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