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Streit um die Mitbestimmung: In Berlin will die Linke die Viertelparität

Um „Präsidialdiktaturen“ an den Berliner Hochschulen zu verhindern, kämpfen die Linke und Teile der SPD schon seit Jahren dafür, dass die Viertelparität oder das Kreuzwahlrecht in den Gremien im Berliner Hochschulgesetz verankert werden. Würde die Viertelparität im satzungsgebenden Gremium einer Hochschule, also dem Konzil oder erweiterten Akademischen Senat, eingeführt, gäbe es dort keine Mehrheit der Professoren mehr gegenüber allen anderen Gruppen.

Um „Präsidialdiktaturen“ an den Berliner Hochschulen zu verhindern, kämpfen die Linke und Teile der SPD schon seit Jahren dafür, dass die Viertelparität oder das Kreuzwahlrecht in den Gremien im Berliner Hochschulgesetz verankert werden. Würde die Viertelparität im satzungsgebenden Gremium einer Hochschule, also dem Konzil oder erweiterten Akademischen Senat, eingeführt, gäbe es dort keine Mehrheit der Professoren mehr gegenüber allen anderen Gruppen. Bei Präsidentenwahlen oder wenn eine neue Verfassung verabschiedet wird, könnten die Professoren überstimmt werden. Im Kreuzwahlrecht sehen manche in der SPD einen Kompromiss. Die Gruppe der Professoren würde ihre Vertreter nicht allein in die Gremien wählen, sondern die wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter würden die Hälfte der Hochschullehrer mitwählen. Das stünde aber wohl im Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz der Homogenität der Gruppen. Mit dem neuen Berliner Hochschulgesetz, für das bald ein Entwurf vorliegen soll, wird die Debatte jetzt wieder akut. Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) hat bereits gesagt, dass er die Schwächung der Professorenschaft in den Gremien nicht für sinnvoll hält. Er befürchtet, die Hochschulen könnten wieder unregierbar und dadurch gelähmt werden. So denken durchaus auch viele Wissenschaftler, die keine autokratischen Leitungsstrukturen an den Hochschulen wünschen. akü

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