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Studierende sitzen im Hörsaal und blicken nach vorne zum Rednerpult des Professors.

© dpa

Streit um Professorenbesoldung in Berlin: Unis wollen Gehaltsplus selber tragen

Die Empörung über die niedrige Grundgehälter von Professoren in Berlin ist groß. Jetzt sind die Hochschulen bereit, Gehaltsaufschläge selber zu zahlen - wenn der Senat ein Sanierungsprogramm für den Hochschulbau auflegt.

In den Streit um die Bezahlung der Berliner Professoren kommt Bewegung. Die Hochschulen schlagen vor, die Grundgehälter in der W-Besoldung um mehrere Hundert Euro zu erhöhen. Juniorprofessoren (W1) sollten pauschal 200 Euro mehr bekommen, W2- und W3-Professoren die Hälfte des vom Senat geplanten „Aufstockungsbetrags“ von 659 Euro beziehungsweise 473 Euro, sagte TU-Präsident Christian Thomsen am Mittwoch bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses. Juniorprofs bekämen dann 3978 Euro, W2ler 4645 Euro und W3ler 5477 Euro. Die Kosten – an den großen Unis jeweils jährlich rund 500 000 Euro – könnten die Hochschulen aufbringen, wenn der Senat ein bauliches Sanierungsprogramm auflegte. Für ein solches Programm warb Lars Oberg, Wissenschaftssprecher der SPD-Fraktion. Auch die CDU-Fraktion plädiert dafür, die Bauinvestitionen mit zwei Dritteln der Bafög-Millionen zu finanzieren, um die der Bund Berlin entlastet.

Damit zeichnet sich für die W-Besoldung ein Kompromiss zwischen Hochschulen und Land ab. Notwendig wurde die Neuregelung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012. Danach war das Grundgehalt eines hessischen Professors in der mittleren Stufe der W-Besoldung (W2) als „Alimentation“ eines Hochschullehrers zu niedrig. Alle Länder nahmen das Urteil zum Anlass, die Grundgehälter auch der besser gestellten W3-Professoren anzuheben, um den Gehaltsabstand zu wahren. Die W-Besoldung wurde 2002 eingeführt, um das Leistungsprinzip zu stärken: Gegenüber der klassischen C-Besoldung ist das Grundgehalt abgesenkt, dafür können sich Professoren bei Berufungsverhandlungen und für besondere Leistungen Gehaltszulagen hinzuverdienen.

Staatssekretär: Es geht uns nicht um Konkurrenzfähigkeit

In Berlin hatten die Hochschulen gehofft, der Senat werde die Reform nutzen, um die Grundgehälter – bislang die bundesweit niedrigsten – pauschal zu erhöhen. Das sei auch nötig, damit Berlin im Wettbewerb um renommierte Professorinnen und Professoren konkurrenzfähig bleibt. Doch nach dem im Sommer 2014 bekannt gewordenen Gesetzentwurf ist lediglich ein „Aufstockungsbetrag“ geplant, der nur der kleinen Gruppe von Professoren zugute kommen würde, die bislang keine oder nur geringe Leistungszulagen haben. Dies entspreche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, betonte Innenstaatssekretär Andreas Statzkowski als Gast des Wissenschaftsausschusses: „Es ging uns nicht um die Konkurrenzfähigkeit, sondern um die amtsangemessene Alimentation.“

Eine harte Haltung vertrat der Senat bislang auch gegenüber den Juniorprofessoren: Das Urteil erfordere keine Gehaltsanhebung. Bei alledem beharrt das Land bislang darauf, dass die Besoldungsreform angesichts der leeren Kassen kostenneutral bleiben muss. Die Stimmung an den Hochschulen ist schlecht, Professoren empören sich, dass das Leistungsprinzip ad absurdum geführt werde und werfen dem Senat mangelnde Wertschätzung vor.

Juniorprofessoren, die weniger als Grundschullehrer verdienen

Nun also der Kompromissvorschlag: Statt der Aufstockungsbeträge für wenige Professoren sollen alle einen Gehaltsaufschlag bekommen. Und auch Juniorprofessoren, die in Berlin weniger verdienen als wissenschaftliche Mitarbeiter oder Grundschullehrkräfte, sollen bedacht werden. Käme ein Sanierungsprogramm für marode Hochschulbauten zustande, wäre auch Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Uni, bereit, die zusätzlichen Personalkosten zu tragen.

Doch wie realistisch ist es, dass der Senat einlenkt? Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD) erkannte auf Anfrage des Tagesspiegels erneut den Sanierungsbedarf der Hochschulen an. Dafür müsse es bei den Bafög-Geldern einen Spielraum geben.

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