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Studiengebühren: Baden-Württemberg: "Erstes Studiengebührenbaby ist da"

In Baden-Würtemberg kämpfen die Studenten an allen Fronten gegen die neuen Studiengebühren. Auch Schwangerschaft wird zum Fall einer Musterklage.

Der jüngste Spross der Protestbewegung gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg heißt Leif Eric, ist 52 Zentimeter groß und 3810 Gramm schwer. Er ist der Sohn der Stuttgarter Studentin Christina Schulz, von der die Uni Stuttgart schon während der Schwangerschaft den Semesterbeitrag von 500 Euro kassieren wollte (der Tagesspiegel berichtete). Denn laut Gesetz sind in Baden-Württemberg nur Mütter geborener Kinder (bis acht Jahre) von der Gebühr befreit. Der von den Studenten gekonnt inszenierte Protest einer schwangeren Musterklägerin verfehlte seine Wirkung auf die baden-württembergischen Gebühreneintreiber nicht: Mit Billigung des Wissenschaftsministeriums erließ die Hochschule der Schwangeren die Gebühr, mit dem rechtlichen Trick einer vorläufigen Stundung bis zur Geburt. Die hat Sympathieträgerin Schulze nun gesund und munter hinter sich, was die Protestler stolz unter der Überschrift verkündeten: „Studiengebührenbaby ist da“. Die Mutter erklärte: „Für die 500 Euro kann ich jede Menge Windeln kaufen, und die brauche ich bei einem Verbrauch von circa zehn Stück am Tag.“

Die Rolle des klagenden Musterstudenten hat Schulze unterdessen an den 23-jährigen Thomas Schwarzbäck weitergereicht. Der in Schwäbisch Hall geborene Physikstudent fühlt sich benachteiligt, weil er wegen seines Zivildienstes zwei kostenfreie Semester verpasst hat. Seine Eltern seien schlecht verdienende Heilerziehungspfleger und müssten sich für sein Studium verschulden, wirbt auch er um das Mitgefühl der Öffentlichkeit. Dabei helfen soll zusätzlich der schwäbische Freudentaumel um die Fußballmeisterschaft des VfB Stuttgart. Den Eintritt ins Stadion spare sich der VfB-Anhänger vom Mund ab, zitieren die Studentenvertreter den neuen Spitzenmann ihrer Klagewelle mit insgesamt über 1700 Verfahren allein in Stuttgart. Schwarzbäck über den Luxus eines studierenden Stuttgarter Fußballfans: „Ich verzichte lieber auf ein paar Mal Essen in der Mensa, um ein oder zwei Spiele im Jahr sehen zu können.“ Über die ersten Klagen wird am 20. Juni vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und im Juli vor dem Gericht in Karlsruhe verhandelt. fvb

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