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Streit um Grippeviren: Moratorium beendet

Veränderte Vogelgrippeviren dürfen ab heute wieder erforscht werden – außer in den USA. In Deutschland arbeitet der Nationale Ethikrat an einer Stellungnahme zu "Biosicherheit und Forschungsfreiheit".

Die 40 Unterzeichner des Vogelgrippe-Moratoriums haben ihre einjährige Forschungspause beendet. Die Arbeit an den gentechnisch veränderten Vogelgrippeviren sei nicht risikofrei, räumen sie in den Fachblättern „Nature“ und „Science“ ein. Es sei aber gefährlicher, nichts zu tun. Schließlich könne auch in der Natur leicht ein Vogelgrippevirus entstehen, das per Tröpfcheninfektion unter Säugetieren übertragbar ist und eine Pandemie unter Menschen auslösen kann.

Wissenschaftler seien in der Pflicht, die Viren besser zu verstehen und entsprechend der geltenden Sicherheitsregeln weiterzuarbeiten. Nur in den Ländern, wo noch an Vorschriften für Vogelgrippe-Übertragungsstudien gefeilt wird, sollten die Projekte weiterhin ruhen. Das schließe im Moment die USA und von den USA geförderte Forschung ein – und damit die Teams von Yoshihiro Kawaoka von der Universität Wisconsin-Madison und teilweise von Ron Fouchier vom Erasmus Medical Center in Rotterdam. Ihre Experimente lösten die hitzige Debatte aus.

„Das Moratorium hat seinen Zweck erfüllt“, sagt Hans Dieter Klenk, Grippeforscher an der Uni Marburg und Mitunterzeichner. Anders als der Kommunikationswissenschaftler Peter Sandman in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ behauptet hatte, sei es keineswegs Augenwischerei gewesen. Erstens sei die Mehrheit der Forscher zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen solcher Studien überwiegt und das Risiko anfangs überschätzt wurde. Zum zweiten habe man abgewogen, ob eine Geheimhaltung der Daten oder eine stark gekürzte Publikation sinnvoll ist; schließlich wurden die umstrittenen Studien komplett gedruckt. Zum dritten seien die Sicherheitsregeln der Labore überprüft worden. Die meisten Staaten befanden Labore der Sicherheitsstufe 3/ 3+ für ausreichend. Die höchste Sicherheitsstufe (BSL 4) ist damit fast überall weiter Viren wie Ebola und Nipah vorbehalten.

Ursprünglich sollte das Moratorium nur 60 Tage dauern. Doch in so kurzer Zeit war es nicht möglich, allgemeingültige Regeln zum Umgang mit Forschungsergebnissen zu finden, die den Menschen sowohl schaden als auch nützen können (dual use). Im Laufe der Diskussion verschob sich der Fokus von Themen wie Terrorismus und Biowaffen hin zu Sicherheitsrisiken wie Laborunfällen. Damit rückte in den Vordergrund, ob ein ohnehin problematisches Virus durch Experimente noch gefährlicher wird, weil es zum Beispiel mehr Wirte infizieren kann und besser übertragbar geworden ist (gain of function).

In den USA sollen unter anderem Experimente in Hochsicherheitslaboren an Pathogenen wie Pocken, Anthrax, Ebola, Pest, Sars und möglicherweise einigen Vogelgrippevarianten speziell genehmigt werden. Danach werden sie „von der Wiege bis zur Bahre“ immer wieder evaluiert. Notfalls können sie gestoppt oder als „geheim“ eingestuft werden. So will die US-Regierung verhindern, dass Fachjournale über Sicherheitsrisiken einer Publikation urteilen müssen. Das Gesundheitsministerium feilt außerdem an Vorschriften für staatlich geförderte Experimente, die Vogelgrippeviren gefährlicher machen. Kritisiert wird dabei vor allem die Möglichkeit, besonders brisante Forschungsarbeiten statt der Seuchenbehörde CDC oder den Nationalen Gesundheitsinstituten NIH dem Verteidigungsministerium zu unterstellen und als „geheim“ einzustufen.

In Deutschland hat der Nationale Ethikrat damit begonnen, eine Stellungnahme zum Thema „Biosicherheit und Forschungsfreiheit“ zu erarbeiten. Das Gremium soll unter anderem klären, ob die Verhaltenskodizes in Wissenschaft und Wirtschaft ausreichen. Bisher steht nicht fest, wann die Stellungnahme erscheint. „Die bestehenden Vorschriften wie das Infektionsschutzgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Gentechnikgesetz und das Tierseuchengesetz sind als Rechtsrahmen ausreichend“, sagt Klenk. Man könne aber überlegen, ob die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) künftig nicht nur Experimente an gentechnisch veränderten Viren beurteilen sollte, sondern auch Forschung an Viren, die durch andere Methoden gefährlicher gemacht wurden. Außerdem fehle nach wie vor eine international verbindliche Regelung.

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