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Studienfinanzierung: Gericht kritisiert Bafög-Nachlass

Rabatte auf die Bafög-Rückzahlung sollen Ende 2012 gestrichen werden, doch das Bundesverfassungsgericht drängt auf eine umgehende gesetzliche Klärung.

Die Regelung zum teilweisen Erlass der Bafög-Rückzahlung je nach Studiendauer ist unter bestimmten Umständen verfassungswidrig, entschied das Gericht mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, den Teilerlass vom Unterschreiten der Förderungshöchstdauer abhängig zu machen, wenn Mindeststudienzeit und Förderungshöchstdauer zeitlich miteinander kollidieren.

Studierende konnten bislang einen Teilerlass ihres Darlehens in Höhe von 2560 Euro erhalten, wenn sie ihr Studium vier Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer beendeten. Dagegen hat nun ein Arzt erfolgreich geklagt, der 1997 in Thüringen sein Medizinstudium abgeschlossen hatte. Dem Mann wurde nur ein niedrigerer Erlass über 1025 Euro (2000 Mark) seines Darlehens gewährt. In den neuen Bundesländern war ab 1991, in den alten ab 1993 die Förderungshöchstdauer des Studiengangs so verkürzt worden, dass zwischen ihr und der Mindeststudienzeit nur noch weniger als vier Monate lagen. Dies sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, urteilten die Richter. Dem Medizinstudenten aus den neuen Ländern sei es also von vornherein unmöglich gewesen, den höheren Teilerlass zu erlangen.

Die Regelung, nach der ein schnelles Studium oder ein sehr guter Abschluss mit einem Teilerlass honoriert wird, gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2012. Die Abschaffung des Bonus hatte die Bundesregierung 2010 im neuen Bafög-Gesetz geregelt. Insbesondere die Streichung des Leistungsanreizes war von der SPD im Bundestag und vom Deutschen Studentenwerk kritisiert worden.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass Gerichte und Verwaltungsbehörden die Vorschrift nicht mehr anwenden dürfen. Der Gesetzgeber müsse bis Ende des Jahres eine Neuregelung für jene Studierenden treffen, deren Verfahren über die Gewährung des höheren Erlasses noch nicht abgeschlossen sind. Der Fall des Arztes muss neu entschieden werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht ihre Linie beim Bafög durch das Urteil bestätigt. Bei der Gesetzesnovelle sei der bürokratische Aufwand, die für den Nachlass maßgeblichen Notengrenzen und Vergleichsgruppen zu ermitteln, ein zentraler Punkt gewesen, erklärte der bildungspolitische Sprecher Patrick Meinhardt. Die Chancen, schneller zu studieren und damit einen Teilerlass zu bekommen, seien je nach Studiengang unterschiedlich gewesen. Jetzt müsse das Bundesbildungsministerium das Bundesverfassungsgerichtsurteil zügig und fair umsetzen. Die Übergangsfrist bis Ende 2012 müsse zudem geprüft werden. (mit dpa)

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